Wohnungsschäden - Vermieter reagiert nicht

10. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.04.2017 21:12:55
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 21x hilfreich)
Wohnungsschäden - Vermieter reagiert nicht

Hallo,

ich habe meinem Vermieter vor einer Woche ein Einschreiben geschickt, in dem ich ihn auf Wohnungsmängel hingewiesen habe. Einer davon ist, dass aus der Toilette Wasser entrinnt und dieser täglich mit ca. 5 Handtüchern getrocknet werden muss.
Das Einschreiben hat er am 05.03.2015 erhalten (Sendungsverfolgung). Heute ist der 10.03.2015 und ich habe noch keine Rückmeldung erhalten.

Wie sollte ich weiter vorgehen, da er sich nicht meldet? Ist es ratsam, das Schreiben noch einmal persönlich mit Zeuge einzuwerfen? Kann ich die Schäden beheben lassen und ihm in Rechnung stellen?

Vielen Dank für die Antworten.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120268 Beiträge, 39861x hilfreich)

Hast du ihm denn auch für jeden Mangel eine Frist nach Datum zur Beseitiung gesetzt?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
guest-12301.04.2017 21:12:55
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 21x hilfreich)

Nein, leider nicht. Ich bin nicht davon ausgegangen dass er sich querstellt.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120268 Beiträge, 39861x hilfreich)

Dann noch mal eines mit entsprechenden Fristen hinterher senden.

Darauf achten das die Fristen je nach Schaden angenmessen sind. Eine undichte Toilette ist mit wesentlich kürzer anzusetzen als ein undichtes Fenster.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12301.04.2017 21:12:55
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 21x hilfreich)

Mit welcher Frist genau? 3 Tage? Kann ich ihm damit drohen den Schaden beheben zu lassen und ihm in Rechnung zu stellen?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Bevor Du den Mangel auf Kosten des Vermieters beseitigen kannst, musst Du den Vermieter in Verzug setzen.
Die Frist muss lang genug sein. Auch wenn es sich blöd anhört: 1 - 2 Wochen sind angemessen.


Wie Harry sagt: Noch einmal ein Schreiben nachweisbar zum Vermieter bringen und eine Frist mit Uhrzeit setzen. Am Besten mit Boten, der den Inhalt kennt, in den Briefkasten des Vermieters oder Einwurfeinschreiben durch Boten in Kenntnis des Inhalts bei der Post abgeben lassen.

Schon einmal androhen, dass nach fruchtlosen Fristablauf ein Handwerker auf seine Kosten beauftragt wird.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12323.10.2015 16:58:31
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 112x hilfreich)

Vielleicht ist der Vermieter in Urlaub?
Gibt es denn keine Hausverwaltung mit Hausmeister die (falls du in einem mit anderen Parteien wohnst) auch mal draufschaun können. Die wollen ja auch das ganze Objekt schützen.

-- Editiert huibui am 10.03.2015 19:21

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120268 Beiträge, 39861x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Frist muss lang genug sein. Auch wenn es sich blöd anhört: 1 - 2 Wochen sind angemessen. <hr size=1 noshade>

Bei einer undichten Toilette ist Gefahr im Verzug, da sollten 3-4 Tage ausreichend sein.



quote:<hr size=1 noshade>Schon einmal androhen, dass nach fruchtlosen Fristablauf ein Handwerker auf seine Kosten beauftragt wird. <hr size=1 noshade>

Und zwar unter Verrechung mit der Miete.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12301.04.2017 21:12:55
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo,

ich konnte leider nicht mehr auf eure Antworten warten und habe meinem Vermieter deshalb heute Mittag einen erneuten Brief mit Zeuge eingeworfen. Darin verweise ich auf das ursprüngliche, beigelegte Schreiben und nenne eine Frist von 5 Tagen (da bereits eine Woche vergangen ist). Außerdem habe ich angedroht, dass ich einen Handwerker auf seine Kosten engagieren werde, sollte er sich bis dahin nicht melden.

Ich weiß, dass man über die Frist streiten kann. Aber es handelt sich in Anbetracht der Umstände und der bereits verstrichen Woche um ein angemessenes Zeitfenster.
Danke für eure Hilfe.

-- Editiert julmot am 10.03.2015 22:51

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