Wohnungsübergabe, Mängel, Kaution weg

11. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Sascha_A
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsübergabe, Mängel, Kaution weg

Hallo,

ich wende mich hilfesuchend an dieses Forum, da ich im Moment nur noch heulen könnte.

Zum 1.11.2010 haben wir unsere Mietwohnung nach drei Jahren fristgerecht gekündigt.
Ich habe die letzten 2 Wochen des Oktobers damit zugebracht alles in Ordnung zu bringen, Wände zu weißen etc.
Die Wohnung ist 27 Jahre alt und besitzt noch die ersten Fliesen, Türen, Fenster, Sanitärausstattung.

Wir trafen uns Ende Oktober mit dem Schwager der Vermieterin, der gleichzeitig Malermeister ist und einen Betrieb im gleichen Haus leitet.
Wir besprachen was noch gemacht werden müsse, und einigten uns auf Decken streichen und "kosmetische Dinge" wie Steckdosen von Farbe befreien.
Dies erledigten wir. Damit war die "Abnahme" unserer meiner Meinung nach durch.

Wir erlaubten ihm am 29/30/31 Oktober schon die Wohnung zu betreten, da er mit seinen Handwerkern eh alles nochmal streichen wollte. Dies geschah dann auch an diesem Wochenende.
Am 30.10. trafen wir uns erneut, um die Schlüssel abzugeben. Dies taten wir. Er meinte noch, dass er diverse Dübellöcher im Bad gefunden hat und dass die Badewanne Kratzer hätte.
Das wars.

Nun habe ich unsere Vermieterin an die Kaution erinnert und bekam ein Schreiben, indem diverse Mängel aufgelistet sind, die man bei Wohnungsübergabe festgestellt hat:

Zerkratzte Badewanne sowie Loch in der Duschtasse (das war beim Einzug schon, hatten wir mündlich bemängelt, es hat sich aber nie jemand gekümmert)

Nicht erfolgte Schimmelbeseitigung in Bad und WC (ich habe keinen Schimmel gesehen)

Unkorrekt ausgeführter Wandanstrich. Es waren blaue/grüne Sprenkel sichtbar, die nachgearbeitet werden mussten (hat er ja jetzt schon gemacht)

Farbflecken an Türrahmen und Sockelleisten
Dübellöcher in den Wänden (sicherlicch NICHT viele)
Kaputte Bodenfliesen im Wohnzimmer (27 Jahre alt, die hatten und haben diverse Schrammen, aber nicht alles von uns!)
verschmutzter Kellerboden

Dokumentiert wurde das wohl mit Fotos.

Was soll ich nun machen?
Da der Sohn des Malermeisters unser Nachmieter ist, vermute ich stark, die wollen die Wohnungssanierung auf unsere Kosten durchführen.
Die Wohnung war in keinem TOP-Zustand, es waren viele Kleinigkeiten (Fliesen, Sanitär, Dübellöcher von Anfang an vorhanden.

Laut Mietvertrag haben wir die Wohnung ohne Mängel übernommen.

Hab ich nun schon verloren und muss ihm meine dringen benötigte Kaution überlassen?

Ich hoffe mich kann jemand beruhigen.
Laut Mietvertrag, den ich in meinem anderen Thread veröffentlicht hatte, hätte ich wohl nicht viel machen müssen...
http://www.123recht.net/Auszug---sonstige-Vereinbarungkomisch!-__f267101.html

Mit der Bitte um Hilfe,
viele Grüße
Sascha







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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sascha_A
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

gibts keine kurze Antwort, die mich "etwas" aufmuntert?


Gruß
Sascha

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39750x hilfreich)

War in dem Schreiben eine Aufforderung des Vermiters an den Mieter enthalten die Mängel zu beseitigen?

Warum wurde mit dem Vermieter keine Übergabe mit Übergabeprotokoll gemacht?



quote:
Hab ich nun schon verloren und muss ihm meine dringen benötigte Kaution überlassen?

Dir ist schon klar das er die Kaution erst in 6 Monaten auszahlen muss? Und auch dann nur einen Teil bis die Nebekostenabrechnung erledigt ist?



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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sascha_A
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
War in dem Schreiben eine Aufforderung des Vermiters an den Mieter enthalten die Mängel zu beseitigen?


Nein, lediglich was ihm nicht gefällt steht drin.

quote:
Warum wurde mit dem Vermieter keine Übergabe mit Übergabeprotokoll gemacht?

Weil ich keine Ahnung hatte, dass er mir hinterrücks was möchte, alles war in Ordnung....und aus Unwissenheit meinerseits, dass sowas benötigt wird.
Eine Schule fürs Leben...

quote:
Dir ist schon klar das er die Kaution erst in 6 Monaten auszahlen muss? Und auch dann nur einen Teil bis die Nebekostenabrechnung erledigt ist?

Gut, dann muss ich da nun mit leben, Hauptsache "irgendwann" kommt da was...

Bevor ich diesem Vermieter allerdings meine komplette Kaution hinterlasse, gebe ich lieber alles für nen Anwalt aus...

Danke für die Meldung,
Gruß
Sascha

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

So einfach wie es sich dein VM macht ist nun bei weitem nicht.

Erst mal hätte er dir die Möglichkeit zur Nachbesserung geben müssen, einfach so die Sachen in Ordnung zu bringen und dem Mieter hinterher eine Rechnung zu präsentieren ist nicht zulässig.

Was die Schäden betrifft, die solltest du deiner Privaten Haftpflichtversicherung melden wenn du Mietsachschäden mitversichert hast. In der Regel ist dies der Fall.

So dummdreist wie sich dein VM anstellt, solltest du gute Chancen auf deine Kaution haben. Allerdings wirst du da vermutlich einen Anwalt benötigen.

In einem ersten Schritt kannst du diesem Schreiben schriftlich widersprechen und mitteilen, dass du dies so nicht anerkennst. und Du spätestens nach sechs Monaten die Abrechnung der Kaution erwartest. Nach den sechs Monaten muss er abrechnen und kann nur soviel zurückhalten wie ihr in den vergangen Jahren etwaige Nachzahlungen bei NK-Abrechnungen hattet und die für dieses Jahr wieder zu erwarten sind.

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12312.11.2010 11:17:07
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sascha_A
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Haftpflicht, gute Idee! Ich werde mal googlen wie lange rückwirkend man Schäden melden kann. DANKE.

quote:
"Wir erlaubten ihm am 29/30/31 Oktober schon die Wohnung zu betreten, da er mit seinen Handwerkern eh alles nochmal streichen wollte. ... Es waren blaue/grüne Sprenkel sichtbar, die nachgearbeitet werden mussten (hat er ja jetzt schon gemacht)"
Was war denn hierzu genau besprochen worden?


Nun, er fragte mich ob er denn schon ab Freitag in die Wohnung könne die ersten Möbel abzustellen und alles zu streichen.
Als wir Samstag die Schlüssel abgaben war die Wohnung fertig gestrichen und nahezu komplett möbliert. Wie gesagt, der Nachmieter ist der Vater des Malers...

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Da der Sohn des Malermeisters unser Nachmieter ist,

quote:
Wie gesagt, der Nachmieter ist der Vater des Malers...

Seltsame Familienverhältnisse.



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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sascha_A
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ups, ja, sorry.

Maler = Sohn
Nachmieter = Vater vom Maler
Vermieter = Schwägerin vom Maler

Also alles ein "Klüngel"...


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