Wohnungsgröße nicht im Mietvertrag eingetragen - Mietvertrag unwirksam?

20. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
python
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 65x hilfreich)
Wohnungsgröße nicht im Mietvertrag eingetragen - Mietvertrag unwirksam?

--- editiert vom Admin

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

"Jetzt frage ich mich natürlich ob der Mietvertrag ohne Angabe der Größe der Whg überhaupt rechtlich wirksam ist"
ja ist er, sofern keine nebenkosten auf die quadretmeter gerechnet werden ist es auch nicht unbedingt erforderlich die qm im mietvertrag anzugeben.
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eisbärin
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Kristijan!

Und was, wenn aber doch Nebenkosten auf qm angerechnet werden? Ist bei uns nämlich der Fall und bei uns sind auch keine qm im Mietvertrag angegeben. Gemietet haben wir die Wohnung damals als 90 qm Wohnung, abgerechnet wird eine 85 qm Wohnung.

Gruß,
die Eisbärin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen