Wohnungskauf vs. Vorkaufsrecht Mieter

18. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Rcht
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungskauf vs. Vorkaufsrecht Mieter

Guten Tag,

Käufer K ist Künstler. Er vereinbart mit Vermieter/Eigentümer einer Wohnung den Kauf. Der Kauf setzt sich aus einer Zahlung und aus einem Kunstobjekt zusammen.
Was bedeutet dies für das Vorkaufsrecht des Mieters? Der Mieter kann nicht die im Kaufvertrag festgeschriebene Leistungen erbringen. Die Vertragsfreiheit müsste dies doch erlauben?
Viele Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von Rcht):
Was bedeutet dies für das Vorkaufsrecht des Mieters?

Zunächst müsste erstmal geklärt werden, ob der Mieter überhaupt ein Vorkaufsrecht hat.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__577.html

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120243 Beiträge, 39856x hilfreich)

Zitat (von Rcht):
Was bedeutet dies für das Vorkaufsrecht des Mieters?

Welches Vorkaufsrecht?



Zitat (von Rcht):
Der Mieter kann nicht die im Kaufvertrag festgeschriebene Leistungen erbringen.

Warum nicht? Muss er das Kunstwerk halt kaufen oder selbst erstellen.

Kann aber sein, das bei einem bestehenden, gültigen Vorkaufsrecht eine solche Vereinbarung als rechtsmißbräuliche Gestaltung im Rahmen eines Umgehungsverbotes darstellen könnte.

Alternativ könnte man den Wert des Kunstwerks natürlich auch in Geld bemessen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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