Darf ein potenzieller Nachmieter abgelehnt werden, weil er die Möbel vom Vormieter nicht kaufen möchte?
Ich wurde bei der Wohnungsanfrage gefragt, ob ich die Küche für 2000,00 Euro abkaufen würde, als ich das verneint habe kam die Aussage, dass die Wohnung anderweitig vergeben wird.
Da die Anzeige vom jetzigen Mieter ist, ist die generelle Frage, ob dieses Handeln überhaupt zulässig ist?
Verständlich ist ja, dass der Mieter seine Möbel verkaufen möchte. Aber das ist ja nun kein Grund einem die Wohnung generell zu verweigern.
Wohnungssuche
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatDa die Anzeige vom jetzigen Mieter ist, ist die generelle Frage, ob dieses Handeln überhaupt zulässig ist? :
Erlaubt schon, nur sucht der Mieter eine günstige Möglichkeit um vorzeitig aus dem Mietverhältnis zu kommen.
ZitatVerständlich ist ja, dass der Mieter seine Möbel verkaufen möchte. Aber das ist ja nun kein Grund einem die Wohnung generell zu verweigern. :
Der Mieter kann die Wohnung nicht vergeben, nur einen Nachmieter dem Vermieter vorschlagen. Der Vermieter kann frei entscheiden, ob er den vorgeschlagenen Nachmieter akzeptiert.
Wenn es nicht eilig ist, kann man auch direkt mit dem Vermieter in Kontaktaufnahme treten, und nach der regulären Mietzeit einen Vertrag schließen. Dann schaut der Vormieter in die Röhre, keine Ablösung von der Küche und er zahlt bis regulärem Ende der Mietzeit.
Dass der Mieter die Wohnung nicht vergeben darf/kann ist mir klar. Aber ich habe jetzt nicht mal die Möglichkeit mir die Wohnung überhaupt anzuschauen. Und das finde ich generell ziemlich frech, da in der Anzeige steht "die Küche sollte übernommen werden". Es gibt auch Anzeigen in denen steht "Die Küche muss übernommen werden". Da ist es dann für mich eindeutig, dass ich mich darauf nicht versuche zu bewerben, wenn ich die Küche nicht haben will.
Aber vielen Dank für die Antwort
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Was willst Du? Du kommst als neuer Mieter nicht in Frage, fertig.
Der Vermieter darf jeden Interessenten ablehnen. Einen Grund dafür muß er nicht mal haben oder nennen.
ZitatWas willst Du? Du kommst als neuer Mieter nicht in Frage, fertig. :
Der Vermieter darf jeden Interessenten ablehnen. Einen Grund dafür muß er nicht mal haben oder nennen.
Danke für deine freundliche Antwort.
1. der Vermieter kennt mich überhaupt nicht und weiß wahrscheinlich nicht mal, was der jetzige Mieter da treibt.
2. Wollte ich wissen, ob das überhaupt zulässig ist, dass der Mieter so handelt.
3. Was ist dein Problem?
Zitatder Vermieter kennt mich überhaupt nicht und weiß wahrscheinlich nicht mal, was der jetzige Mieter da treibt. :
Das habe ich vermutet.
ZitatWollte ich wissen, ob das überhaupt zulässig ist, dass der Mieter so handelt. :
Der Mieter hat gar nicht zu handeln was ´Nachmieter betrifft. Das ist allein Sache des Vermieters.
ZitatWas ist dein Problem? :
Keins. Entschuldige wenn meine Antwort etwas schroff rüberkam. War nicht meine Absicht.
Setz mit dem Vermieter in Verbindung wegen der Wohnung.
Zitat:ZitatWas willst Du? Du kommst als neuer Mieter nicht in Frage, fertig. :
Der Vermieter darf jeden Interessenten ablehnen. Einen Grund dafür muß er nicht mal haben oder nennen.
Danke für deine freundliche Antwort.
1. der Vermieter kennt mich überhaupt nicht und weiß wahrscheinlich nicht mal, was der jetzige Mieter da treibt.
2. Wollte ich wissen, ob das überhaupt zulässig ist, dass der Mieter so handelt.
3. Was ist dein Problem?
1. Woher wollen Sie das wissen?
2. Ja
Nachtrag: Sie vermuten lediglich, dass der Vermieter nichts weiß, Sie unterstellen lediglich dem jetzigen Mieter eine Handlungsweise. Durchaus möglich, dass der Vermieter den jetzigen Mieter mit der Vorsortierung beauftragt hat.
-- Editiert von AltesHaus am 06.06.2017 10:08
Je nach dem wo sich die Wohnung befindet, klappt die Vorgehensweise oder nicht. Wenn genügend Interessenten vorhanden sind, kann der Vormieter die Kueche auch meistbietend versteigern.
An den VM kann man sich in diesen Fällen oft nicht direkt wenden, weil der erst Preis gegeben wird, wenn der Deal steht.
ZitatAn den VM kann man sich in diesen Fällen oft nicht direkt wenden, weil der erst Preis gegeben wird, wenn der Deal steht. :
Warum denn so umständlich?
Der TE weis an welcher Adresse sich die Wohnung befindet, und hat den Namen der jetzigen Mieter. Wenn es sich nicht um einen Bunker mit 30 Eigentümern handelt, lässt sich manches so erfragen, und der Hausverwalter ist bestimmt schon informiert, das die Mieter ausziehen. Dem Vermieter ist es egal ob sein jetziger Mieter einen Nachmieter findet und ob dieser seine Küche los wird, oder abbauen kann.
Wenn du in FFM + Umgebung eine Wohnung suchst, und Fragen stellst oder handeln willst, kannst du dir sicher sein, dass du die Wohnung nicht bekommst (gilt dort sogar für Käufer). Daher der Hinweis, je nachdem wo...
ZitatWenn du in FFM + Umgebung eine Wohnung suchst, und Fragen stellst oder handeln willst, kannst du dir sicher sein, :
Nun warum sollte man sicher sein?
Der Vermieter hat andere Gedanken oder Ansprüche an den zukünftigen Mieter, als das diese eine alte Küche vom Vormieter ablöst. Auch bei uns stehen nach einer Woche 130 Bewerber vor der Türe, aber der Vormieter hat bei der Auswahl kein Wort mit zu reden. Im Gegenteil das Wohnungsnot dann noch von Mietern ausgenützt wird um eine alte Küche los zu werden, ist schon mal fast unterste Schublade.
ZitatDa die Anzeige vom jetzigen Mieter ist, ist die generelle Frage, ob dieses Handeln überhaupt zulässig ist? :
Klar.
Nennt sich Vertragsfreiheit
ZitatAuch bei uns stehen nach einer Woche 130 Bewerber vor der Türe, aber der Vormieter hat bei der Auswahl kein Wort mit zu reden. :
Naja. Gerade in Zeiten, in denen der Vermieter für einen Makler zahlen muss und der Mieter es nicht gerade lustig findet, dass pro Termin 130 Bewerber durch die Wohnung geschleußt werden, kann doch das Verkaufen der "alten" Küche ein netter Anreiz sein.
Natürlich kann der Vormieter nicht bestimmen, wer letztendlich die Wohnung bekommt, jedoch kann er eine Vorauswahl treffen. Neben den Kriterien, die dem Vermieter gefallen (solventer, ruhiger Mieter), erfüllt jeder von der Vorschlagsliste eben auch das Kriterium "Käufer" der Küche. Das funktioniert eben nur bei entsprechend großer Nachfrage.
ZitatIm Gegenteil das Wohnungsnot dann noch von Mietern ausgenützt wird um eine alte Küche los zu werden, ist schon mal fast unterste Schublade. :
Das kenne ich schon aus den 80iger Jahren. Da war das schon normal. Statt einem Makler 3 Nettokaltmieten in den Rachen zu schmeißen, haben die scheidenden Mieter ihren Sperrmüll gewinnbringend versteigert. (Persönlich erlebt).
Wenn man eine Wohnung unbedingt haben möchte, macht man auch das. Ich kenne Vermieter, die gerade wegen dieser verdeckten Maklergebühr schließlich einen Makler eingeschaltet haben.
Jetzt müsste der Vermieter den Makler zahlen und statt einem nervenden WE mit hunderten von Anrufen, kann man doch den Vormieter einspannen. Laß den doch auch etwas verdienen, für die ganze Arbeit.
Übrigens ist bei der "Mietpreisbremse" noch der Nebeneffekt, dass der Vormieter keine Phantasiepreuse mehr für seinen Nachlass verlangen darf. Früher war der Wucherparagraph die Grenze, jetzt der Zeitwert.
Es wäte also möglich, mit dem Vormieter einen Vetrag "kaufe die Küchenmöbel a, b und c zum Preis x wenn der Vermieter mich aufgrund des Vorschlags von Vormieter x annimmt" einzugehen und dann wegen Verstoß gegen das Wohnraumvermittlungsgesetz den Preis auf einen realistischen zu drücken.
Nebrnbei sollte man nicht vernachlässigen, dass der Vermieter im Allgemeinen die vollständige Räumung bei der Wohnungsübergabe verlangt, die Küche also aus- und wieder eingebaut werden muss. Das macht sie nicht wertvoller...
ZitatEs wäte also möglich, mit dem Vormieter einen Vetrag "kaufe die Küchenmöbel a, b und c zum Preis x wenn der Vermieter mich aufgrund des Vorschlags von Vormieter x annimmt" einzugehen und dann wegen Verstoß gegen das Wohnraumvermittlungsgesetz den Preis auf einen realistischen zu drücken. :
Alles schön und gut. Hier möchte der TE jedoch wissen:
ZitatDarf ein potenzieller Nachmieter abgelehnt werden, weil er die Möbel vom Vormieter nicht kaufen möchte? :
Und hier scheitert es schon am Angebot aus dem Interessent einen potentiellen Nachmieter zu machen. Der Vormieter lädt doch einen küchen-kauf-verweigerden Interessenten erst gar nicht ein. Er kann doch gar nicht Nachmieter werden, weil er die Wohnung gar nicht zu Gesicht bekommt.
#14
Zitat:Und hier scheitert es schon am Angebot aus dem Interessent einen potentiellen Nachmieter zu machen. Der Vormieter lädt doch einen küchen-kauf-verweigerden Interessenten erst gar nicht ein. Er kann doch gar nicht Nachmieter werden, weil er die Wohnung gar nicht zu Gesicht bekommt.
Grundsätzlich stimme ich dem zu, aber es gibt ja auch so ultraschlaue Kandidaten, die Interesse bekunden und dann versuchen den Kauf - von was auch immer - zu umgehen, indem sie versuchen mit dem Vermieter die Anmietung ohne Abnahme durchzuführen.
Da die Anzeige vom jetzigen Mieter ist,
Da frage ich mich, wozu du dich überhaupt für diese Wohnung interessierst.
Das ist doch reine Zeitverschwendung.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
31 Antworten
-
39 Antworten