Wohnungsübergabe - Bedingungen unklar

27. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Nicki14
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsübergabe - Bedingungen unklar

Hallo zusammen, ich hoffe Ihr könnt mir helfen...
Vorgeschichte: Meine Eltern bezogen 1971 eine Wohnung im 2. OG rechts. Nach Scheidung (und neuer Heirat) zogen meine Mutter + mein Stiefvater in die Wohnung 2. OG links. Der alte Mietvertrag wurde nicht geändert.
Das Haus wurde 2019 verkauft. Auch vom neuen Eigentümer bekamen sie keinen neuen Mietvertrag.
Nun ist meine Mutter verstorben - und mein Stiefvater (der im Vertrag 1971 nie genannt wurde) umgezogen.
Der alte Mietvertrag ist dabei verloren gegangen. Ich kann leider nicht mehr schauen was da drin stand.

Zustand der Wohnung: Wände zu 95% weiß - nur Teile wo die hohen Schränke standen nicht, und selbst angebrachte Holzdecken (weiß gestrichen). Allerdings sind sie nun verfärbt durch´s "Rauchen".

Meine Fragen:
kann der neue Eigentümer verlangen, dass die Holzdecken neu gestrichen werden (oder entfernt)
und wie sieht es mit den Wänden aus?
Wie lauten die allgemeinen Bedingungen für die Übergabe?
Müssen wir etwas beachten?

Vielleicht wichtig?! der Eigentümer drängt schon jetzt (1 Monat vor Übergabe) auf den Schlüssel weil er die Wohnung renovieren will... Heizung etc.

Ich danke schon jetzt für eure Hilfe!!


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Nicki14):
weil er die Wohnung renovieren will... Heizung etc.
Vielleicht kannst du dich mit dem neuen Vermieter einigen? Er will schnell rein und renovieren--- du willst nicht mehr renovieren?
Dein Vorschlag könnte sein:
Ich räume die Wohnung sofort, übergebe Schlüssel und die Wohnung besenrein sofort---
und Sie können nach Herzenslust sanieren/renovieren/modernisieren. Viel eher als gedacht
Der Mietvertrag soll dann zur Übergabe enden.


Das kann man vorschlagen. Vermutlich ist die Wohnung schon leer?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119493 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Nicki14):
kann der neue Eigentümer verlangen, dass die Holzdecken neu gestrichen werden (oder entfernt)
und wie sieht es mit den Wänden aus?

Klar. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.


Den Rückbau der Einbauten kann er durchsetzen.


Ob man streichen muss, das hängt davon ab, was genau vertraglich vereinbart wurde.
In der Regel sind die Klauseln in den alten Verträgen aber ungültig, bedeutet man muss nur besenrein übergeben.



Zitat (von Nicki14):
der Eigentümer drängt schon jetzt (1 Monat vor Übergabe) auf den Schlüssel weil er die Wohnung renovieren will... Heizung etc.

Dann möge er doch bitte die Miete entsprechend erstatten und die Kaution auszahlen, dann gibt es auch den Schlüssel.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von Nicki14):
Vorgeschichte: Meine Eltern bezogen 1971 eine Wohnung im 2. OG rechts. Nach Scheidung (und neuer Heirat) zogen meine Mutter + mein Stiefvater in die Wohnung 2. OG links. Der alte Mietvertrag wurde nicht geändert.

Versteh ich nicht so ganz. Was wurde aus der alten Wohnung im 2.OG rechts? Blieb dein Vater darin wohnen?
Wenn der alte Mietvertrag über das 2.OG rechts nie geändert wurde, bzw. kein neuer Mietvertrag über die Wohnung im 2.OG links abgeschlossen wurde, existiert in meinen Augen nur ein mündlicher Mietvertrag über die Wohnung im 2.OG links. Der alte MIetvertrag über die andere Wohnung, der nicht mehr auffindbar ist, wäre irrelevant.
Zitat (von Nicki14):
kann der neue Eigentümer verlangen, dass die Holzdecken neu gestrichen werden (oder entfernt)
und wie sieht es mit den Wänden aus?

Wenn bekannt ist, dass die Holzdecken vom Mieter eingezogen wurden, hätte der Eigentümer ein Recht darauf, dass sie entfernt werden. Sonstige Renovierungen/Schönheitsreparaturen gehen zu Lasten des Vermieters, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Man könnte natürlich auch mündlich etwas anderes vereinbart haben, aber das noch nachzuvollziehen wird vermutlich schwer für den Vermieter.
Zitat (von Nicki14):
Wie lauten die allgemeinen Bedingungen für die Übergabe?

Kannst du die Frage konkretisieren?
Zitat (von Nicki14):
Vielleicht wichtig?! der Eigentümer drängt schon jetzt (1 Monat vor Übergabe) auf den Schlüssel weil er die Wohnung renovieren will... Heizung etc.

Wenn der Eigentümer ohne meckern (Holzbalkendecken) die Wohnung abnimmt, würde ich sie ihm übergeben.
Grundsätzlich müsstest du dann auch keine Miete mehr bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann möge er doch bitte die Miete entsprechend erstatten und die Kaution auszahlen, dann gibt es auch den Schlüssel.

Kautionszahlungen waren 71 noch relativ unüblich, und wenn, handelt es sich vermutlich um eine - für heutige Verhältnisse - sehr geringe Summe.

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