Wohnungsräumung bei dritter Person

3. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
bochmann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsräumung bei dritter Person

Hallo,

Ich habe einen vollstreckbaren Titel gegen meinen Mieter der schon 12 Monate keine Miete zahlt.Er reagiert
Weder auf gütliche Angebote mit Zahlung eines Goodwill betrags wenn er auszieht noch auf Anwalts oder
Gerichtsschreiben,Urteil als Versäumnisurteil.

Die Wohnung ist nur 1 Zimmer,insofern ist eine Untervermietung kaum glaubhaft zu machen.
Am Türschild prangt nunmehr kurz vor dem Vollstreckungstermin ein 2.Name,lt Meldebehörde dort nicht
gemeldet.

Daher fürchte ich dass der Herr versuchen wird,den GV abzuweisen mit Hinweis auf zusätzliche Person.
Meine Frage: prüft der GV in diesem Fall ob augenscheinlich Besitz vorliegt,zb durch 2.Schlafstelle o.ä.
Hat jemand Erfahrungen bei diesem Trick,die Räumung zu vereiteln.Kann man die ev.nötige einstweilige
Verfügung selbst beantragen zur Kostenminderung-die Sache hat schon tausende verschlungen.

Hat jemand Tips zur Vorgehensweise

-- Editiert von Moderator am 03.07.2020 19:24

-- Thema wurde verschoben am 03.07.2020 19:24

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Mit Hilfe des § 940a Abs. 2 ZPO ist eine einstweilige Räumungsverfügung gegen einen eventuellen Untermieter möglich.

Zu den Details solltest Du Deinen Anwalt befragen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Sie sollten im Voraus auch den Gerichtsvollzieher mal auf Ihren Verdacht ansprechen. Es ist ja nicht so, dass das eine total seltene Situation wäre... Der kennt seine Pappenheimer und kann Ihnen recht genau sagen, wie sie jetzt reagieren sollten. Bzw was geht und was nicht.

Viel Erfolg!

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

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