Wohnungsübergabe, Reinigen der Wohnung

8. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
eversmeyer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsübergabe, Reinigen der Wohnung

Hallo,

ich bin von Nürnberg nach Westerkappeln umgezogen.

Das Problem ist jetzt, das ich angeblich bei der Wohnungsabnahme in Nürnberg
sämtliche kleinen Sachen reinigen muß (siehe Vorabnahmeprotokoll).
Und im Mietvertrag steht eigentlich nur der Satz, daß man die Räume in
vollständig geräumten und sauberem Zustand ordnungsgemäß zu übergeben hat.

Bei der Wohnungsabnahme behauptet nun die WBG ich hätte einige Sachen nicht
richtig gesäubert und das nun auf einmal auch noch der
Herddeckel defekt und der Abflußschlauch für die Waschmaschine lose sein
soll. Und das ich dafür aufkommen müßte.

Dabei hatten wir die Wohnung geräumt und ordnungsgemäß verlassen (Boden
gesaugt und gewischt, Flecken auf dem Boden entfernt, gößere Flecken an den
Türen abgewischt, Bohrlöcher verputzt/geschlossen, auf ganz kleine
Schimmelflecken im Bad Schimmelentferner gesprüht usw.)

Außerdem hat die Nachmieterin bereits den neuen Vertrag mit der WBG
unterschrieben und diese wäre auch mit dem jetzigen Zustand der Wohnung
einverstanden, da sie sobald wie möglich in die Wohnung will. Aber Sie kann
gar keinen bei der WBG erreichen um dies zu klären. Außerdem steht auch ein
Satz auf der Übernahmeerklärung: Sollte zwischen der Vermieterin und dem
Mietnachfolger kein Vertragsverhältnis zustande kommen, ist der bisherige Mieter verpflichtet, alle bei der Vorabnahme festgestellten Arbeiten bis zur Beendigung des Mietverhältnisses auf seine Kosten fachgerecht auszuführen oder ausführen zu lassen.

Dieser Satz sagt doch schon aus das ich keine Arbeiten mehr durchführen muß,
wenn ein Vertrag zwischen dem Nachfolger und der WBG besteht. Oder nicht?

Meine Frage ist nun: muß ich überhaupt sämtliche angebenen Sachen in der
Wohnung reinigen? Bin ich dazu gesetzlich verpflichtet?
Das Problem ist dabei das wir nun 600km entfernt wohnen. Ansonsten könnte
man ja nochmal in der Wohnung reinigen.

Und was das ganze noch verschlimmert ist das die WBG nun auch noch einen
Nutzungsentschädigungsausfall bis zum Ende des Nutzungsverhältnisse von mir
verlangt. Somit soll ich also noch Miete und Nebenkosten weiter bezahlen,
obwohl die Wohnung zum 30.09.11 gekündigt ist.
Leider steht dies auch unter Nr. 11 im Mietvertrag. Ist das überhaupt
rechtens? Können die das von mir verlangen?

Für mich sieht das ganze jetzt so aus, das die WBG noch von meiner Kaution
noch Geld regelrecht abzocken will, da ich ja angeblich zu sämtlichen
Reinigung und Verbesserungen in der Wohnung verpflichtet sein soll.

Wie sieht die ganze Angelegenheit aus? Hat man gute Chancen dagegen
vorzugehen?
Ich hatte ordnungsgemäß zum 30.09. gekündigt (mit 3 monatiger
Kündigungsfrist). Und nun möchte ich auch meine Kaution in Höhe von 676,80 Euro wieder bekommen.

Für eine kurze Stellungnahme, wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 454x hilfreich)

quote:
sämtliche kleinen Sachen

Was wäre das denn ?



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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130775 Beiträge, 41583x hilfreich)

quote:
sämtliche kleinen Sachen reinigen muß (siehe Vorabnahmeprotokoll).

Ich persönlich fände es interessanter was denn im Abnahmeprotokoll steht.


Wann seid ihr ausgezogen?
Wann wurde das Vorabnahmeprotokoll erstellt?
Wer hat es erstellt?
Wart ihr dabei?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#3
 Von 
eversmeyer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ausgezogen sind wir am 29.09.

das Vorabnahmeprotokoll wurde am 27.09. erstellt.

Die WBG (Vermieter) hat das Vorabnahmeprotokoll erstellt.

ja, ich war dabei.

die Wohnungsabnahme war am 04.10., bei der Abnahme waren wir nicht mehr dabei.

bei der Abnahme wurden noch mehr Mängel festgestellt (Herddeckel defekt, Herd gehört der WBG, Abflußrohr lose, ganze wenig Schimmel in der Ecke von der Loggia) , die nicht im Vorabnahmep. stehen.

Wir würden jetzt auch wohl nochmal die Reinigungen durchführen (Schalter, Steckdosen putzen, ganz kleine Schimmelstellen im Bad und in der einen Ecke der Loggia entfernen, Abflußrohr der Waschmaschine wieder festmachen, Mini Schlagstellen an den Türzargen, Türblättter abwischen, in den Heizungen den Staub entfernen (der minimal unter dem Gitter am Rand ist), Sprechanlage putzen, Balkon abschrubben (besenrein war er schon), aber wir müssen ja trotzdem schon den Entschädigungsausfall in Höhe von einer oder der halben Miete bezahlen. Ist das rechtens? Obwohl schon längst die Nachmieterin hätte einziehen können.

Außerdem wäre die Nachmieterin mit dem jetzigen Zustand zufrieden und wollte eigentlich schon in die Wohnung, doch sie kann gar keinen von der WBG erreichen.

Für mich sieht das so aus, das die WBG das alles noch herauszögert um Geld von meiner Kaution abzuziehen. Die WBG weiß doch, das die Nachmieterin damit schon einverstanden ist.

Aber die sagen einfach es muß alles gereinigt sein und fertig aus.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3020x hilfreich)

Hallo Eversmeyer,

[Aber die sagen einfach es muß alles gereinigt sein und fertig aus.]

Soweit die Forderung im Detail nicht überzogen ist, besteht sie zu Recht, aber es muss eben auch nicht klinisch rein sein.

Die Schimmelschäden sowie die Beschädigungen müssen auf jeden Fall beseitigt werden.

Die Wohnung hätte zum Ablauf des Vertrages im vertragsgemäßen Zustand übergeben werden müssen. Wie kann man bei der Wohnungsübergabe nicht dabei sein, zumal es sogar eine Vorwarnung in Form des ersten Protokolls gab?

Wenn die Wohnung im hinterlassenen Zustand so nicht sofort weiter zu vermieten ist, kann auch eine Nutzungsausfallentschädigung fällig werden.

SG

Berry

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