Guten Tag,
Käufer K ist Künstler. Er vereinbart mit Vermieter/Eigentümer einer Wohnung den Kauf. Der Kauf setzt sich aus einer Zahlung und aus einem Kunstobjekt zusammen.
Was bedeutet dies für das Vorkaufsrecht des Mieters? Der Mieter
kann nicht die im Kaufvertrag festgeschriebene Leistungen erbringen. Die Vertragsfreiheit müsste dies doch erlauben?
Viele Grüße
Wohnungskauf vs. Vorkaufsrecht Mieter
18. April 2020
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Frage vom 18. April 2020 | 16:25
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungskauf vs. Vorkaufsrecht Mieter
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#1
Antwort vom 18. April 2020 | 16:32
Von
Status: Richter (8047 Beiträge, 4510x hilfreich)
ZitatWas bedeutet dies für das Vorkaufsrecht des Mieters? :
Zunächst müsste erstmal geklärt werden, ob der Mieter überhaupt ein Vorkaufsrecht hat.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__577.html
#2
Antwort vom 18. April 2020 | 20:58
Von
Status: Unbeschreiblich (120243 Beiträge, 39856x hilfreich)
ZitatWas bedeutet dies für das Vorkaufsrecht des Mieters? :
Welches Vorkaufsrecht?
ZitatDer Mieter kann nicht die im Kaufvertrag festgeschriebene Leistungen erbringen. :
Warum nicht? Muss er das Kunstwerk halt kaufen oder selbst erstellen.
Kann aber sein, das bei einem bestehenden, gültigen Vorkaufsrecht eine solche Vereinbarung als rechtsmißbräuliche Gestaltung im Rahmen eines Umgehungsverbotes darstellen könnte.
Alternativ könnte man den Wert des Kunstwerks natürlich auch in Geld bemessen.
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