Hallo!
Ich habe ein Frage bezüglich der "Wohnungsübergabe". In den nächsten paar Tagen findet selbige statt. Ich habe ein möbeliertes Zimmer in einer WG angemietet. Der Mietvertrag läuft Ende Januar 2005 aus.
Zur Übergabe nehme ich den selben Zeugen wie zum Einzug mit. Sollte ich ein Übergabeprotokoll anfertigen? Wenn ja, was sollte darin enthalten sein?
Das Zimmer wurde vor meinem Einzug von meinem Vermieter neu (neutral) gestrichen (September 2004). Während dieser Zeit haben sich keine Abnutzungserscheinung eingestellt. Könnte er von mir eine Renovierung verlangen. Im Blick auf die kurze Nutzungsdauer wäre dies - meiner Meinung nach - völlig überzogen und unnötig.
Wohnungsübergabe WG-Zimmer
7. Januar 2005
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Frage vom 7. Januar 2005 | 19:54
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsübergabe WG-Zimmer
#1
Antwort vom 8. Januar 2005 | 16:35
Von
Status: Lehrling (1284 Beiträge, 184x hilfreich)
Hallo MrJones,
Schönheitsreparaturen sind bei einer Mietzeit unter 12 Monaten nicht fällig. Nur bei Gebrauchsspuren, die über die normale Abnutzung hinaus gehen, wären Sie zur Beseitigung verpflichtet.
Ein Wohnungsabnahmeprotokoll ist für Sie sinnvoll, wenn es Ihnen den mängelfreien Zustand der Wohnung bescheinigt und Sie von Schönheitsreparaturen o.ä. freistellt. Sie sollten dann auch alle Zählerstände (Strom, Gas usw.) notieren.
MfG Gruwo
#2
Antwort vom 8. Januar 2005 | 16:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Gruwo!
Vielen Dank für die hilfreichen Tipps.
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