Wohnungsrenovierung

26. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Elanor61
Status:
Frischling
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Wohnungsrenovierung

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werde demnächst meine Wohnung kündigen, in der ich mit meinen Kindern nun 9 Jahre lebte. Wir brauchen dringend mehr Platz. Die Wohnung muss dringend - teilweise - neu gestrichen werden und die hellbeigen, aber schon alten (bereits von Vormieter) Teppichböden gehören mal wieder gereinigt (ich hatte aus beruflichen Gründen die letzten 2/3 Jahre keine Zeit wegen Seminarzeit/Prüfungen). Meine Frage dazu: Müssen die Wände der Wohnung noch vor dem Auszug neu gestrichen und die Teppichböden gereinigt werden, damit sie in einem besseren Zustand sind und der Vermieter leichter einen neuen Mieter findet? Lt. Mietvertrag reinigt normalerweise eine Firma die Teppichböden, die Kosten dafür muss der Mieter übernehmen; die Wände muss ich beim Auszug weiß streichen (sind im Moment z. T. farbig).
Es wäre schön, wenn mir dazu jemand weiterhelfen könnte! Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen


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"Sushi"

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#1
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guest123-1047
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#2
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guest123-1299
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#3
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guest123-1047
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#4
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guest123-1299
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#5
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guest123-1047
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#6
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guest123-1299
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#7
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guest123-1047
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#8
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guest123-1299
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#9
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guest123-1047
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#10
 Von 
Eirene113
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da unsere VM noch schlafen, werde ich dir mal schnell antworten:

Hier ein Link, den du bitte lesen solltest. Du hast einen alten Mietvertrag mit starren Fristregel.

http://www.123recht.de/Schönheitsreparatur-und-Abgeltungsklausel__a19393.html

Den Teppichboden, so gut wie du kannst reinigen. Der müßte eh entfernt werden (natürlich vom VM), da schon sehr alt und bestimmt schon sehr abgenutzt.

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#11
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
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die Wände muss ich beim Auszug weiß streichen (sind im Moment z. T. farbig ).


Also Handlungsbedarf, oder nicht ?

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#12
 Von 
Eirene113
Status:
Master
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Ich würde sagen, es besteht kein Handlungsbedarf, da es sich hier (nehme ich stark an) ein alter Mietvertrag mit starren Renovierungsklausen besteht und somit der VM selber die Wohnung renovieren muß.

Also, mal bitte eben aus dem Mietvertrag zitieren über Schönheitsreparaturen.

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#13
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

'Starre Fristen' schützen nur bei üblicher Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch.

Wände farbig streichen ist i.d.R. kein vertragsgemäßer Gebrauch.

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#14
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

mh.....aber: Der Passus der Schönheitsrenovierung ist durch den Beschluss des BGH hinfällig, somit tritt das BGB ein, das besagt, dass der VM renovieren muß.

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#15
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Nicht vertragsgemäßer Gebrauch ist so etwas wie eine Beschädigung, hat also nichts mit Schönheitsreparaturen zu tun.



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#16
 Von 
guest123-1299
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Student
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#17
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Schließe mich der Meinung, was
Die Wände müssen gestrichen werden, sehe ich auch so.
Was denn Teppich betrifft würde ich beim VM nachfragen. Vielleicht will er ja eh neuen Bodenbelag verlegen. Das Reinigen wäre dann umsonst.

feuerelfe

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"Man sagt: Zyniker sind Realisten, die sich trauen, die Wahrheit zu sagen."

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