Wohnungsübergabe - Schäden selbst beheben

19. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Bidi
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 560x hilfreich)
Wohnungsübergabe - Schäden selbst beheben

Ich habe in einem Zusatz zu meinem Mietvertrag folgenden Passus bzgl. der Übergabe am Ende der Mietzeit gefunden. Nachdem der Auszug und die Übergabe nun ansteht, interessiert mich dann doch, was ich davon im Einzelnen zu halten habe:

"- Sollte keine einwandfreie Rückgabe erfolgen, so ist der Vermieter berechtigt, Beschädigungen beheben- und Malerarbeiten vertragsgemäß durchführen zu lassen und die dadurch entstehenden Kosten von der Kaution abzuziehen."

Ich habe ansonsten einen Standardmietvertrag. Bedeutet dies nun, dass falls noch Dinge auffallen, die gemacht werden müssen, ich nicht das Recht habe, es selbst durchzuführen, sondern der VM direkt einen Handwerker kommen lassen kann?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Nein, das ist nicht so. Er muss Dir auf jeden Fall eine Nachfrist zur Behebung der Schäden setzen und erst dann kann er jemanden beauftragen.
Der Passus im Vertrag ist ungültig.

Gruß

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#2
 Von 
Bidi
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 560x hilfreich)

Wie siehts aber mit em Zeitrahmen aus? Immerhin ist die Übergabe zwei Tage vor Ende des Mietverhältnisses geplant und danach kann ja eigentlich schon der Nachmieter einziehen.

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#3
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Hm...
Ist eine Sache die mich auch immer wieder beschäftigt.

Als M habe ich meine Wohnungsübergaben immer aus diesem Grund schon ca. 1 Woche vor Mietende geplant/gemacht.

Als VM habe ich meine Mieter immer auf diesen Punkt speziell hingewiesen.
Ich denke, wenn Nachbesserungen anfallen die über den eigentlichen Mietzeitraum hinausgehen, muß für diese Zeit auch ´Miete` gezahlt werden, zumindest anteilig.
Wenn direkt Nahmieter auf den 1. vorhanden sind, wird's noch problematischer - da muß man dann wohl verhandeln mit Nachmieter und Vermieter, und versuchen sich zu einigen.
Wobei, meines Erachtens nach, eine Ablöse in Form einer Geldleistung wohl am einfachsten ist. Allerdings nur, wenn es keine gravierenden Mängel, geschweige denn Schäden, sind.

Grüße Feuerelfe

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#4
 Von 
Bidi
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 560x hilfreich)

Naja ich von meiner Seite her kann nur sagen, dass keinerlei Beschädigungen vorhanden sind, die nicht ohnehin schon von mir beseitigt wurden, soweit sie ovn mir zu vertreten sind. Es kann allerdings durchaus zu Problemen kommen, die Schäden betreffen, die schon vorhanden waren, bevor wir eingezogen sind. Das Übergbeprotokoll ist voll von diesen Dingen, nur leider wurden einige niht beachtet, weil sie von mir einfach nicht bemerkt wurden. Speziell gehts hier um unzählige Farbreste an Fenstern, Türen, usw. und einige Spachtelarbeiten an den Decken, speziell im Keller. Naja und was ich bis jetzt so mitbekommen habe, wird erwartet, dass ich ein komplett renoviertes Haus übergebe, was ich überhaupt nicht einsehe. Aber genau deshalb wird halt auf die Sachen, die ich zu vertreten habe, besonders genau geschaut. Deshalb wollte ich schonmal wissen, was da auf mich zukommt, wenn noch was gefunden wird.

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