Der Vermieter ändert laufend den Übergabetermin für die Mietwohnung und hat auch die Mietzahlung für den laufenden Monat Mai eingestellt mit dem Hinweis der Verrechnung mit dem Mietdeponat.
Da die Wohnung (nach ca. 30 Jahren) völlig verwohnt ist, denke ich, dass das Deponat (€ 1.000) gar nicht für die notwendigen Reparaturen ausreichen wird.
Das Vermieterehepaar lässt sich auch stets verleugnen und schickt immer die Tochter (ca. 20 Jahre und m. M. geistig etwas eingeschränkt was man an dem WhatsApp-Schriftverkehr erkennen kann) vor.
Diese Tochter soll nun auch die Übergabe machen.
Dürfen die Mieter das Deponat mit der laufenden Miete verrechnen?
Ist die Tochter zur Übergabe der Wohnung berechtigt?
Muss der Mieter mir seine neue Adresse angeben wegen noch ausstehender Nebenkostenabrechnungen?
Beste Grüße aus Bremen
Wohnungsübergabe 2
23. Mai 2023
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Frage vom 23. Mai 2023 | 15:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsübergabe 2
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#1
Antwort vom 23. Mai 2023 | 19:00
Von
Status: Bachelor (3707 Beiträge, 433x hilfreich)
ZitatDer Vermieter ändert laufend den Übergabetermin für die Mietwohnung und hat auch die Mietzahlung für den laufenden Monat Mai eingestellt mit dem Hinweis der Verrechnung mit dem Mietdeponat. :
Seit wann zahlt der Vermieter denn die Miete an sich selber. Da jetzt ja die Wohnung vakant wird, würde ich mir überlegen dort einzuziehen, schon weil der Vermieter die Miete zahlt

ZitatDa die Wohnung (nach ca. 30 Jahren) völlig verwohnt ist, denke ich, dass das Deponat (€ 1.000) gar nicht für die notwendigen Reparaturen ausreichen wird. :
Was hast du denn in den letzten 30 Jahren so saniert? Böden, Wände, Türen oder Bad und Küche?
ZitatDas Vermieterehepaar lässt sich auch stets verleugnen und schickt immer die Tochter (ca. 20 Jahre und m. M. geistig etwas eingeschränkt was man an dem WhatsApp-Schriftverkehr erkennen kann) vor. :
OK, ich finde es nicht nett so über die (eigenen) Kinder zu schreiben.
ZitatDürfen die Mieter das Deponat mit der laufenden Miete verrechnen? :
Mit Deponat meinst du die Kaution? Nein in Deutschland dürfen die das nicht. Ist die Wohnung denn in Deutschland?
ZitatIst die Tochter zur Übergabe der Wohnung berechtigt? :
Klar, ist doch kein Gerichtstermin wo persönliches Erscheinen erforderlich ist.
ZitatMuss der Mieter mir seine neue Adresse angeben wegen noch ausstehender Nebenkostenabrechnungen? :
Ja, besser wäre das, aber du kannst ja keinen zwingen.
-- Editiert von User am 23. Mai 2023 19:01
#2
Antwort vom 23. Mai 2023 | 22:29
Von
Status: Unbeschreiblich (111409 Beiträge, 38585x hilfreich)
Man sollte den wirren Vortrag eventuell mal in in eine für Dritte verständliche Form bringen?
ZitatIst die Tochter zur Übergabe der Wohnung berechtigt? :
Kommt darauf an, ob sie ordnungsgemäß bevollmächtigt ist und ob sie dafür überhaupt geistig fähig ist.
ZitatMuss der Mieter mir seine neue Adresse angeben wegen noch ausstehender Nebenkostenabrechnungen? :
Nein, seine neue Adresse geht den Vermieter rein gar nichts an.
Alles was er nennen muss, ist eine zustellfähige Anschrift.
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#3
Antwort vom 24. Mai 2023 | 10:07
Von
Status: Student (2930 Beiträge, 457x hilfreich)
ZitatNein, seine neue Adresse geht den Vermieter rein gar nichts an. :
Um die letzte NK Abrechnung dem ehemaligen Mieter zukommen zu lassen, wäre eine Adresse nicht verkehrt.
Ansonsten wäre es schön, wenn der TE mitteilt, ober er Vermieter oder Mieter ist. Bei soviel Durcheinander ist das nicht klar erkennbar.
#4
Antwort vom 24. Mai 2023 | 12:59
Von
Status: Unparteiischer (9331 Beiträge, 4323x hilfreich)
Tip von mir: Es geht um Schweizer Mietrecht. Oder gibt es auch in Deutschland Gegenden, wo Mietdepot an Stelle von Kaution gebräuchlich ist?
#5
Antwort vom 24. Mai 2023 | 17:22
Von
Status: Bachelor (3707 Beiträge, 433x hilfreich)
ZitatBeste Grüße aus Bremen :
Bremen in Deutschland?
#6
Antwort vom 24. Mai 2023 | 22:59
Von
Status: Unbeschreiblich (111409 Beiträge, 38585x hilfreich)
ZitatUm die letzte NK Abrechnung dem ehemaligen Mieter zukommen zu lassen, wäre eine Adresse nicht verkehrt. :
ZitatAlles was er nennen muss, ist eine zustellfähige Anschrift :
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