Hallo, und zwar geht es um folgendes: ich wohne seit ca. 3 jahre hier in der Wohnung. Nur ist es so, das die zwei anderen Mietparteien mich mobben und üble Nachreden über mich verbreiten. Sie warten nur dadrauf, das ich mich mal wehre, damit sie mich anzeigen können. Sie haben auch schon 2 andere Mieter hier vergrault! Nun schrieb ich den Vermieter mal an wegen der Sache, aber es kommt keine Reaktion. Nun wollte ich dem Vermieter ein Schreiben zu kommen lassen indem ich erwähne, das ich durch die üblen Nachreden und Schikanen der anderen Mieter in erwägung ziehe mir eine andere Wohnung zu suchen. Muß ich dann damit rechnen, das der Vermieter mir kündigt, wenn ich im im vorraus die Wohnungssuche mitteile?
Wohnungssuche wegen übler Nachrede durch andere Mieter ankündigen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatHallo, und zwar geht es um folgendes: ich wohne seit ca. 3 jahre hier in der Wohnung. Nur ist es so, das die zwei anderen Mietparteien mich mobben und üble Nachreden über mich verbreiten. Sie warten nur dadrauf, das ich mich mal wehre, damit sie mich anzeigen können. Sie haben auch schon 2 andere Mieter hier vergrault! Nun schrieb ich den vermieter mal an wegen der Sache, aber es kommt keine Reaktion. Nun wollte ich dem Vermieter ein Schreiben zu kommen lassen indem ich erwähne, das ich durch die üblen Nachreden und Schikanen der anderen Mieter in erwägung ziehe mir eine andere Wohnung zu suchen. Muß ich dann damit rechnen, das der Vermieter mir kündigt, wenn ich im im vorraus die Wohnungssuche mitteile? :
Ähm also Ich weis das wenn der Hausfrieden gestört wird dieser durch den Vermieter Abhilfe schaffen muß.
1. Begriff des Hausfriedens
Der Hausfrieden ist im Mietrecht die gegenseitige Rücksichtnahme der Mieter, durch die ein geordnetes Zusammenleben überhaupt ermöglicht wird. Bei der Nutzung der Mieträume hat sich jeder Mieter und Vermieter im Mietrecht so zu verhalten, dass andere Mieter nicht über das unvermeidbare Maß hinaus beeinträchtigt werden.
Die Pflichten zur gegenseitigen Rücksichtnahme zwischen Mieter und Vermieter ergeben sich aus dem Mietvertrag und der Hausordnung.
Zwischen Mietern untereinander besteht dagegen ein Besitzschutzrecht. Wird ein Mieter in seinem Besitz gestört, darf er die Störung beseitigen und auf Unterlassung klagen falls weitere Störungen zu befürchten sind (§ 862 BGB ). Weiterhin ergeben sich bei einer Störung des Hausfriedens zwischen Mietern Ansprüche aus dem Deliktsrecht bei unerlaubten Handlungen (KG Bln, 01.09.2003, Az. 12 U 20/03 ).
ZitatNun schrieb ich den vermieter mal an wegen der Sache, aber es kommt keine Reaktion. Nun wollte ich dem Vermieter ein Schreiben zu kommen lassen indem ich erwähne, das ich durch die üblen Nachreden und Schikanen der anderen Mieter in erwägung ziehe mir eine andere Wohnung zu suchen. Muß ich dann damit rechnen, das der Vermieter mir kündigt, wenn ich im im vorraus die Wohnungssuche mitteile? :
Hallo nein der Vermieter kann dich nicht kündigen wenn du mit einer Mietkündigung drohst -es zeigt ja nur das bereits in einer Extremsituation bist. Du kann ein sogenanntes Mobbingtagebuch in veränderter Form führen wo du schriftlich festhälst wann die Attacken auftreten. Stelle Strafanzeige bei der Polizei wenn du bedroht wurdest! Bei sozial schwachem Einkommen ein Beratungsschein für einen Rechtsanwalt bei Gericht bzw. durch den Rechtsanwalt beantragen lassen
Mobbingtagebuch
Antrag Beratungshilfe
Ich hoffe Ich konnte dir helfen!
Achtung, Ich bin kein Jurist und somit auch nicth für mein Schreiben juristisch verantwortlich, da nur ein Anwalt die genaue Situation beurteilen kann, sondern es soll allein der Unterstützung dienen.
-- Editiert von Moderator am 30.07.2019 14:01
ZitatNun wollte ich dem Vermieter ein Schreiben zu kommen lassen indem ich erwähne, das ich durch die üblen Nachreden und Schikanen der anderen Mieter in erwägung ziehe mir eine andere Wohnung zu suchen. :
Und was verspricht man sich davon? Den Vermieter scheints nicht zu interessieren ...
ZitatMuß ich dann damit rechnen, das der Vermieter mir kündigt, :
Rechnen muss man mit allem - wobei die Kündigung dann zu 99% ungültig sein dürfte.
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Zitat:Muß ich dann damit rechnen, das der Vermieter mir kündigt, wenn ich im im vorraus die Wohnungssuche mitteile?
Nein! Keine Angst!
Wenn die Zustände für dich so sind, dass du eine Kündigung in Erwägung ziehst, kannst du das bedenkenlos dem VM schreiben. Das wäre auf keinen Fall ein wirksamer Kündigungsgrund für den Vermieter.
Nein. Es gibt auch gar keinen Grund, dass der Vermieter auf solche Briefe reagiert.ZitatMuß ich dann damit rechnen, das der Vermieter mir kündigt, wenn ich im im vorraus die Wohnungssuche mitteile? :
Such dir eine andere Wohnung, kündige fristgerecht und zieh aus.
Das hat doch nichts mit Mietrecht zu tun.
Danke für eure Tips. Das schlimme daran ist ja, das einer der beiden noch Mietschulden hat und der andere ihn mit Geld unterstütz. Würde einer der beiden ausziehen, mit wem sollte der andere dann über mich lästern! So redet man sich dann beim Vermieter schön, pflegt den Rasen etc. Nur das man wohnen bleiben kann!!
Kann ich das mit der Überlegeung auszuziehen, so an den Vermieter so schreiben?:
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxxxx,
Aufgrund der übelsten Nachreden und anderer Gründe durch Ihre Mieter, xxxxxxxxxx und xxxxxxxxxxxxx , um mich hier raus zu mobben, ziehe ich es evtl. in Erwägung, mir eine andere Wohnung zu suchen. Die übelen Nachreden über mich, die hauptsächlich von xxxxxxxxxxxxxxx breitgetragen werden und andere Gründe, mit denen man versucht, mich raus zu mobben, vermag ich hier nicht zu nennen. ( dafür wäre das Blatt zu klein!!) Man kann andere Mieter auch rausekeln!
mit freundlichen Grüßen
-- Editiert von Moderator am 30.07.2019 14:03
Ja und, warum sollte ein Vermieter darauf reagieren?
wirdwerden
Das ist nicht schlimm. Das ist deren Bier. Das geht dich außerdem gar nichts an.ZitatDas schlimme daran ist ja, das einer der beiden noch Mietschulden hat und der andere ihn mit Geld unterstütz. :
Du kannst dem Vermieter deine gesamte Lebensgeschichte schreiben, auch in Fortsetzungen, wenn das Blatt zu klein ist.
Aber: Was soll das denn bringen? Das klingt, als würdest du betteln, kündigen zu dürfen.
Was ist das für ein Quatsch?
Der Vermieter wird nicht reagieren, sondern feststellen: Es liegt keine Kündigung vor.-->Ablage P.
Übrigens: Ich ziehe es evtl. in Erwägung, heute keinen Schritt nach draußen zu setzen.
was sagt jeder? ---na und--- mach doch----
Ich würde da auch nichts antworten, sondern mir denken "Vaya con Dios".
Warum zeigt man die Nachbarn nicht an?
-- Editiert von Moderator am 30.07.2019 14:04
Den Brief können Sie sich wirklich sparen, ist Kindergarten.
Suchen Sie sich einfach eine neue Wohnung, statt nur leere Drohungen an der falschen Stelle rauszuhauen.
@ jotrocken
da haben sie irgendwo recht. Es bringt nicht wirklich was, den vermieter anzuschreiben. Weiß auch nicht, weshalb der Vermieter da nicht stutzig wurde, weil die anderen 2 Mieter auch den Kündigungsgrund "mobbing" angaben! Der wird auch nichts sagen, da die beiden sich schön reden bei dem Vermieter! (Einer der beiden Übeläter ist mein leibl. Vater). Obwohl der vermieter weiß, das ich meinen kellerraum mit Kamera überwachen muß,weil ständig jemand versucht mein Schloss zu knacken, das ich mir ein Postfach zulegen mußte, da ich meine Vater an meinem Briefkasten erwischte als er Post rauszog, und auch anderen erzählte welche Post ich bekam.( er stritt es natürlich ab als ich ihn darauf ansprach).
Die beiden Anzeigen bringt nichts, da laut Polizei erst der Vermieter einschreiten soll! Wie ich oben schon erwähnte. ALGII. Und für das Jobcenter keine Gründe um auszuziehen.
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