Hallo liebe Forumgemeinde,
Ich bräuchte dringend rechtliche Hilfe, da ich nun Stress mit meiner alten Vermieterin habe.
Nun die ganze Geschichte:
Ich wohnte bis letzte Woche in einer nicht offiziellen "Mietwohnung". Es wurde ein einfacher Mietvertrag aus dem Internet unterschrieben mit keinerlei Hinweisen, wie die Wohnung bei Auszug
übergeben werden muss. Es wurde eine monatliche Zahlung von "Rücklagen" und nicht "Miete" vereinbart. Nun werden mir diverse Schäden angehängt und ich muss die Wohnung komplett gereinigt inkl. Putzen der Fenster und des Bades übergeben. Ein Übergabeprotokoll mit Auflistung vorhandener Mängel und Anzahl der Zimmerschlüssel war bei meinem Einzug nicht vorhanden.
Nun möchte ich wissen, wo meine Rechte sind. Es sei noch zu erwähnen,dass ich die Wohnung gesaugt und groben Schmutz im Bad (Dusche, WC, Waschbecken) beseitigt habe. Doch laut meiner Vermieterin sei es "siffig" sowas habe sie noch nicht gesehen und so würde sie mir meine Kaution nicht zurück zahlen. Wo diese abgeblieben ("angelegt") ist, weiß ich nicht.
Ich hoffe auf baldige Hilfe!
Wohnungsübergabe bei Auszug
31. Oktober 2015
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Frage vom 31. Oktober 2015 | 13:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsübergabe bei Auszug
#1
Antwort vom 31. Oktober 2015 | 16:17
Von
Status: Unbeschreiblich (42219 Beiträge, 14701x hilfreich)
Ob der Mietzins als rücklage deklariert wird oder wie auch immer, das ist wurscht. Ein Affe im Zoo wird ja auch nicht zum Löwen, nur weil man ihm ein Schild um den Hals hängt, auf dem "Löwe" steht.
Wir haben also ein ganz normales Mietverhältnis. So, und wie da die Wohnung zu übergeben ist, das ergibt sich aus dem Mietvertrag. Wenn da nichts drinne steht, würde ich sagen, besenrein, allerdings nicht versifft. Und das scheint ja hier der Fall zu sein. Wie wärs mit einer Flasche Reinigungsmittel mal zwei Stunden dahin marschieren, und gut ist? Denn wenn da ein professioneller Reiniger beauftragt wird, der bezeugt, dass alles versifft war, dann wird es richtig teuer.
wirdwerden
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