Wohnungskündigung Eigenbedarf

6. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
jackie2012
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungskündigung Eigenbedarf

Hallo zusammen,

ich habe am 26.9. die Kündigung meiner Wohnung wegen Eigenbedarf bekommen mit Frist zum 31.12.
Die Begründung ist das der Sohn sich von seiner Frau getrennt hat und nun im elterlichen Haus ein Zimmer bezogen hat. Am Sonntag klingelte dann mein Telefon und der Vermieter fragte ob ich mal Zeit hätte zu kommen, er hätte da noch eine Idee! Ich bin dann hin gefahren und mir wurde eine Einliegerwohnung gezeigt, in der der Sohn jetzt wohne.
Die Einliegerwohnung ist eine umgebaute Garage und nicht annähernd mit meiner jetzigen zu Vergleichen.
Leider bin ich auch am 01.06. Arbeitslos geworden und habe zum Glück gestern meinen neuen Arbeitsvertrag zum 20.10. im Briefkasten gehabt, zum guten Schluss habe ich seit der Kündigung wieder massiv mit meiner Bandscheibe zu tun.

Nun sehe ich hier mehrere Gründe für einen Widerspruch:
1. Die Begründung entspricht nicht der Wahrheit, da Wohnraum für den Sohn vorhanden ist.
2. Gefahr den neuen Arbeitsplatz zu verlieren, wenn ich mehrere Tage ohne Internet bin, da ich im Home Office arbeite.
3. Mein derzeitiger Gesundheitszustand.

Berichtigt mich gerne :)

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20 Antworten
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#1
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zu 1: Hat der Sohn Kind/Kinder, so dass die Einliegerwohnung nicht in Frage kommt?
Zu 2: das ist dein Problem und definitiv kein Grund, weshalb die Kündigung angefochten werden kann .
Zu 3: Bandscheibenprobleme hindern dich doch nicht an einem Umzug.

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#2
 Von 
jackie2012
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein der Sohn hat keine Kinder!
Da ich ja "noch" Arbeitslos bin, stellt sich das finden bzw anmieten einer neuen Wohnung auch nicht einfacher, da die meisten Eigentümer ja Gehaltsnachweise haben möchten.

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#3
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Naja gut, die Arbeitslosigkeit ist ja in einigen Tagen vorbei. Hat der Vermieter durchblicken lassen, warum sein Sohn nicht die Einliegerwohnung nimmt?

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#4
 Von 
jackie2012
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja zum Glück :)
Die Begründung warum er aus der Einliegerwohnung raus soll "Weil Eltern und Kinder unter einem Dach nicht auf Dauer gut geht"

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 553x hilfreich)

Spielt das überhaupt eine Rolle? Für mich klingt die Begründung richtig.

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#6
 Von 
jackie2012
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Spielt das überhaupt eine Rolle? Für mich klingt die Begründung richtig.

Was spielt eine Rolle?

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung sind wohl da. Ob die Fristen eingehalten sind, wie auch die Formalien, das können wir hier nicht abschätzen. Da hilft der Fachmann, evtl. der Mieterschutzbund.

wirdwerden

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#8
 Von 
jackie2012
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung sind wohl da. Ob die Fristen eingehalten sind, wie auch die Formalien, das können wir hier nicht abschätzen. Da hilft der Fachmann, evtl. der Mieterschutzbund.

wirdwerden


Also soviel ich weiß kann nur wegen Eigenbedarf gekündigt werden, wenn keine Alternativwohnraum vorhanden ist, dieser ist aber vorhanden.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Das mit der Alternativwohnung ist anders gemeint. Wäre z.B. der Fall, wenn in Deinem Wohnhaus eine andere Wohnung zur Verfügung stände, gleicher Standart u.s.w. Irgendein Garagenloch ist keine Alternativwohnung.

wirdwerden

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#10
 Von 
jackie2012
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das mit der Alternativwohnung ist anders gemeint. Wäre z.B. der Fall, wenn in Deinem Wohnhaus eine andere Wohnung zur Verfügung stände, gleicher Standart u.s.w. Irgendein Garagenloch ist keine Alternativwohnung.

wirdwerden


Jetzt für mich oder den Sohn? Das Garagenloch ist eine voll funktionsfähige Wohnung mit 2 Zi, Küche und Bad.
Aber Widerspruch muss ich so oder so einlegen, sonst MUSS ich am 31.12. raus.


-- Editiert von jackie2012 am 06.10.2020 16:37

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#11
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Widerspruch einlegen heißt aber nicht automatisch, dass du nicht zum 31.12 raus musst.

Du solltest in Hinblick auf die Kündigungsfrist (wie lange wohnst du denn schon dort?) und auf evtl. Formfehler die Kündigung prüfen lassen beim Mieterschutzbund oder über einen Beratungshilfeschein. Auch solltest du auf Wohnungssuche gehen und dir evtl. überlegen doch in die Einliegerwohnung zu ziehen bis du viellwas passenderes findest.

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#12
 Von 
jackie2012
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann wird aber erst mal vom Gericht geprüft und das kann den Termin um bis zu 12 Monate verlängern.

Ich wohne seit 01.07.2019 hier in der Wohnung.

Auf Suche bin ich schon, aber in der jetzigen Pandemie ist das nicht gerade einfacher als vorher. Ziehe in die Einliegerwohnung und in 6 oder 12 Monaten wieder um, wer zahlt mir die ganzen Umzüge?

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#13
 Von 
bugman
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 37x hilfreich)

Aus meiner Sicht ist die Eigenbedarfskündigung von der Sache her rechtens. Hier ist höchstens durch formelle Fehler eine Verzögerung drin. Daher folgende Fragen:

1) Wie lange wohnst du bereits in der Wohnung? Haben sich die Kündigungsfristen ggf. bereits verlängert?
2) Wie lautet Begründung in der Kündigung genau? Wenn aus dieser der Grund nicht klar ersichtlich ist, dann ist die Kündigung nicht gültig. Hier reichen manchmal ein zwei ungeschickt formulierte Sätze.

Zitat (von jackie2012):
Das Garagenloch ist eine voll funktionsfähige Wohnung mit 2 Zi, Küche und Bad.

Naja, wenn sie vom Standard doch nicht so weit von deiner jetzigen abweicht, dann könnte man durchaus daran denken, dass die Situation doch keine Eigenbedarfskündigung rechtfertigt. Das klang vorher aber bei dir ganz anders (und vor allem wäre es dann vielleicht doch eine Alternative für dich).

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#14
 Von 
jackie2012
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wohne seit dem 01.07.2019 in der Wohnung und es sind 3 Monate Kündigungsfrist, das passt schon.

Grund: Der Sohn hat sich von seiner Ehefrau getrennt und wird die Scheidung einreichen. Dadurch bedingt hat er die eheliche Wohnung verlassen müssen. Übergangsweise bewohnt er jetzt ein "Zimmer" im Elternhaus.

Und da ist ja schon für mich der Haken, weil er nicht in einem Zimmer wohnt, sondern in der Einliegerwohnung.

Also ich habe hier mit meinem Hund eine EG Wohnung mit Garten und Terrasse direkt an der Wiese, die Einliegerwohnung ist viel kleiner und ich soll die gleiche Miete bezahlen, die Wohnung liegt direkt an der Hauptstrasse, hat 2 kleine Fenster wo kaum Licht rein kommt, also vom Standard nicht zu vergleichen.

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Aber diesen Standart willst Du dem Sohn zumuten?

Lass die Kündigung auf Formfehler überprüfen und wenn welche da sind, hat man ja vielleicht eine Verhandlungsbasis für finanzielle Zuwendungen. Das ist dann alles Verhandlungssache.

wirdwerden

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#16
 Von 
jackie2012
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

out off topic!
Ich habe halt über 2 Jahre nach so einer Wohnung gesucht und nur weil sich jemand nach 9 Monaten wieder scheiden lassen will, weil seine Frau die Hundezüchterin ist, ab und an bis zu 10 Hunden zu Hause hat, jetzt hier in die Wohnung möchte, das finde ich einfach nicht fair. Wobei mir Nachbarn schon gesagt haben das er eh nicht lange hier wohnen bleibt weil ihm das zu klein und abgelegen ist.

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#17
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 553x hilfreich)

Niemand schreibt, dass das fair ist.

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#18
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Es sind zwei Dinge zu unterscheiden. Zum einen ist die Frage, ob tatsächlich Eigenbedarf vorliegt. Die andere Frage ist, ob die Eigenbedarfskündigung formal korrekt und ausreichend begründet ist.

Zweiteres ist zumindest mal fraglich. Die Kündigung wurde damit begründet, dass der Sohn im Elternhaus ein Zimmer bezogen hat. Das ist offenbar falsch. Er hat eine räumlich abgeschlossene Einliegerwohnung bezogen. Der Mieter muss aber mit der Kündigung in die Lage versetzt werden, den Eigenbedarf zu prüfen. Das kann er nicht, wenn im falsche Details genannt werden.

Ich persönlich würde daher diese Eigenbedarfskündigung für unwirksam halten. Aber ich sitze hier auch ganz gemütlich vor meinem Rechner und habe keine Konsequenzen zu befürchten, wenn ich mich irre. Daher kann ich nur empfehlen, die Kündigung fachmännisch überprüfen zu lassen. Dafür hast du aber nicht viel Zeit. Wenn du wirklich einen Widerspruch wegen besonderer Härte einlegen willst, so sind da Fristen zu beachten. Die stehen in § 574b BGB. In diesem Fall wäre vermutlich nur noch bis Ende Oktober Zeit für einen Widerspruch.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
jackie2012
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe die Kündigung von über einen Bekannten mal prüfen lassen der seit Jahrzehnten im Immobilienbereich tätig ist und jemand kennt der sich da auch rechtlich auskennt. Also Formfehler ist da keiner drinnen, aber wie Du schreibst, ist das für mich halt auch falsch weil der Grund nicht den Tatsachen entspricht.
Ein Zimmer im Elternhaus ist ein großer Unterschied zu einer Einliegerwohnung.

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#20
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von jackie2012):
Ein Zimmer im Elternhaus ist ein großer Unterschied zu einer Einliegerwohnung.

Sehe ich auch so, aber den Anspruch auf die "bessere" Wohnung hätte der Sohn trotzdem. Angenommen dieser Fehler in der Kündigung, würde die Kündigung unwirksam machen, wäre sie nicht aufgehoben, sondern höchstens aufgeschoben.
Bitte auch bedenken, dass der Vermieter nicht verpflichtet gewesen wäre dir die Einliegerwohnung anzubieten.
Legst du also gegen diese Kündigung Widerspruch ein, wird der Vermieter nachbessern, aber dir vermutlich diese Einliegerwohnung nicht mehr anbieten.
An deiner Stelle würde ich das Angebot annehmen und mir dann in Ruhe und ohne Zeitdruck eine schönere Wohnung suchen.

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