Wohnungskündigung nach 1 Jahr unzulässig?????

16. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Lampenschirm2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungskündigung nach 1 Jahr unzulässig?????

Hallo an alle,

wir würden gerne unsere WOhnung verlassen und zwar noch dieses Jahr weil wir mehrere Querelen mit dem Vermieter haben was den Zustand der Wohnung betrifft. In unserem Vertrag unter §2 steht jedoch:

das mietverhältnis läuft auf unbestimmte zeit und kann unter einhaltung der gesetzl kündigungsfrist (punkt 3 = der sagt einfach nur 3 monate frist) die für beide vertragsteile verbindl. ist, gekündigt werden jedoch erstmals zum 28.2.2010

§3 ausserordentl. Kündigungsrecht des Vermieters:
Der Vermieter kann aus den gesetzlichen Gründen das Mietverhältnis ohne einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.

Was bedeutet das für uns - bzw. andersrum gefragt: Kann ich jetzt ausziehen und unter einhaltung der 3 monatsfrist ganz "normal" ausziehen oder gilt obige Klausel tatsächlich dass ich erst zum 28.2.10 raus kann...
Ich hatte nie vor hier auszuziehen,d aher habe ich das ruhigen Gewissens unterschrieben...aber nun.

Kann mir jemand dazu Auskunft geben?
Das wäre sehr hilfreich.

Vielen Dank
Hannah

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2226
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 14x hilfreich)

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#2
 Von 
guest-12329.06.2009 21:33:15
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 39x hilfreich)

quote:
Ich hatte nie vor hier auszuziehen,


Und warum willst du jetzt so schnell wieder raus?

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#3
 Von 
Lampenschirm2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

weil wir nur stress mit der wohnung seit einzug haben...wir haben eine sehr sehr teuere wohnung gemietet - in dem glauben: hoher standard = hier wollen wir bleiben und ruhe im Karton.
seit dem wir eingezogen sind (wohnung kompl neu saniert und renoviert) sind immer wieder probleme und zu guter letzt haben wir nun eine enorme Belästigung durch die Gastro unter uns....und da die Vermieterin nichts macht, und wir hier alles nur noch ständig lüften mussen, weil die komplette Küche, Rauch etc einmal durch unsere Wohnung "weht" (kommt durch die Fussböden durch) weil die keine Abluft eingebaut haben und das alles bei Anmietung ja nicht vorhersehbar war...wollen wir nun leider wieder ausziehen. Weil sich das nie ändern wird. Wir habens zig mal angemahnt...nix ist geschehen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Sprecht mal ganz offen mit eurer Vermieterin. Dass ihr gerne raus wollt und sie mit euch einen Aufhebungsvertrag machen soll. Wenn nicht, ihr euch leider gezwungen seht darauf zu bestehen, dass die Mängel behoben werden und bis dahin ihr die Miete entsprechend mindert.

Vielleicht hilft das ja wenn die VM sieht, dass ihr nun richtig Ärger ins Haus steht.

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
das mietverhältnis läuft auf unbestimmte zeit und kann unter einhaltung der gesetzl kündigungsfrist (punkt 3 = der sagt einfach nur 3 monate frist) die für beide vertragsteile verbindl. ist, gekündigt werden jedoch erstmals zum 28.2.2010

§3 ausserordentl. Kündigungsrecht des Vermieters:
Der Vermieter kann aus den gesetzlichen Gründen das Mietverhältnis ohne einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.


Also,

wenn das wirklich so da steht, würde ich meinen, dass die Klausel unwirksam ist, da ja anscheinend dem Mieter auch die ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (s. §3 Vermieter) aberkannt wird.

Somit dürfte der Vertrag mit 3monatiger Frist kündbar sein.

Gruß
Michael

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12317.08.2010 11:29:06
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Diese Klauseln sind wirksam, denn es wird ja von beiden Seiten ein Ausschluss der ordentlichen Kündigung vereinbart. Allerdings muss auch dabei stehen, dass das Recht auf ausserordentliche Kündigung bestehen bleibt.

Man kann ja auch dazu die Vereinbarung treffen, dass bei beruflich bedingten Umzug die normale Kündigungsfrist gilt. Sollte halt dann auch schriftlich erfolgen.

Gruß
Michael

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