Wohnungskündigung Vermieter verzogen

27. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.03.2011 21:11:21
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)
Wohnungskündigung Vermieter verzogen

Guten Tag. Ich habe ein kleines Problem, wo mir sicherlich hier geholfen werden kann. Ich habe am 1.3.2011 meine Wohnung gekündigt, da ich aus beruflichen und privaten Gründen in eine andere Stadt ziehen muss. In der Kündigung direkt an meine Vermieterin habe ich geschrieben, dass ich per 30.4. kündige und einen Nachmieter vorlegen werden. Sollte ich keinen Nachmieter finden, werde ich die fristgerechte Kündigung per 31.5.2011 einhalten und trotz leerstehender Wohnung, die Miete für diesen einen Monat zahlen. Ich habe vorab im Internet nachgeschaut, bis wann die Kündigung beim Vermieter eingehen muss. Auf mehren Seiten habe ich gelesen, dass diese bis zum 3. Werktag des Monats eingehen muss, damit dieser Monat in die Kündigungzeit reinzählt. In meinem Mietvertrag stand die damals gültige Adresse meine Vermieterin. Ich selbst habe sie bis heute nie kennengelernt. Als ich den Mietvertrag geschlossen habe, lief dies alles über den damaligen Verwalter der Wohnung. In den letzten 2 Jahren hat jedoch die Hausverwaltung gewechselt. Der damalige Wohnungsverwalter und Immobilienmakler teilte mir jedoch mit, dass die neue Verwaltung nur für Sachen, das Haus betreffend, zuständig ist. Mietsachen, wie Kündigung usw. macht weiterhin er. Ich konnte jedoch herausfinden, dass er mittlerweile auch nicht mehr dafür zuständig ist. Also habe ich die Kündigung der Wohnung direkt an meine Vermieterin geschickt. Auf dem Poststempel steht auch das Datum 1.3. Somit wäre der Brief spätestens am 3.3. bei ihr eingegangen (innerhalb der Frist). Jetzt mein Problem. Der Brief an meine Vermieterin kam wieder zurück mit dem Vermerk, dass sie dort nicht aufzufinden ist. Also habe ich mich am selben Abend noch auf die Suche gemacht und konnte nichts finden. Mir blieb nichts anderes ürig,als mich an die Hausverwaltung zu wenden. Dort habe ich meine Situation geschildert, dass ich nicht gewusst habe, dass meine Vermieterin umgezogen ist und ich den Brief zurück erhalten habe. Ich habe die Hausverwaltung gebeten, den Brief an meine Vermieterin samt Umschlag weiterzuleiten. Ich habe dann eine Mail von der Hausverwaltung bekommen, dass man den Brief samt Umschlag weitergeleitet hat. Bis letzten Donnerstag habe ich keine Rückmeldung erhalten. Freitag Morgen schickte mir die Hausveraltung eine Email, dass die Vermieterin meine Kündigung erhalten und akzeptiert hat. Jedoch wurde jetzt die Kündigungsfrist auf den 30.6.2011 angehoben. Ist das überhaupt rechtens? Woher sollte ich wissen, dass meine Vermieterin umgezogen ist. Ich habe im Internet auch etwas davon gelesen, dass es auch soetwas wie ein Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund gibt. Da ich beruflich in eine Stadt ca. 200km weg umziehen muss, ersehe ich das schon als wichtigen Grund und es ist auch für mich nicht zumutbar, dass ich jeden Tag diese Strecke auf Arbeit und zurück fahren soll. Immerhin arbeite ich auch bis zu 11 Stunden am Tag und müsste dann noch 4 Stunden Auto fahren. Aus arbeitsrechtlichen Gründen dürfte ich das nicht einmal.
Wenn ich die Kündigungsfrist einhalte und bis 30.6. hier wohnen bleibe, könnte ich die Arbeit in der anderen Stadt nicht antreten und man würde jemand anderen für die Arbeit nehmen.
Welche Möglichkeiten habe ich?

Ich bitte dringend um Infos. Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße




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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 453x hilfreich)

Wolltest Du nicht ohnehin einen Nachmieter "vorlegen" ?



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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.03.2011 21:11:21
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja wollte ich. Aber es heißt nicht, dass ich 1. einen finde und 2. muss damit auch meine Vermieterin einverstanden sein. Wenn ihr meine "Vorschläge" nicht passen, muss sie niemanden von denen nehmen. Und somit hab ich die A-Karte

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joebeuel
Status:
Student
(2013 Beiträge, 1550x hilfreich)

Du kannst doch schon im Mai umziehen, da sehe ich kein Problem. Vereinbare den Termin für die Wohnungsübergabe für Ende Mai.

Möglicherweise gibt es ja überhaupt kein Problem, weil ja vielleicht ein Nachmieter gefunden wird, der schon zum 1.6. einziehen möchte...


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2x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Den zurückerhaltenen Briefumschlage besitzt der Mieter aber noch? (Wichtig für Beweisgründe)

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41105x hilfreich)

quote:
Den zurückerhaltenen Briefumschlage besitzt der Mieter aber noch? (Wichtig für Beweisgründe)

Nein der wurde wohl an die HV und dann an die Vermieterin weitergegeben:
quote:
Ich habe die Hausverwaltung gebeten, den Brief an meine Vermieterin samt Umschlag weiterzuleiten.




quote:
Auf dem Poststempel steht auch das Datum 1.3. Somit wäre der Brief spätestens am 3.3. bei ihr eingegangen

Dein Rückschluss ist falsch.
Es bedeutet nur, das die Vermieterin den Brief FÜHESTENS am 02.03 erhalten hätte.
Die Post garantiert keine Laufzeiten bei normalen Briefen, das ist eine kostenplichtige Zusatzleistung.
Kommt der Brief zu spät an, ist das in der Regel schlicht das Problem desjenigen der ihn mit unangemessener Frist oder ungeeigneter Versandart abgesendent hat.


So eine Kündigung 'auf den letzten Drücker' birgt halt immer Gefahren.


Hier spielt es dir eventuell in die Hände, das die Vermieterin nicht die neue Adresse mitteilte.

Nur hast du hier das Problem es auch zu beweisen, das die Kündigung nicht zugestellt werden konnte.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
guest-12327.03.2011 21:11:21
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

Der Briefumschlag, dass die Vermieterin nicht auffindbar ist, liegt der Vermieterin jetzt vor, als Beweis. Die Post war so frei und hat auf den Umschlag ein Datum geschrieben, wann sie die Post nicht zustellen konnte. Das Datum war der 2.3. Somit also in der Frist.
Hätte man mir mitteilen müssen, dass die Vermieterin umgezogen ist?

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3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.03.2011 21:11:21
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

quote:
Das war zwar sehr "großzügig" von dir, aber diese Kündigung zum 31.5. hättest du sowieso einhalten müssen und ganz ehrlich, wenn ich von einem Mieter so ein dreistes Kündigungsschreiben erhalten hätte, hätte er auch garantiert die normale 3-monatige Kündigungsfrist einhalten dürfen.
Nun ist es sogar noch ein Monat länger. Gratuliere.

Sorry, aber wie kommst du darauf, dass das dreist von mir ist, dass ich die Wohnung wegen Arbeit kündigen muss und ich sogar für meine Vermieterin noch einen Nachmieter suche? Wenn meine Vermieterin nicht verzogen wäre, wäre die Kündigungsfrist bis 31.5.2011 gelaufen (1.3.-31.5 macht 3 Monate).

Ich kann doch aber auch nicht einfach eine Wohnung kündigen, wenn ich noch keine neue Wohnung habe.

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41105x hilfreich)

quote:
Der Briefumschlag, dass die Vermieterin nicht auffindbar ist, liegt der Vermieterin jetzt vor, als Beweis. Die Post war so frei und hat auf den Umschlag ein Datum geschrieben, wann sie die Post nicht zustellen konnte.


:bang:
Den hat die Vermieterin doch längst weggeworfen ... wenn sie schlau ist.
Oder glaubst du das man absichtlich Dokumente die sich negativ auswirken können aufbewahrt???



quote:
Das Datum war der 2.3. Somit also in der Frist.

Ja, das wird die Vermiertrin garantiert zu deinen Gunsten aussagen ...
:party:



quote:
Hätte man mir mitteilen müssen, dass die Vermieterin umgezogen ist?

Ja, das wäre mindestens eine vertragliche Nebenpflicht.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort


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