Wohnungssanierung durch Rauchen?

12. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Masche123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungssanierung durch Rauchen?

Moin zusammen,

ich habe fogendes Problem:
Wohne jetzt seit 10 Jahren in einer Mietwohnung im 1.Stock.
Jetzt wird
eine Erdgeschoßwohnung frei, für die ich mich bewarb.
Nach Besichtigung meiner jetzigen Wohnung durch den Vermieter
erfuhr ich, da ich Raucher bin, einer Wohnungssanierung zuzustimmen.
Kosten ca. 2700 €.
Selber habe ich die Wohnung unrenoviert übernommen, und sie renoviert.
Leider hat sich mein Gesundheitszustand verschlechtert, so das ich die Arbeiten nicht mehr selber vornehmen kann.
(Schwerbehinderung 70% und Merkzeichen G.)
Ist es rechtens, was der Vermieter hier fordert?
Ich bin jetzt 65 Jahre alt und beziehe Grundsicherung zu meiner Rente.
Das Geld kann ich nicht aufbringen, da ich noch den Umzug bezahlen muß.

Grüße Walter




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34275 Beiträge, 17735x hilfreich)

Ist es rechtens, was der Vermieter hier fordert? Ob die Klauseln zur Renovierung in Ihrem Mietvertrag gültig sind, kann man nicht beurteilen, ohne sie zu kennen.
Das Geld kann ich nicht aufbringen, da ich noch den Umzug bezahlen muß. Das hat mit der Frage der Rechtmäßigkeit der Forderung nicht das Geringste zu tun - rechtmäßige Forderungen dürfen auch an Zahlungsunfähige gestellt werden (unter dem Namen "Schulden" ein sehr bekanntes Phänomen).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41092x hilfreich)

Zitat (von Masche123):
Nach Besichtigung meiner jetzigen Wohnung durch den Vermieter
erfuhr ich, da ich Raucher bin, einer Wohnungssanierung zuzustimmen.

Wie meinen?



Zitat (von Masche123):
Ist es rechtens, was der Vermieter hier fordert?

Er fordert die Zustimmung zur Sanierung?

Ja, das fordern ist rechtens. Denn fordern kann man, denn fordern kann man ja fast alles.

Viel relevanter ist, ob man verpflichtet ist der Forderung nach zu geben.


Als erste würde ich mich fragen, was mit der Bewerbung passiert, wenn man sich weigert.

Da ist die Frage nach den Renovierungsklauseln und deren Gültigkeit.

Und zum Schluss dann auch noch der Grad der Abnutzung, ist der normal oder übermäßig?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Masche123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin zusammen,

das Rauchen in der Wohnung war erlaubt.
Wenn ich der Sanierung nicht zustimme, bekomme ich den Mietvertrag der neuen Wohnung nicht.
(Obwohl der Vermieter weiß, das ich kaum noch Treppen laufen kann.Pflegestufe 2)
Mir kommt es so vor, als wenn er mich erpressen will.
Fakt ist, ich habe die Wohnung unrenoviert übernommen und alles selber saniert.
Die Wohnung ist in einem sehr guten Zustand.
Der Vermieter bezieht sich nur auf das Rauchen. Er sagt der Qualm sitzt überall in der Wohnung.
Deshalb die Sanierung.

Grüße
Walter

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10716 Beiträge, 4712x hilfreich)

Zitat (von Masche123):
Wenn ich der Sanierung nicht zustimme, bekomme ich den Mietvertrag der neuen Wohnung nicht.
Ich vermute, hier hat der Mieter recht schlechte Karten. Denn hier geht es nicht nur darum, ob aufgrund des alten Mietvertrages der Mieter eine Sanierung durchführen muss. Das alleine ist uneindeutig und würde von der Intensität des Rauchens abhängen.

Hier kommt jedoch noch die weitere Komponente hinzu, dass ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden soll. Grundsätzlich ist der Vermieter frei in seiner Entscheidung, ob er mit diesem Mieter einen weiteren Mietvertrag abschließen will. Zudem hört sich das für mich sehr nach einer individuellen Vereinbarung an. Und da sehe ich aktuell wenig, was diese ungültig machen würde.

Es steht dem Mieter selbstverständlich frei, diese Vereinbarung abzulehnen, in der alten Wohnung zu bleiben und irgendwo anders eine geeignete Erdgeschosswohnung zu suchen.

PS: Wenn du die Wohnung damals unrenoviert übernommen hast, so ist von dir in aller Regel keine "normale" Renovierung zu leisten. HIer kommt es nur noch darauf an, ob durch das Rauchen ein Schaden entstanden ist. Wenn ja, dann müsstest du für einen solchen Schaden Schadensersatz leisten. Der wird normalerweise aber nicht die Kosten der kompletten Neurenovierung umfassen, denn du schuldest dem Vermieter nur die Rückgabe einer renovierungsbedürftigen Wohnung. Aber das alles hilft nichts bei der Frage, ob dieser Vermieter einen neuen Mietvertrag für die EG-Wohnung abschließen muss. Die Antwort lautet nämlich nein.

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4274 Beiträge, 695x hilfreich)

Raucherwohnungen sind tatsächlich ein Problem. Da genügt normale Farbe oft nicht. Holen sie sich doch selber ein Angebot ein, was das streichen der Wände kosten würde.
Oder sind andere Gegenstände auch vom Rauch betroffen?
Wenn sie die Wohnung im EG wollen, werden sie sich mit dem Vermieter einigen müssen.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39199 Beiträge, 6443x hilfreich)

Zitat (von Masche123):
Das Geld kann ich nicht aufbringen, da ich noch den Umzug bezahlen muß.
Du MUSST ja nicht umziehen. Du kannst doch in der Raucherwohnung 1. OG wohnen bleiben.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41092x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Holen sie sich doch selber ein Angebot ein, was das streichen der Wände kosten würde.

Ein streichen der Wände könnte hier unter Umständen nicht helfen.

Je nach Intensität des rauchens, Tapeten - ab bis auf den Putz runter, Böden raus - bis auf den Estrich alles weg, dann z.B. eine Ozonbehandlung hinterher.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3225x hilfreich)

Grundsätzlich ist das Rauchen in der eigenen Wohnung erlaubt, ebenso ist es erlaubt Mieter - die dies wünschen - umzuquatieren oder auch nicht. Man muss dem Begehr des VM keinesfalls nachkommen, man kann ja auch in der jetzigen Räucherstube wohnen bleiben. Grad so wie man will kann man es sich richten.

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#9
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4292 Beiträge, 2441x hilfreich)

Das Rauchen war "erlaubt": klar, nach derzeitiger Rechtsprechung darf der Vermieter es ja nicht verbieten und im deutschen Recht ist erlaubt, was nicht verboten ist.

Zitat (von Masche123):
Mir kommt es so vor, als wenn er mich erpressen will.
Nein, Erpressung ist ein Straftatbestand und hier nicht im Ansatz zu erkennen. Der Vermieter will nur keine Zusatzkosten haben, vermute ich. Die Rechnung wäre ja:

Fall a: Mieter zieht um, Vermieter muss die bisherige Mieterwohnung sanieren (Nikotinsperre ist teuer!!!!) und neu vermieten, Erdgeschosswohnung wird jetzt zur Rauchwohnung
Fall b: Vermieter vermietet die Erdgeschosswohnung neu und Mieter wohnt weiterhin in der Räucherkammer.

Warum also sollte der Vermieter die Kosten der für die Weitervermietung notwendigen Renovierung tragen? Will er nicht, macht aber immerhin dem Mieter das Angebot "wenn ich keine Zusatzkosten habe, kannst du die Erdgeschosswohnung haben". Das sehe ich eher als Entgegenkommen des Vermieters. Wenn der Mieter sich das dann nicht leisten kann, dann nimmt mal halt einen anderen Mieter: den muss man ja sowieso irgendwann suchen.

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