Wohnungstürschloss schwergängig

11. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
QuentinT
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungstürschloss schwergängig

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu einem kürzlichen Ereignis.
WICHTIG:
Ganz unten im Beitrag habe ich alles nochmal stichpunktartig zusammengefasst, falls euch die detaillierte Beschreibung zu viel Text ist!

Ich wohne mit meiner Frau seit knapp 5 Jahren in einer Wohnung in einem Haus mit 10 Mietparteien.

Anfangs war unsere Wohnungstür einwandfrei, aber mit der Zeit ließ diese sich immer schwerer schließen, da sich scheinbar durch die Belastung beim Türschließen die Fassung für die Türfalle verbog und die Türfalle nicht mehr in diese "reinspringt". Wir misshandeln die Tür eigentlich nicht, wir haben diese stets "normal" zugezogen, nicht besonders vorsichtig aber auch nicht mit großer Kraft oder Schwung. Wir würden dies als normalen Gebrauch bezeichnen.

Dadurch, dass die Türfalle nicht mehr reinspringt muss man entweder erhöhten Kraftaufwand betreiben um die Tür zu schließen (was natürlich entsprechend Lärm verursacht) oder sie mit dem Riegel schließen (die Türfalle ist dann NICHT im Türrahmen sonder liegt nur auf). Das ist teilweise so schwer, dass meine Frau rein körperlich gar nicht in der Lage ist, die Tür zu zu ziehen. Die Tür hat von außen nur einen Knauf, ein betätigen der Türklinke ist beim Zuziehen von daher nicht möglich.
Wenn die Tür geschlossen ist, scheint durch die verbogene (und dadurch verengte) Fassung der Türfalle ein Druck bzw. Spannung zu entstehen, was man beim Aufschließen sehr deutlich hört, da die Türfalle mit großer Gewalt aus der Fassung springt und dabei einen lauten Knall verursacht. Auch ist dadurch das Aufschließen auch sehr schwer.

Wir haben unseren Vermieter kontaktiert, der sich die Sache vor Ort angeschaut hat. Er hat dann mit einer Zange, die Fassung wieder zurückgebogen und meinte, wenn es schwerer geht, dann soll ich das auch einfach machen. Es ging dann tatsächlich für ca. 1 Woche relativ leise und problemlos, aber dann fingen die Probleme wieder an.

Ich biege jetzt selbstständig ab und zu die Fassung zurecht, allerdings ist mir dabei nicht sonderlich wohl, denn wer bezahlt das wenn vielleicht die Fassung kaputtgeht?
Mittlerweile haben sich auch Nachbarn über die Lärmbelästigung beschwert, wobei mir jetzt nicht bekannt ist ob das beschriebene "Türknallen" das Schließen der Tür, das Aufschließen oder Beides meint, leider haben sich die Nachbarn nicht direkt an uns gewendet, dann hätte man ggf. schon eine Lösung finden können oder zumindest erörtern welche Art der Benutzung für die Nachbarn zu laut ist. Wir haben nur eine entsprechende Aufforderung der Hausverwaltung bekommen, dies zukünftig zu unterlassen.
Wie gesagt, ich biege das ab und zu nach, aber das hilft immer nur temporär und ich habe auch nicht immer sofort mein Werkzeug zur Hand und mittlerweile auch nicht mehr die Motivation dazu.

Ich sehe hier unseren Vermieter in der Pflicht Abhilfe mit der Tür zu schaffen, da der Türrahmen wohl auch schon sehr alt und über die Jahrzehnte sich halt verbogen hat.
Oder irre ich mich hier und wir müssen uns darum kümmern und ich muss hinnehmen die Fassung für die Türfalle mehrmals wöchentlich zurück zu biegen?

Zusammengefasst:
Fakten
- Tür schließt nicht mehr korrekt, da die Fassung für die Türfalle verbogen ist
- Die Tür hat von außen nur einen Türknauf und kann daher nicht mit betätigter Türklinke geschlossen werden.
- Schließen geht nur mit erhöhtem Kraftaufwand (der Lärm verursacht) oder durch Schließen des Riegels mit dem Wohnungsschlüssel (die Türfalle liegt dann nur auf der Fassung, nicht darin)
- Aufschließen ebenfalls sehr schwergängig, da die Türfalle wohl "eingequetscht" in der Fassung liegt
- Durch die beengte Fassung knallt die Tür auch beim Aufschließen sehr laut, da die Türfalle mit Gewalt aus der Fassung springt.
- Lässt sich temporär durch Zurechtbiegen der Fassung beheben, diese Behandlung ist allerdings 1-2 mal wöchentlich notwendig > wurde uns vom Vermieter empfohlen
- Nachbarn haben sich über den Lärm bei der Hausverwaltung beschwert und diese fordert uns auf, den Lärm zu unterlassen

Fragen
1. Ist unser Vermieter in der Pflicht den Umstand zu beseitigen oder müssen wir hinnehmen, dass wir mehrmals wöchentlich die Fassung für die Türfalle zurechtbiegen müssen?
2. Wenn wir die Tür abschließen, aber die Türfalle nicht in der Fassung liegt (was nur mit erhöhtem Kraftaufwand und entsprechendem Lärmm möglich ist), was würde die Versicherung z.B. bei einem Einbruch sagen? Erlischt durch "unvollständiges" Verschließen der Versicherungsschutz?
3. Wenn beim "Zurechtbiegen" der Fassung ein Schaden entsteht, wer haftet dafür? Im schlimmsten Fall bricht die Fassung ab und die Türfalle funktioniert gar nicht mehr.


Gruß QuentinT

-- Editiert von QuentinT am 11.09.2019 10:59

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Was ist die "Türfalle" ?
Ist das das Teil im Türrahmen, wo das Schloß einrastet oder die Zunge die in den Türrahmen einrastet ?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119572 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Ist das das Teil im Türrahmen, wo das Schloß einrastet

Genau das.



Ich würde der HV mitteilen, das diese Geräuche durch den normalen Gebrauch der Wohnungstüre entstehen, das man dem Vermieter den Mangel mitgeteilt habe und das sich nach dessen Reparaturversuch die Sache wieder verschlechtert habe.

Dem Vermieter würde ich schriftlich mit Zustellnachweis und Fristsetzung zur Beseitigung mitteilen, das der Mangel durch seine Reparaturversuche nicht behoben wurde und er diesen bitte fachgerecht beseitigen möge. Das es bereits Lärmbeschwerden der Nachbarn gäbe und man deshalb nach Fristablauf die Reparatur unter Verrechnung mit der Miete selbst beauftragen werde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von QuentinT):
Ich sehe hier unseren Vermieter in der Pflicht Abhilfe mit der Tür zu schaffen


Ist er.

Zitat (von QuentinT):
Wie gesagt, ich biege das ab und zu nach, aber das hilft immer nur temporär und ich habe auch nicht immer sofort mein Werkzeug zur Hand und mittlerweile auch nicht mehr die Motivation dazu.


Metall hat die nette Eigenschaft "weich" zu werden, wenn man es permanent verbiegt und kurz danach bricht es. Das dran rum biegen solltest Du also aus eigenem Interesse umgehend einstellen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
QuentinT
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Ich würde der HV mitteilen, das diese Geräuche durch den normalen Gebrauch der Wohnungstüre entstehen, das man dem Vermieter den Mangel mitgeteilt habe und das sich nach dessen Reparaturversuch die Sache wieder verschlechtert habe.

Das ist ein guter Punkt, ich werde einen entsprechenden Brief aufsetzen. Danke!

Zitat (von Harry van Sell):

Dem Vermieter würde ich schriftlich mit Zustellnachweis und Fristsetzung zur Beseitigung mitteilen, das der Mangel durch seine Reparaturversuche nicht behoben wurde und er diesen bitte fachgerecht beseitigen möge. Das es bereits Lärmbeschwerden der Nachbarn gäbe und man deshalb nach Fristablauf die Reparatur unter Verrechnung mit der Miete selbst beauftragen werde.

Klingt etwas hart, aber auch korrekt. Ich habe zu dem Vermieter ein recht freundschaftliches Verhältnis, deswegen werden wir schauen ob wir es so hinbekommen, ohne knallharte Fristsetzungen. In der Regel reagiert er sehr schnell wenn etwas nicht stimmt.
Wäre für mich das letzte Mittel. Über die Lärmbeschwerden werde ich ihn umgehend informieren (der Brief kam erst heute früh und ich hatte noch keine Möglichkeit ihn zu informieren).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
QuentinT
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Metall hat die nette Eigenschaft "weich" zu werden, wenn man es permanent verbiegt und kurz danach bricht es. Das dran rum biegen solltest Du also aus eigenem Interesse umgehend einstellen.

Sowas dachte ich mir. Ich kenne das auch so dass Metall dann irgendwann sehr brüchig wird. Ich will halt nicht der Arsch sein, wenn der Türrahmen dann defekt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119572 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von QuentinT):
Ich habe zu dem Vermieter ein recht freundschaftliches Verhältnis, deswegen werden wir schauen ob wir es so hinbekommen, ohne knallharte Fristsetzungen.

Ja, das wäre dann in der Tat zu bevorzugen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Ich frage mich ob das Problem überhaupt ein verzogenes Türschloß/Schließblech war.
Wenn eine Wohnungs- oder Haustür nicht leise "ins Schloss" fällt liegt das erst einmal daran das das Schloss (der Türschnapper) klemmt. Dem kann man i.d.R. leicht mit etwas Graphitpulver oder Graphitspray entgegenwirken.

Auf keinen Fall würde ich als Mieter anfangen am Schloss oder am Schließblech mechanisch herumzubiegen, das geht ein paar mal gut spätestens dann bricht etwas ab.

Also wenn Graphitpulver nicht mehr hilft sollte man das dem Vermieter überlassen, alles andere bringt auf die Dauer nur Ärger

Zu den Fragen:
1. Der Vermieter ist in der Pflicht. Allerdings wird er eventuell einen unsachgemäßen Umgang mit der Tür anmahnen
2. Wenn die Tür abgeschlossen wird (Zylinder zweimal drehen) dann ist der Riegel auch im Schließblech, das geht gar nicht anders, so verzogen kann eine Tür gar nicht sein. Stößt der Riegel jedoch gegen das Schließblech dann lässt sich auch der Zylinder nicht zweimal drehen. In diesem Zustand ist die Türe nicht ordnungsgemäß verschlossen mit negativen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz.
3. Der "Bieger" haftet, deshalb würde ich das auch nicht tun!



-- Editiert von pk2019 am 11.09.2019 22:34

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
QuentinT
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Ich frage mich ob das Problem überhaupt ein verzogenes Türschloß/Schließblech war.
Wenn eine Wohnungs- oder Haustür nicht leise "ins Schloss" fällt liegt das erst einmal daran das das Schloss (der Türschnapper) klemmt. Dem kann man i.d.R. leicht mit etwas Graphitpulver oder Graphitspray entgegenwirken.

Auf keinen Fall würde ich als Mieter anfangen am Schloss oder am Schließblech mechanisch herumzubiegen, das geht ein paar mal gut spätestens dann bricht etwas ab.

Also wenn Graphitpulver nicht mehr hilft sollte man das dem Vermieter überlassen, alles andere bringt auf die Dauer nur Ärger

Zu den Fragen:
1. Der Vermieter ist in der Pflicht. Allerdings wird er eventuell einen unsachgemäßen Umgang mit der Tür anmahnen
2. Wenn die Tür abgeschlossen wird (Zylinder zweimal drehen) dann ist der Riegel auch im Schließblech, das geht gar nicht anders, so verzogen kann eine Tür gar nicht sein. Stößt der Riegel jedoch gegen das Schließblech dann lässt sich auch der Zylinder nicht zweimal drehen. In diesem Zustand ist die Türe nicht ordnungsgemäß verschlossen mit negativen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz.
3. Der "Bieger" haftet, deshalb würde ich das auch nicht tun!



-- Editiert von pk2019 am 11.09.2019 22:34

Hi pk2019,

danke für deinen Input.
Also das Problem ist der normale "Türschnapper" nicht der Riegel! Der Riegel lässt sich normal verschließen, nur ohne die Türfalle ist die Tür halt "nur" durch den Riegel verschlossen.
Da die Sache mittlerweile geklärt ist, danke ich für deine Tipps mit Graphitpulver usw, werde aber darauf nicht weiter eingehen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
QuentinT
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

So, die Thematik wurde mittlerweile auf folgende Art und Weise gelöst:
Ich habe den Vermieter informiert, dieser hat die HV informiert, die HV hat den Hausmeister informiert und der Hausmeister hat sich die Sache angeschaut.
Er selber kann die Reparatur nicht durchführen, hier wird wohl ein Schließblech eingebaut werden müssen.
Dies hat er an die HV kommuniziert. Wir warten jetzt auf die Rückmeldung der Hausverwaltung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung!
Viele Grüße!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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