Wohnungssuche

6. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
CF17
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungssuche

Darf ein potenzieller Nachmieter abgelehnt werden, weil er die Möbel vom Vormieter nicht kaufen möchte?
Ich wurde bei der Wohnungsanfrage gefragt, ob ich die Küche für 2000,00 Euro abkaufen würde, als ich das verneint habe kam die Aussage, dass die Wohnung anderweitig vergeben wird.
Da die Anzeige vom jetzigen Mieter ist, ist die generelle Frage, ob dieses Handeln überhaupt zulässig ist?
Verständlich ist ja, dass der Mieter seine Möbel verkaufen möchte. Aber das ist ja nun kein Grund einem die Wohnung generell zu verweigern.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von CF17):
Da die Anzeige vom jetzigen Mieter ist, ist die generelle Frage, ob dieses Handeln überhaupt zulässig ist?

Erlaubt schon, nur sucht der Mieter eine günstige Möglichkeit um vorzeitig aus dem Mietverhältnis zu kommen.
Zitat (von CF17):
Verständlich ist ja, dass der Mieter seine Möbel verkaufen möchte. Aber das ist ja nun kein Grund einem die Wohnung generell zu verweigern.

Der Mieter kann die Wohnung nicht vergeben, nur einen Nachmieter dem Vermieter vorschlagen. Der Vermieter kann frei entscheiden, ob er den vorgeschlagenen Nachmieter akzeptiert.
Wenn es nicht eilig ist, kann man auch direkt mit dem Vermieter in Kontaktaufnahme treten, und nach der regulären Mietzeit einen Vertrag schließen. Dann schaut der Vormieter in die Röhre, keine Ablösung von der Küche und er zahlt bis regulärem Ende der Mietzeit.

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#2
 Von 
CF17
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Dass der Mieter die Wohnung nicht vergeben darf/kann ist mir klar. Aber ich habe jetzt nicht mal die Möglichkeit mir die Wohnung überhaupt anzuschauen. Und das finde ich generell ziemlich frech, da in der Anzeige steht "die Küche sollte übernommen werden". Es gibt auch Anzeigen in denen steht "Die Küche muss übernommen werden". Da ist es dann für mich eindeutig, dass ich mich darauf nicht versuche zu bewerben, wenn ich die Küche nicht haben will.

Aber vielen Dank für die Antwort :)

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Was willst Du? Du kommst als neuer Mieter nicht in Frage, fertig.

Der Vermieter darf jeden Interessenten ablehnen. Einen Grund dafür muß er nicht mal haben oder nennen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#4
 Von 
CF17
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Was willst Du? Du kommst als neuer Mieter nicht in Frage, fertig.

Der Vermieter darf jeden Interessenten ablehnen. Einen Grund dafür muß er nicht mal haben oder nennen.


Danke für deine freundliche Antwort.
1. der Vermieter kennt mich überhaupt nicht und weiß wahrscheinlich nicht mal, was der jetzige Mieter da treibt.
2. Wollte ich wissen, ob das überhaupt zulässig ist, dass der Mieter so handelt.
3. Was ist dein Problem?

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#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von CF17):
der Vermieter kennt mich überhaupt nicht und weiß wahrscheinlich nicht mal, was der jetzige Mieter da treibt.


Das habe ich vermutet. ;)

Zitat (von CF17):
Wollte ich wissen, ob das überhaupt zulässig ist, dass der Mieter so handelt.


Der Mieter hat gar nicht zu handeln was ´Nachmieter betrifft. Das ist allein Sache des Vermieters.

Zitat (von CF17):
Was ist dein Problem?


Keins. Entschuldige wenn meine Antwort etwas schroff rüberkam. War nicht meine Absicht.

Setz mit dem Vermieter in Verbindung wegen der Wohnung.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von CF17):
Zitat (von Anitari):
Was willst Du? Du kommst als neuer Mieter nicht in Frage, fertig.

Der Vermieter darf jeden Interessenten ablehnen. Einen Grund dafür muß er nicht mal haben oder nennen.


Danke für deine freundliche Antwort.
1. der Vermieter kennt mich überhaupt nicht und weiß wahrscheinlich nicht mal, was der jetzige Mieter da treibt.
2. Wollte ich wissen, ob das überhaupt zulässig ist, dass der Mieter so handelt.
3. Was ist dein Problem?


1. Woher wollen Sie das wissen?

2. Ja

Nachtrag: Sie vermuten lediglich, dass der Vermieter nichts weiß, Sie unterstellen lediglich dem jetzigen Mieter eine Handlungsweise. Durchaus möglich, dass der Vermieter den jetzigen Mieter mit der Vorsortierung beauftragt hat.


-- Editiert von AltesHaus am 06.06.2017 10:08

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#7
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Je nach dem wo sich die Wohnung befindet, klappt die Vorgehensweise oder nicht. Wenn genügend Interessenten vorhanden sind, kann der Vormieter die Kueche auch meistbietend versteigern.

An den VM kann man sich in diesen Fällen oft nicht direkt wenden, weil der erst Preis gegeben wird, wenn der Deal steht.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
An den VM kann man sich in diesen Fällen oft nicht direkt wenden, weil der erst Preis gegeben wird, wenn der Deal steht.

Warum denn so umständlich?
Der TE weis an welcher Adresse sich die Wohnung befindet, und hat den Namen der jetzigen Mieter. Wenn es sich nicht um einen Bunker mit 30 Eigentümern handelt, lässt sich manches so erfragen, und der Hausverwalter ist bestimmt schon informiert, das die Mieter ausziehen. Dem Vermieter ist es egal ob sein jetziger Mieter einen Nachmieter findet und ob dieser seine Küche los wird, oder abbauen kann.

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#9
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Wenn du in FFM + Umgebung eine Wohnung suchst, und Fragen stellst oder handeln willst, kannst du dir sicher sein, dass du die Wohnung nicht bekommst (gilt dort sogar für Käufer). Daher der Hinweis, je nachdem wo...

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Wenn du in FFM + Umgebung eine Wohnung suchst, und Fragen stellst oder handeln willst, kannst du dir sicher sein,

Nun warum sollte man sicher sein?
Der Vermieter hat andere Gedanken oder Ansprüche an den zukünftigen Mieter, als das diese eine alte Küche vom Vormieter ablöst. Auch bei uns stehen nach einer Woche 130 Bewerber vor der Türe, aber der Vormieter hat bei der Auswahl kein Wort mit zu reden. Im Gegenteil das Wohnungsnot dann noch von Mietern ausgenützt wird um eine alte Küche los zu werden, ist schon mal fast unterste Schublade.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120265 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von CF17):
Da die Anzeige vom jetzigen Mieter ist, ist die generelle Frage, ob dieses Handeln überhaupt zulässig ist?

Klar.
Nennt sich Vertragsfreiheit



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Auch bei uns stehen nach einer Woche 130 Bewerber vor der Türe, aber der Vormieter hat bei der Auswahl kein Wort mit zu reden.


Naja. Gerade in Zeiten, in denen der Vermieter für einen Makler zahlen muss und der Mieter es nicht gerade lustig findet, dass pro Termin 130 Bewerber durch die Wohnung geschleußt werden, kann doch das Verkaufen der "alten" Küche ein netter Anreiz sein.

Natürlich kann der Vormieter nicht bestimmen, wer letztendlich die Wohnung bekommt, jedoch kann er eine Vorauswahl treffen. Neben den Kriterien, die dem Vermieter gefallen (solventer, ruhiger Mieter), erfüllt jeder von der Vorschlagsliste eben auch das Kriterium "Käufer" der Küche. Das funktioniert eben nur bei entsprechend großer Nachfrage.



Zitat (von 0815Frager):
Im Gegenteil das Wohnungsnot dann noch von Mietern ausgenützt wird um eine alte Küche los zu werden, ist schon mal fast unterste Schublade.


Das kenne ich schon aus den 80iger Jahren. Da war das schon normal. Statt einem Makler 3 Nettokaltmieten in den Rachen zu schmeißen, haben die scheidenden Mieter ihren Sperrmüll gewinnbringend versteigert. (Persönlich erlebt).

Wenn man eine Wohnung unbedingt haben möchte, macht man auch das. Ich kenne Vermieter, die gerade wegen dieser verdeckten Maklergebühr schließlich einen Makler eingeschaltet haben.

Jetzt müsste der Vermieter den Makler zahlen und statt einem nervenden WE mit hunderten von Anrufen, kann man doch den Vormieter einspannen. Laß den doch auch etwas verdienen, für die ganze Arbeit.

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#13
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Übrigens ist bei der "Mietpreisbremse" noch der Nebeneffekt, dass der Vormieter keine Phantasiepreuse mehr für seinen Nachlass verlangen darf. Früher war der Wucherparagraph die Grenze, jetzt der Zeitwert.

Es wäte also möglich, mit dem Vormieter einen Vetrag "kaufe die Küchenmöbel a, b und c zum Preis x wenn der Vermieter mich aufgrund des Vorschlags von Vormieter x annimmt" einzugehen und dann wegen Verstoß gegen das Wohnraumvermittlungsgesetz den Preis auf einen realistischen zu drücken.

Nebrnbei sollte man nicht vernachlässigen, dass der Vermieter im Allgemeinen die vollständige Räumung bei der Wohnungsübergabe verlangt, die Küche also aus- und wieder eingebaut werden muss. Das macht sie nicht wertvoller...

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#14
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Es wäte also möglich, mit dem Vormieter einen Vetrag "kaufe die Küchenmöbel a, b und c zum Preis x wenn der Vermieter mich aufgrund des Vorschlags von Vormieter x annimmt" einzugehen und dann wegen Verstoß gegen das Wohnraumvermittlungsgesetz den Preis auf einen realistischen zu drücken.


Alles schön und gut. Hier möchte der TE jedoch wissen:

Zitat (von CF17):
Darf ein potenzieller Nachmieter abgelehnt werden, weil er die Möbel vom Vormieter nicht kaufen möchte?


Und hier scheitert es schon am Angebot aus dem Interessent einen potentiellen Nachmieter zu machen. Der Vormieter lädt doch einen küchen-kauf-verweigerden Interessenten erst gar nicht ein. Er kann doch gar nicht Nachmieter werden, weil er die Wohnung gar nicht zu Gesicht bekommt.

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#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

#14

Zitat:
Und hier scheitert es schon am Angebot aus dem Interessent einen potentiellen Nachmieter zu machen. Der Vormieter lädt doch einen küchen-kauf-verweigerden Interessenten erst gar nicht ein. Er kann doch gar nicht Nachmieter werden, weil er die Wohnung gar nicht zu Gesicht bekommt.


Grundsätzlich stimme ich dem zu, aber es gibt ja auch so ultraschlaue Kandidaten, die Interesse bekunden und dann versuchen den Kauf - von was auch immer - zu umgehen, indem sie versuchen mit dem Vermieter die Anmietung ohne Abnahme durchzuführen.

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#16
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Da die Anzeige vom jetzigen Mieter ist,

Da frage ich mich, wozu du dich überhaupt für diese Wohnung interessierst.
Das ist doch reine Zeitverschwendung.

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