Wohnungstrennwand zu dünn - Lärm und Brandschutz

6. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.02.2018 00:00:02
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungstrennwand zu dünn - Lärm und Brandschutz

Liebes Forum,

meine Wohnung (Altbau, zur Miete) ist vermutlich in den 1950er Jahren durch Trennung einer grossen Wohnung in zwei kleine entstanden. Nun ist die Wand zu meinen Nachbarn aber so dünn, dass ich jedes minimalste Geräusch, sogar das Brummen wenn das Handy auf lautlos geschaltet ist, hört. Die Gegenseite von mir dann wohl auch. Will man beides nicht. Der bisherige Eigentümer weigerte sich die Wand mit zusätzlichem Schallschutz zu versehen mit dem Hinweis auf Bestandsschutz. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser hier greift und die Wand den Schall- und Brandschutznormen entspricht. Abgesehen davon, ist es einfach nervend und ich kann mein Wohnzimmer auch nicht mehr wirklich nutzen, wenn die Nachbarn zu Hause sind. Nun ist das Haus im letzten Jahr verkauft worden und ich denke, dass der neue Eigentümer das Problem nicht kennt. Die Wohnung ist im Moment nicht vermietet, das wird aber sicher demnächst passieren. Die neuen Mieter werden dann sicher auch nicht begeistert sein. Ich überlege nun einen Gutachter kommen zu lassen, der die Wand prüft. Kennt sich jemand hier mit der rechlichen Lage aus? Habe ich eine Chance, dass die Wand verstärkt wird? Ich bin auch bereit mich an den Kosten zu beteiligen, denn die Lautstärke ist nicht zu ertragen.

Danke für Eure Hilfe!
Holly

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wie wäre es, wenn Sie selber für den Schutz sorgen, den Sie wollen? Kostet ja nicht die Welt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12314.02.2018 00:00:02
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Kostet es nicht? Da bin ich mir nicht sicher. Darf ich das in einer Mietwohnung überhaupt? Dadurch verkleinert sich ja auch die Wohnung ein wenig. Was mir egal wäre, dem Eigentümer eher nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Holly78):
Kennt sich jemand hier mit der rechlichen Lage aus?

Lärm- und Brandschutz müssen erst mal nur dem Jahr der Errichtung entsprechen, falls keine gesetzlichen Gründe dagegen sprechen (müsste man mal prüfen bzw. durchs Amt prüfen lassen).
Dagegen muss die Wohnung für den "üblichen Gebrauch geeignet sein".

Letzteres dürfte hier zumindest für das Wohnzimmer nicht zutreffen.

Jetzt müsste man diskutieren, ob hier nur eine Mietminderung fällig wäre oder der Vermieter den Mangel aktiv durch bauliche Tätigkeiten beseitigen müsste.



Als erstes sollte man aber den neuen Vermieter mal freundlich auf das Problem aufmerksam machen und ihn fragen wie er sich die Lösung vorstellt.



Zitat (von Holly78):
Kostet es nicht?

Nö, kostet es nicht. Trockenbauwand mit entsprechender "Füllung" ist aber auch nicht für 5 EUR zu haben.



Zitat (von Holly78):
Darf ich das in einer Mietwohnung überhaupt?

Ja, man muss es nur bei Auszug wieder rückstandslos entfernen.
Wenn man die entsprechende Erlaubnis des Vermieters hat, kann es auch bleiben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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