Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werde demnächst meine Wohnung kündigen, in der ich mit meinen Kindern nun 9 Jahre lebte. Wir brauchen dringend mehr Platz. Die Wohnung muss dringend - teilweise - neu gestrichen werden und die hellbeigen, aber schon alten (bereits von Vormieter) Teppichböden gehören mal wieder gereinigt (ich hatte aus beruflichen Gründen die letzten 2/3 Jahre keine Zeit wegen Seminarzeit/Prüfungen). Meine Frage dazu: Müssen die Wände der Wohnung noch vor dem Auszug neu gestrichen und die Teppichböden gereinigt werden, damit sie in einem besseren Zustand sind und der Vermieter leichter einen neuen Mieter findet? Lt. Mietvertrag reinigt normalerweise eine Firma die Teppichböden, die Kosten dafür muss der Mieter übernehmen; die Wände muss ich beim Auszug weiß streichen (sind im Moment z. T. farbig).
Es wäre schön, wenn mir dazu jemand weiterhelfen könnte! Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
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"Sushi"
Wohnungsrenovierung
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da unsere VM noch schlafen, werde ich dir mal schnell antworten:
Hier ein Link, den du bitte lesen solltest. Du hast einen alten Mietvertrag mit starren Fristregel.
http://www.123recht.de/Schönheitsreparatur-und-Abgeltungsklausel__a19393.html
Den Teppichboden, so gut wie du kannst reinigen. Der müßte eh entfernt werden (natürlich vom VM), da schon sehr alt und bestimmt schon sehr abgenutzt.
die Wände muss ich beim Auszug weiß streichen (sind im Moment z. T. farbig
).
Also Handlungsbedarf, oder nicht ?
Ich würde sagen, es besteht kein Handlungsbedarf, da es sich hier (nehme ich stark an) ein alter Mietvertrag mit starren Renovierungsklausen besteht und somit der VM selber die Wohnung renovieren muß.
Also, mal bitte eben aus dem Mietvertrag zitieren über Schönheitsreparaturen.
'Starre Fristen' schützen nur bei üblicher Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch.
Wände farbig streichen ist i.d.R. kein
vertragsgemäßer Gebrauch.
mh.....aber: Der Passus der Schönheitsrenovierung ist durch den Beschluss des BGH hinfällig, somit tritt das BGB ein, das besagt, dass der VM renovieren muß.
Nicht vertragsgemäßer Gebrauch ist so etwas wie eine Beschädigung, hat also nichts mit Schönheitsreparaturen zu tun.
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Schließe mich der Meinung, was
Die Wände müssen gestrichen werden, sehe ich auch so.
Was denn Teppich betrifft würde ich beim VM nachfragen. Vielleicht will er ja eh neuen Bodenbelag verlegen. Das Reinigen wäre dann umsonst.
feuerelfe
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