Wohnungsübergabe - Dübellöcher Wohnung

19. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
GretelBrb
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsübergabe - Dübellöcher Wohnung

Hallo!
Ich habe fristgemäß zum 28.02.10 meine Wohnung in Berlin gekündigt. Kündigung ist aus fristgerecht eingegangen, soweit alles ok. Ich habe die Wohnungsverwaltung (die übrigens in Rostock ist) gebeten, mit mir einen Vorbesichtigungstermin zu vereinbaren. Das wurde bei der zweiten Anfrage abgelehnt, da wegen des vielen Schnees keiner nach Berlin kommen wollte. Am 16.02. habe ich die Hausverwaltung wiederum angerufen und um einen endgültigen Übergabetermin gebeten. Man teilte mir mit, dass der zuständige Mitarbeiter krank sei und sich bei mir meldem würde, sobald er wieder im Büro sei. Hat er aber bis heute (19.02.) nicht.

Es ist ja nur noch eine Woche Zeit. So, was mache ich nun, wenn sich keiner bei mir meldet?

Weiß da jemand Bescheid?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119260 Beiträge, 39702x hilfreich)

Die Hausverwaltung schriftlich (Einschreiben) zur Terminvereinbarung auffordern.

Meldet sich keiner zusammen mit Zeugen (die keine Familienangehörige sind) den Zustand der Wohnung schriftlich dokumentieren (unterschreiben lassen), Fotos oder ein Video von allen Räumen und allen Ecken machen.

Schlüssel per Einschreiben an die Hausverwaltung oder an den Zuständigen vor Ort senden.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Zum Zustand der Wohnung bei der Rückgabe einige Hinweise: * alle Dübellöcher verschließen, * einheitliche Farbgebung, * Herd, Abzugshaube fettfrei und sauber hinterlassen, * WC-Becken, Handwaschbecken, Spüle, Badewanne/Dusche kalkfrei und sauber hninterlassen, * alle Einbauten entfernen, * Fußböden reinigen. Damit haben Sie Ihrer Pflicht genüge getan. Denken Sie einfach daran, daß der nächste Mieter seine Möbel ´reinstellen und wohnen kann. Um mehr geht es nicht.
Bezüglich des Vorgehens der Abnahme hat der Vorredner bereits alles richtig geschrieben.

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#3
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hallo hier ausführliche rechtliche Hintergrundinformation:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/beendigung.htm#u11

Gruß
Karakorum

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#4
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Zum Zustand der Wohnung bei der Rückgabe einige Hinweise: * alle Dübellöcher verschließen, * einheitliche Farbgebung, *

Die Dübellöcher sind alleiniges Eigentum des Vermieters! Einheitliche Farbgebung?
Was soll dieser Quatsch denn?

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

-- Editiert am 20.02.2010 21:43

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#5
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
Die Dübellöcher sind alleiniges Eigentum des Vermieters!

quote:
Was soll dieser Quatsch denn?




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#6
 Von 
guest-12301.03.2010 10:56:13
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
Dübellöcher im gewissen Umfang gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache


Und was schließen wir jetzt daraus ?



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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12301.03.2010 10:56:13
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Ich meine, es ist ja keine große Sache, ein Dübelloch zuzumachen! Den losen Borschutt ausblasen, die Kartuschenpistole in die Hand nehmen und Silikon :rock:
reindrücken. Mit dem lappen einmal rüber, Fertsch! Freut sich der Nachfolger, das läßt sich nämlich nicht überstreichen.
Hat sich der VM bisher anständig gegenüber dem M gezeigt, nimmt man Acryl, das läßt sich überstreichen, und ist der VM erkennbar rechthaberisch, macht man nix. :kotz:
Das wäre meine praktische Empfehlung für Mieter.

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

-- Editiert am 20.02.2010 22:48

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#10
 Von 
guest-12301.03.2010 10:56:13
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
Freut sich der Nachfolger, das läßt sich nämlich nicht überstreichen.


Dann wären wir allerdings schon im Schadensersatzbereich.

quote:
wie "Pachlus" geschrieben hat


Das hat Pachlus ja keineswegs geschrieben.
(Lest Euch mal die Sachverhalte der einzelnen Dübellöcher-Urteile durch).

Außerdem hat er vergessen, zu erwähnen, daß im Rahmen der Durchführung von Schönheitsreparaturen Dübellöcher selbstverständlich zu entfernen sind.





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#12
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Nu wees GretlBRB aus Berlin hoffentlich Bescheid, wat se machn soll!!

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

-- Editiert am 20.02.2010 23:15

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#13
 Von 
GretelBrb
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an alle!

In Bezug auf das Verwschließen von Dübellöchern war ich noch nie so wissend. XD

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