Wohnungsübergabe / Kaution etc

16. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
chollatz
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Wohnungsübergabe / Kaution etc

Liebe Gemeinde,

heute habe ich eine Frage zum Mietrecht, unsere neuen/alten Mieter sind nach 6 Wochen wieder ausgezogen. Dies geschah auch im Einverständnis beider Parteien weil sie zu einer Oma ziehen wollten die gepflegt werden sollte.

Nun hatten wir für den 15.10. einen Termin zur Übergabe, dieser wurde nicht eingehalten. Man übergab uns einen Schlüssel einen weiteren erhielten wir heute. Die Wohnung ist noch nicht komplett geräumt.

Vor dem Haus befindet sich ein haufen mit alten Schränken und Restmüll Säcken welche nicht weg sind. Zudem gibt es Schäden an einer Steintreppe im Haus und eine Verblendung an einer Treppe ist kaputt.

Zudem wurde auf die Einhaltung des Kündigungsrecht von 3 Monaten verzichtet da wir den Leuten keine Steine in den Weg werfen wollten. Aber es sollte der laufende Monat komplett gezahlt werden wo auch die hälfte noch aussteht.

Heute war die Dame dann auch hier um den 2. Schlüssel zu übergeben und ließ Ihren Müll hier, verwies aber auf eine Gespräch was sie mit der Polizei geführt habe wo wir nun verpflichtet sein sollen die hälfte der Kaution auszuzahlen.

Ich wollte nun der Mieterin ein Mängelliste zusenden und wollte einmal erfragen wie diese Aufgebaut werden sollte da mir ja weder ein Übergabeprotokoll zur Verfügung steht da der Termin nicht eingehalten wurde. Wie kann ich Ihr nun rechts sicher eine derartige Mängelliste zusenden? Welchen Inhalt sollte ein solches Schreiben haben?

Ich danke für die Hilfe.

Viele Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
verwies aber auf eine Gespräch was sie mit der Polizei geführt habe wo wir nun verpflichtet sein sollen die hälfte der Kaution auszuzahlen.


Blödsinn. Die volle Kaution war fällig (ich hoffe, ihr habt sie) und auch bei der kurzen Mietzeit gelten dieselben Regeln wie bei einem längeren Mietverhältnis. D.h. ihr könnt Mietrückstände und sonstige Kosten mit der Kaution verrechnen (z.B. die Beseitigung des Mülls und der Schäden). Außerdem steht ja wohl auch eine BK-Abrechnung für einen Monat aus. D.h. frühestens in einem halben Jahr kann sie nochmal quaken (und zwar nach einem Teil der Kaution. Der Rest wird behalten bis über die anteiligen Nebenkosten abgerechnet ist). Diese Zeit würde ich mir nehmen, da sie offenbar eure Gutmütigkeit schamlos ausnutzt.

Es gibt im übrigen keine rechtliche Verpflichtung für die Erstellung eines Übergabeprotokolls. Wenn die Mieterin darauf keinen Wert liegt, gut, ihr Problem. Du listest alle Mängel auf und schickst ihr diese Liste zu mit der Aufforderung, innerhalb einer Frist von, sagen wir mal, einer Woche diese Mängel zu beseitigen. Gleichzeitig kündigst du Ersatzvornahme für den Fall des fruchtlosen Verstreichens dieser Frist mit Verrechnung mit der Kaution an.

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:
verwies aber auf eine Gespräch was sie mit der Polizei geführt habe wo wir nun verpflichtet sein sollen die hälfte der Kaution auszuzahlen.


Die Polizei, dein Freund und Helfer, auch in Mietangelegenheiten? Das ist doch lächerlich!

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