Ich habe mit meiner Ehefrau gemeinsam ein Haus gemietet; wir stehen beide als Mieter im Mietvertrag. Ich stehe vor der Entscheidung, meine Frau zu verlassen und aus der gemeinsamen Wohnung bzw. Haus auszuziehen (nicht einvernehmlich).
Sehe ich das richtig, dass ich auch nach einem Auszug aus der Wohnung für meinen Mietanteil aufkommen muss?
Kann ich alleine den Mietvertrag kündigen, obwohl meine Frau ebenfalls als Mieter eingeschrieben ist? Falls ja, nur vollständig oder nur für meinen Teil?
Wohnungskündigung bei mehreren Mietern?
19. Oktober 2004
Thema abonnieren
Frage vom 19. Oktober 2004 | 14:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungskündigung bei mehreren Mietern?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. Oktober 2004 | 16:55
Von
Status: Schüler (334 Beiträge, 21x hilfreich)
1. Ja, da ihr die Wohnung beide gemietet habt, müsst Ihr auch beide für die Miete aufkommen.
2. Nein, Deine Frau muss auch mit der Kündigung einverstanden sein.
Deejay
#2
Antwort vom 20. Oktober 2004 | 11:02
Von
Status: Schüler (156 Beiträge, 16x hilfreich)
Du hast aber einen Anspruch gegen Deine Frau auf Zustimmung zur Kündigung. Weigert Sie sich, zahlt sie im Innenverhältnis nach Ablauf der "fiktiven" Kündigungsfrist allein. Ggü. dem Vermieter mußt Du aber weiter haften.
Und jetzt?
Schon
268.327
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
12 Antworten
-
6 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
9 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten