Hallo allerseits...
Zu meinem Problem: Ich habe meine Wohnung (habe dort seit Oktober 1999 gewohnt) gekündigt, fristgerecht so weit so gut. Nun steht die Übergabe bzw. die Rückgabe der Wohnung an und hatte mich gestern mit meinem Ex-Vermieter getroffen und die Wohnung angeschaut. Ich habe das Gefühl, dass er versucht mich "über'n Tisch zu ziehen".
Also von Anfang: Direkt zuerst wurde ich unhöflich darauf hingewiesen, dass der PVC-Bodenbelag ja noch in der Wohnung wäre. Ist aber garnicht meiner! Diesen hat er in der Wohnung verlegt (ist sogar schriftlich im Mietvertrag festgehalten).
Von da an hat er die sprichwörtliche "Nadel im Heuhaufen" gesucht und mich gleich darauf hingewiesen, dass er "Handwerker beauftragen" würde (klang wie eine Drohung) und dass ich von der geleisteten Kaution nichts wieder bekommen würde.
Wie kann ich mich diesbezüglich schützen? Was darf er anrechnen und was fällt unter "Abnutzung" (habe den Begriff auf verschiedensten Seiten gefunden, aber keine klare Definition).
Könnt ihr mir ein paar Tips geben?
Grüße
nicalea
Wohnungsübergabe Fragen...
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Abnutzung sind einfach Gebrauchsspuren an den Gegenständen. Z.B. wenn der Flor vom Teppich in den Laufstraßen heruntergetreten ist oder Lamminat feine Schrammen aufweist. Eine Beschädigung wäre es, wenn z.B. Brandlöcher oder Flecken im Teppich, Löcher im PVC, Fliesen oder Lamminat. Wenn ihr Wohnungsabnahme macht und er Dinge reklamiert, muss er dir zunächst die Gelegenheit geben die Schäden selber zu reparieren. Er kann nicht auf deine Kosten sofort einen Handwerker beautragen, dann bleibt er auf seinen Kosten sitzen.
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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"
Und nichts zusagen oder unterschreiben, was dir die Pflicht auferlegt, die Reparaturen durchzuführen.
Es wird idR nur normale Abnutzung sein, das ist Sache des Vermieters.
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Die wichtigeste Frage (wie immer) - was steht genau im Vertrag zum Thema Rückgabe und Schönheitsreparaturen? Viele Klauseln sind heutzutage ungültig.
Setze die Klausel mal wortwörtlich hier rein, dann kann man etwas dazu sagen.
Gruß
Also der Mietvertrag ist ein Vordruck, den man so im Schreibwarenladen erhalten kann.
Zusätzlich gibt es noch ein Blatt in dem steht:
Die Wohnung wird bei Auszug wieder in den Zustand versetzt, der bei Einzug vorgefunden wurde, d.h.: Frei von Anstrichen, Tapeten bzw. Tapetenresten (tapezierfähiger Zustand) sowie frei von Paneelen oder ähnlichem, Fußböden frei vo jeglichen durch den Mieter selbst verlegten Bodenbelägen. Der Abstellraum ist komplett leer zu räumen!
Ich habe alle Wände von Tapete befreit und geputzt. Der PVC-Boden ist vom Vermieter verlegt worden.
Das einzige, was ich wirklich einsehe ist im Bad: Der Duschkopf der Dusche ist defekt, an dem Bürstenhalter fehlt das Glas, an dem Klorollenhalter der Bügel sowie der Handtuchhalter. Alles Sachen, die der Vermieter dort angebracht hat, damit niemand dort Bohrlöcher macht. Mein Ex war (bzw. ist) sehr rabiat mit den Dingen umgegangen und war halt "irgendwann irgendwie kaputt".
Die Kaution beträgt 1600 EUR und lt. meinem Vermieter "wird wohl nichts davon übrig bleiben" (O-Ton).
Werde gleich (mit Zeuge und Fotoapparat bewaffnet) mich erneut mit dem treffen.
Grüße
nicalea
Die defekten Dinge im Bad dürften aber keine € 1.600 betragen. Oder ist das alles mit Blattgold überzogen?
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