Wohnungsgesellschaft weigert sich am Ende die Ausweichunterkunft zu bezahlen

24. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Marques77
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsgesellschaft weigert sich am Ende die Ausweichunterkunft zu bezahlen

Hallo,

Eine befreundete Familie hat ein Problem mit einem Vermieter, genaugenommen einer großen Wohnungsgesellschaft.

Beim Nachbarn in der darüber liegenden Wohnung ist Anfang/Mitte Dezember ein Wasserschaden aufgetreten, sodass die darunter liegende Wohnung, um die es hierbei geht, mit Wasser an der Decke, den Wänden und vor Allem dem Boden beschädigt wurde.

Seiner Zeit kam es nach ein paar Telefonaten zu einer Besichtigung am Folgetag des Wasserschadens. Bei diesem konnte sich der Mitarbeiter der Wohnungsgesellschaft einen kompletten Eindruck von der katastrophalen Situation der Wohnung machen und empfahl uns direkt nach einer Ausweichunterkunft zu schauen.

Ich erzählte ihm, dass wir uns bereits seit dem vorigen Tag Gedanken wegen einer Bleibe für die Familie gemacht haben und ein Bekannter von mir seine Wohnung zur Verfügung stellen würde, da er selbst zur Winterzeit im Ausland ist und ich ihm den Fall geschildert habe.
Daraufhin meinte der Mitarbeiter der Wohngesellschaft, dass mein Bekannter eine Rechnung einreichen solle und die Wohnungsgesellschaft würde diese jedoch nur bis zu 100 € / Tag begleichen. Selbstverständlich ist eine komplette Wohnung mit Mobiliar und Küche für die Familie eine adäquatere Lösung als ein einzelnes Hotelzimmer. Gerade auch für den Fall, dass die Arbeiten sich bis über Weihnachten und ins neue Jahr 2019 hineinziehen sollten (was dann auch tatsächlich der Fall war). Ich erzählte ihm dies und, dass mein Bekannter weder ein Hotel besitzt noch ein anderes Gewerbe betreibt oder selbstständig ist um eine offizielle Rechnung einzureichen. Er meinte:
"Eine formlose Rechnung reicht aus. Er soll nur den Betrag, zum Beispiel 95 € mal der Summe an Tagen aufschreiben".
Dies sagte er zur Mieterin sowie mir und zwei weiteren anwesenden Familienmitglieder.

Ein mit der Renovierung beauftragter Mitarbeiter einer Unterfirma (welche sich rund um die Bauarbeiten an den Immobilien kümmert) der Wohngesellschaft und der Mann der Wohngesellschaft einigten sich bei diesem Besichtigungstermin und im Gespräch mit uns darauf, dass die Wohnung voraussichtlich bis Weihnachten wieder bewohnbar sei.

Mitte Dezember reichten wir die Wohnungsüberlassung von meinem Bekannten an die Familie ein, damit nochmal alles schriftlich bei der Wohnungsgesellschaft vorliegt.
Es sollte noch bis kurz vor Neujahr andauern, bis ein Gutachter sich die Situation vor Ort anschaut. Entsprechend wurden die Renovierungsarbeiten mündlich durch den Baubeauftragten auf frühstens den 7. Januar verschoben. Diese Arbeiten sind seit dem 21.01. nun endlich im Gange.

Am 18.12.2018 erreichte uns dann ein Brief der Wohngesellschaft, hier steht:
"wir bestätigen Ihnen, dass wir aufgrund eines akuten Wasserschadens in Verbindung mit einer erforderlichen Stromabschaltung in der o.g. Wohnung, die Kosten für eine Ausweichunterkunft für maximal 100 €/Tag, höchstens aber für einen Zeitraum von 200 Tagen übernehmen."

Am 04. Januar reichte mein Bekannter die erste Rechnung ein. Daraufhin erhielten wir wiederum einen Brief der Wohnungsgesellschaft, in dem gefragt wurde, warum die Mieterin denn nicht bereits in die Wohnung zurück gekehrt ist. Der Strom sollte wieder vorhanden sein.
Das fanden wir schon äußerst merkwürdig, da unser Stand bis zu diesem Tag der war, dass der Stromkasten nicht anzurühren sei, bis ein Elektriker einen Termin mit uns macht. Der Stromkasten wurde von den Zuständigen abgeklebt mit einer Notiz die nochmal darauf hinwies.
Das gaben wir entsprechend so zurück und irgendwer hatte hier wohl versäumt die Information weiter zu geben oder einen Termin mit uns zu machen. Nun sollte die Familie selbstständig den Strom wieder anschalten und die Kabel, welche über den Balkon in die Wohnung führten, entfernen, damit die Tür endlich wieder zu schließen ist.
In diesem Brief steht auch
"da Sie eine Ausweichwohnung nutzen und wir die Kosten dafür übernehmen, steht Ihnen eine Mietminderung für den Nutzungszeitraum der anderweitigen Unterkunft nicht zu.
Bezüglich der Übernahme der Unterkunftskosten haben Sie ein entsprechendes Schreiben von uns bereits erhalten. Nach Erhalt der Rechnung werden wir diese zur Begleichung an die Gebäudeversicherung weiterleiten."

Leider war die Wohnung nach wie vor unbewohnbar, was mittlerweile auch anhand von Fotos bewiesen und laut dem aktuellen Brief akzeptiert wurde.

Was aber im selbigen Brief als komplette Neuigkeit eintritt und uns glatt den Atem verschlagen hat ist die Information, dass die Kosten für die Ausweichunterkunft plötzlich nicht mehr durch die Wohnungsgesellschaft übernommen werden sollen.

Begründet wird dieser Wandel damit, dass die Gebäudeversicherung nicht die Kosten einer privaten Unterkunft übernimmt.
Nun stellt sich uns selbstverständlich die Frage, warum das 1. erst jetzt auffällt und 2. was genau wir damit zu tun haben.

Hier liegt doch offensichtlich ein Fehler der Wohngesellschaft vor, der sich durch das komplette Geschehen gezogen hat und erst kurz bevor die Wohnung nun fertiggestellt wird, aufgedeckt und uns mitgeteilt wurde.
Bestätigungen für die Übernahme der Kosten erhielten wir nicht nur mündlich, sondern auch mehrfach schriftlich, wie oben zitiert.

In Telefonaten gestern und heute zeigte man sich leider gänzlich uneinsichtig über das weitere Vorgehen in dieser Situation mit sich reden zu lassen.
Ferner fiel im Gespräch mit der Zentrale der Begriff "Betrug" im Bezug auf meinen Bekannten. Das hier etwas nicht stimmt, fällt einem spätestens bei diesem merkwürdigen Versuch auf, die Schuld von sich zu weisen! Auch dem Herrn, welcher am Anfang den Besichtigungstermin mit uns wahrnahm teilte ich dies mit und erklärte ihm, dass wir uns viel mehr hinter das Licht geführt fühlen durch das Stillschweigen bis zu den Renovierungsarbeiten. Momentan werden aus sogenannter "Kulanz" zwei warm Monatsmieten als Gutschrift angegeben.

Da die Ausweichunterkunft bereits einen mittleren vierstelligen Betrag an Rechnung angehäuft, decken die zwei Monatsmieten nicht mal die Hälfte der Kosten, auf denen die Familie sitzen gelassen wird.

Nachdem uns mehrmals mündlich sowie schriftlich die Bestätigung gegeben wurde, alles nach Regeln und Ordnung der Wohnungsgesellschaft zu machen, sind wir fassungslos, wie wir hier im Regen stehen gelassen werden.

Es wurde mit keinem Wort, schriftlich oder mündlich, je darauf hingewiesen, dass es sich um eine speziell ausgewiesene Rechnung handeln müsste. Ganz im Gegenteil, wurde uns unser Vorgehen als richtig bestätigt durch die beteiligten Mitarbeiter.

Da wir in Gesprächen nicht weiter kamen werde ich mich an die Vorgesetzte wenden. Diese ist jedoch leider grundsätzlich für mein anliegen telefonisch nicht zu erreichen und ich solle doch eine Email verfassen.
Diese wird einen ähnlichen Text wie den hiesigen beinhalten.

Wir haben kein Schriftstück, in dem nochmal bestätigt steht, was uns mündlich zugesagt wurde, dass eine formlose Rechnung einer Privatperson genügt. Nur die mündlichen Aussagen der Mitarbeiter und das was ich bereits oben zitiert habe aus mehreren Briefen, in denen die Übernahme der Kosten bestätigt wird sowie die Wohnungsüberlassung die bereits Mitte Dezember der Wohngesellschaft geschickt wurde.

Nun wird versucht alles umzudrehen, da die Gebäudeversicherung eben solche Rechnungen nicht übernimmt. Aber genau das hätte doch die Wohngesellschaft wissen müssen und uns als Laien direkt im Vorfeld darauf hinweisen müssen, oder?

Haben wir das Gesetz auf unserer Seite, wenn wir auf die Übernahme für die Kosten der Unterkunft bestehen, die uns schriftlich bestätigt wurden?
Einen Rechtsanwalt haben wir nicht. Wie stehen die Chancen, wenn wir die Kosten auf uns nehmen, den Rechtsstreit zu gewinnen? Wir würden dies natürlich gerne außergerichtlich/ohne Anwalt klären, aber das hängt nicht mehr von uns ab.

Wie würdet Ihr hier weiter vorgehen?

Vielen Dank für Eure Antworten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Viele Worte, aber irgendwie unstrukturiert.



Zitat (von Marques77):
Bezüglich der Übernahme der Unterkunftskosten haben Sie ein entsprechendes Schreiben von uns bereits erhalten. Nach Erhalt der Rechnung werden wir diese zur Begleichung an die Gebäudeversicherung weiterleiten."


Zitat (von Marques77):
Was aber im selbigen Brief als komplette Neuigkeit eintritt und uns glatt den Atem verschlagen hat ist die Information, dass die Kosten für die Ausweichunterkunft plötzlich nicht mehr durch die Wohnungsgesellschaft übernommen werden sollen.

Unverständlich. Warum sollte man schreiben die Rechnung die Gebäudeversicherung weiter zu leiten, wenn man im gleichen Schreiben mitteilt, das dies sinnlos sei?



Zitat (von Marques77):
Am 18.12.2018 erreichte uns dann ein Brief der Wohngesellschaft, hier steht:
"wir bestätigen Ihnen, dass wir aufgrund eines akuten Wasserschadens in Verbindung mit einer erforderlichen Stromabschaltung in der o.g. Wohnung, die Kosten für eine Ausweichunterkunft für maximal 100 €/Tag, höchstens aber für einen Zeitraum von 200 Tagen übernehmen."

Das liest sich jetzt erst mal ziemlich eindeutig. Wenn nun die Versicherung da nicht mitspielt, ist das das Problem der HV.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Sehe ich auh so.
Ihr habt freundlicherweise sogar schriftlich von der HV, dass die due Kosten der Ersatzunterkunft übernehmen.
Wo die ihr Geld wieder herbeiommen, ist nicht euer Problem.
Wenn ihr einen ordentlichen entsprechend formulierten Miet/Nutzungsvertrag für eure Ersatzunterkunft vorlegt, habt ihr einen Anspruch gegen die HV.
Also: mit Fristsetzung gerichtsfest zur Zahlung auffordern und nach Ablauf der Frist Anwalt nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

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