Wohnungsübergabe Mängel

30. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Sponsor1975
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 21x hilfreich)
Wohnungsübergabe Mängel

Hallo Forengemeinde !
Wir haben heute Wohnungsübergabe.
Wir haben unsere nachmieter einen Schlüssel gegeben zum renovieren, dann haben sie den Vermieter in die Wohnung gelassen und der hat ohne unser wissen Fotos gemacht. Es waren das ein oder andere was ersetzt werden musste, gerissene Steckdose etc.
Nun wie ich gehört habe will der Vermieter nun die duschwand in Rechnung setzen weil dienicht mehr so schön aussieht aber nach 16 jahrenistdas ja kein Wunder.
Wie schaut es mit Emaille abplatzung aus ? Wie hoch kann man sowas ansetzen bei dem alter der Wanne?
LG Sponsor

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sponsor1975
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 21x hilfreich)

@Honigbiene wenn dir das geschriebene nicht gefällt dann entferne dich einfach aus dem Thema und verschone mich mit dummen komentaren deinerseits.
LG Sponsor

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#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1978 Beiträge, 1536x hilfreich)

Die Wertminderung einer Wanne durch abgeplatzte Emaille kann bis zu 100% betragen, wenn der Abplatzer am Wannenboden ist, und durch fehlende oder falsche Reparatur das Metall schon fast (oder ganz) durchgerostet ist.
Für frische Mängel hier ein Link: http://www.badewannenreparaturen.de/reparaturinfos.htm

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#4
 Von 
IM_Christine
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
aber nach 16 jahrenistdas ja kein Wunder


Nach 16 Jahren normaler Nutzung, sprechen wir über Verschleiß, da werden Sie als Mieter gar nichts bezahlen! Der Verschleiß ist mit der Zahlung der hohen mtl. Miete abgegolten. Da hat kein VM mehr Ansprüche!

Sollte der dreiste VM dennoch Forderungen stellen, so sollten Sie den örtl. Mieterbund diesen Fall übertragen oder einem Fachanwalt!

Christine

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#6
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

Sich jetzt an der Emaille aufzureiben, verstehe ich nicht.

Qualität, Alter und Nutzung von Badewannen unterscheiden sich derart , dass man in einer Ferndiagnose unmöglich beurteilen kann, ob es sich um Nutzungserscheinungen oder (un)willentliche Beschädigung handelt. Dann hilft das Argument "bei mir ist das soundso" auch herzlich wenig.

Niemand weiß ob ein cm² oder m² abgeplatzt ist, um es mal überspitzt zu formulieren.

Und wenn es wie im hier beschriebenen Fall um die Frage nach der Höhe stellt, wäre es wirklich ratsam sich individuellen Rat zu holen - evtl. eben Mieterbund.
Wenn ein Mangel irgendwo entstanden ist, der nicht korrigiert wurde und in der Folge dessen zu weiteren Schäden führte, kann es - wie Jobeuel schon sagt - vermutlich teuer werden.

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-- Editiert am 30.03.2011 11:35

-- Editiert am 30.03.2011 11:39

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#9
 Von 
Sponsor1975
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 21x hilfreich)

@Honigbiene geh und SPAM woanders

Also der abplatzer ist ca. Ein halber cm, das ist auch selbstverständlich das der repariert wird, nur ne neue duschwanne ist deswegen nicht nötig oder?
Das zweite wäre die duschwand, die ist zwar täglich gereinigt worden schaut aber nicht wirklich gut aus was nach 16 Jahren oft der Fall ist, desweiteren war sie eher günstiger.
Erstmal danke für den ein oder anderen Tip !
LG Sponsor

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#11
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Verschleiß muss der Mieter nicht ersetzen, von ihm verursachte Schaden immer. Es kommt also darauf an, wodurch die Abplatzung entstanden ist, wobei ich Sassy Recht gebe, denn Abplatzungen entstehen gewöhnlich durch unachtsame Mieter, denen irgendeinen Gegenstand in die Wanne gefallen ist. Beweisen muss das aber der Vermieter. Ich weise darauf hin, dass der Umstand, dass jedem innerhalb von 16 Jahren schon mal irgendetwas in die Wanne fallen kann, KEIN Verschleiß ist.

Bei einer „unschönen" Duschkabine sieht das anders aus. Es handelt sich vermutlich um Verschleiß. Selbst wenn „Experte" Jamel mit seiner Kalkablagerung Recht haben sollte, gehört zum Verschleißprozess dazu, dass sich auch bei gründlichem Reinigungsvorgang im Laufe der Zeit entsprechende Ablagerungen festsetzen können.


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