Wohnungsübergabe erwünscht, da nach Auszug Handwerker für Gebäudesanierung in unserer Wohnung sind

5. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Stemie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsübergabe erwünscht, da nach Auszug Handwerker für Gebäudesanierung in unserer Wohnung sind

Hallo zusammen,
ich weiß im Moment nicht wie ich weiter vorgehen soll und hoffe, dass ich hier ein wenig Klarheit finde.

Wir haben zum 28.02. unsere Wohnung gekündigt, sind auch bereits schon raus und haben sämtliche Renovierungsarbeiten bereits abgeschlossen. Da wir weiter weg gezogen sind haben wir einen Schlüssel für Handwerksarbeiten am Gebäude, wofür unsere Wohnung betreten werden muss, beim Vermieter schon vor einiger Zeit hinterlegt (weit vor Abschluss der Renovierungsarbeiten).
Da aber jetzt unsere Renovierungsarbeiten abgeschlossen sind und die Wohnung einen Monat durch uns nicht genutzt wird, sondern nur noch durch die entsprechenden Handwerker und deren Geräte und wir zudem alles soweit renoviert haben, haben wir natürlich Sorge, dass wir für Schäden, die von Handwerkern ausgehen könnten verantwortlich gemacht werden könnten. Wir wollen daher eine frühere Wohnungsübergabe machen (es geht uns nicht um die Miete für den Monat Februar, die haben wir schon überwiesen, sondern um potentielle Mehrkosten, die nicht auf unsere Kappe gehen z.B. durch nicht selbst verursachte Schäden oder durch Trocknungsgeräte etc). Wir wollen einfach endlich dieses Kapitel hinter uns lassen. Es ist ja für uns auch mit einer beträchtlichen Anfahrt verbunden.
Das Problem ist nur, dass der Vermieter einfach nicht ans Telefon geht. Und auch nicht zurück ruft. Auf Nachrichten nicht reagiert oder nur auf einzelne Teile dessen und nie auf das was wir eigentlich möchten. Wir haben uns die Finger schon dumm und dämlich getippt und angerufen, aber keine Chance. Wir wissen einfach nicht weiter, denn wir sind ihm wirklich mit allem immer entgegen gekommen und möchten jetzt ein einziges Mal nur das von ihm. Es ist doch verständlich, dass wir für Schäden, Stromkosten etc die nicht durch uns verursacht werden nicht aufkommen wollen oder nicht?
Was können wir als Nächstes tun? Können wir das Protokoll selber machen, mit Fotos, Zählerständen etc und dazu evtl einen Bekannten mitnehmen, der als Zeuge fungiert und die Schlüssel dann entsprechend per Einschreiben zurück senden? Oder können wir bis zum Ende der Mietzeit den Handwerkern den Zutritt verweigern, indem wir das Schloss austauschen? Und bezogen auf Strom: kann ich diesen bereits abmelden? Was gibt es für Möglichkeiten? Wir wissen einfach nicht weiter.
Ich sage schonmal: herzlichen Dank! Und wünsche noch einen schönen Tag

-- Editiert von User am 5. Februar 2025 10:15

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36504 Beiträge, 6154x hilfreich)

Zitat (von Stemie):
Wir wollen daher eine frühere Wohnungsübergabe machen
Wenn der VM ganz einfach nicht will, dann könnt ihr das nicht erzwingen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von Stemie):
Oder können wir bis zum Ende der Mietzeit den Handwerkern den Zutritt verweigern, indem wir das Schloss austauschen?


Das würde ich machen, wenn mein Vermieter so unkooperativ wäre. Dann soll er mit euch einen Termin ausmachen, wann die Handwerker in die Wohnung dürfen. Etwa zwei Wochen Vorlauf sollte der Vermieter dann da einplanen. :wink:
Oder halt die Übergabe vorziehen, wenn das für ihn praktischer wäre.

Strom auf jeden Fall abmelden. Am besten rückwirkend zum Auszugsdatum, wenn ihr davon den Zählerstand habt.

Zitat (von Stemie):
Können wir das Protokoll selber machen, mit Fotos, Zählerständen etc und dazu evtl einen Bekannten mitnehmen, der als Zeuge fungiert...

Das sollte sowieso gemacht werden, egal ob ihr den Schlüssel einwerft oder das Schloss austauscht.

Signatur:

- car4000 -

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11828 Beiträge, 4401x hilfreich)

Irgendwie ist das alles widersprüchlich....
Überschrift Gebäudesanierung
Dann sprichst Du von euren Renovierungsarbeiten.
Renovierungsarbeiten abgeschlossen / beendet...

WESSEN Handwerker und Geräte rennen denn da jetzt noch durch die Bude?
Und wer hat die beauftragt?

Zitat (von Stemie):
(es geht uns nicht um die Miete für den Monat Februar, die haben wir schon überwiesen,

Ich vermute stark, dass ihr das nicht hättet tun brauchen und auch nicht hättet tun sollen....

-- Editiert von User am 5. Februar 2025 14:10

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stemie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Irgendwie ist das alles widersprüchlich....
Überschrift Gebäudesanierung
Dann sprichst Du von euren Renovierungsarbeiten.
Renovierungsarbeiten abgeschlossen / beendet...

WESSEN Handwerker und Geräte rennen denn da jetzt noch durch die Bude?
Und wer hat die beauftragt?


Ja, kann ich gut verstehen, dass es sich widersprüchlich anhört. Versuche es so kurz wie möglich zu erklären. Es handelt sich bei den Arbeiten am Gebäude um eine nasse Wand, die unterhalb unserer Wohnung liegt und deren Ursache unser undichter Balkon ist. Dafür kommen nun Handwerker, die sich um den Balkon und die nasse Wand darunter kümmern müssen. Das hat der Vermieter beauftragt.

Die Renovierung, die wir schon abgeschlossen haben ist das Streichen der Wände in weiß und weitere kleinere Schönheitsreparaturen, also im Innenraum der Wohnung. Damit haben die Handwerker nichts zu tun, wir haben das selbst gemacht und sind damit fertig.

Die Handwerker laufen aber nun eben durch die Wohnung, müssen ja auf den Balkon und wir wissen nicht wie dreckig die Arbeiten werden, weil auf dem Balkon Bodenplatten entfernt werden müssen. Zudem wissen wir nicht ob für die Trocknung der Wand, die unter unserer Wohnung liegt der Stromanschluss verwendet wird andem unsere Waschmaschine angeschlossen war (das kleine Räumchen für die Waschmaschine liegt genau gegenüber der nassen Wand. Dieses Räumchen ist und war noch nie abgeschlossen, der Stromverbrauch läuft aber auf unseren Anschluss).

Wir haben dem VM notgedrungen einen Schlüssel für die Handwerker überlassen als wir selbst mit der Renovierung noch nicht fertig waren, weil er leider schon früher und auch in diesem Falle Termine ohne Absprache mit uns einfach über unseren Kopf hinweg festgelegt hat und wir mittlerweile weiter weg wohnen und nicht jedes Mal springen können, wenn er ruft. Das war vermutlich ein Fehler.

Ob es ein Fehler war die Miete für Februar zu überweisen weiß ich nicht. Wir sind ja noch Mieter der Wohnung bis zur Wohnungsübergabe und ich weiß einfach nicht ob es rechtens gewesen wäre die Miete einfach nicht zu zahlen.

Alles in allem hatten wir das Gefühl, dass der VM uns entgegen kommen würde, daher haben wir die Renovierung auch zügig durchgeführt. Jetzt sieht es aber so aus als wäre dies nicht der Fall, leider.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stemie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn der VM ganz einfach nicht will, dann könnt ihr das nicht erzwingen.


Aber er kann uns zwingen Kosten, die wir nicht verursacht haben zu zahlen? Bitte lies nochmal genau bevor Du eine solche Antwort gibst. Es geht nicht um ein Erzwingen einer Wohnungsübergabe, sondern darum wie wir jetzt mit der Situation umgehen können, dass wir dort nicht mehr wohnen, die Renovierung bereits durchgeführt haben und der VM nun Arbeiten durchführen lässt, die evtl teilweise zu unseren Lasten gehen könnte (Strom, Schäden in der Wohnung..), obwohl nicht selbst verursacht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Stemie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@Car4000: danke Dir für Deine Rückmeldung.

Ich habe gottseidank Zählerstände für Strom und auch die Heizungswerte abfotografiert als wir zuletzt da waren. Auch die Räume, die gestrichenen Wände habe ich fotografiert. Zudem hat uns ein Bekannter bei der Renovierung geholfen und weiß, dass die Wohnung danach in einem guten Zustand war.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36504 Beiträge, 6154x hilfreich)

Zitat (von Stemie):
Die Handwerker laufen aber nun eben durch die Wohnung, müssen ja auf den Balkon und wir wissen nicht wie dreckig die Arbeiten werden, weil auf dem Balkon Bodenplatten entfernt werden müssen.
Ihr wisst also heute gar nichts. Der VM hat die Handwerker beauftragt, nicht ihr.
Zitat (von Stemie):
Jetzt sieht es aber so aus als wäre dies nicht der Fall, leider.
Wieso? Er reagiert lediglich nicht auf deine xx Anrufe. Er möchte wahrscheinlich 1Übergabe zum Mietende machen.
Euer Mietverhältnis endet zum 28.2. Die Miete ist mE auch bis Ende Februar zu zahlen. Die Übergabe sollte also am 28.2. sein. Alles weitere ergibt sich.
Zitat (von Stemie):
Aber er kann uns zwingen Kosten, die wir nicht verursacht haben zu zahlen?
Wie kommst du denn darauf?

Zitat (von Stemie):
Bitte lies nochmal genau bevor Du eine solche Antwort gibst.
Ich habe sogar 2x gelesen.
Es wird am Übergabetermin evtl. vllt. uU eine Diskussion geben? Na und? Dann hast du die Fotos und die Zählerstände vom xx Datum. Und die Februarmiete bezahlt. Und den W-Schlüssel nachweislich dem VM übergeben.
Zitat (von Stemie):
sondern darum wie wir jetzt mit der Situation umgehen können
Umgehen? So, wie jetzt die Situation ist, könnt ihr sie belassen.
Der VM---MUSS--- euch nicht antworten. Er muss euren Wunsch nicht erfüllen und ihr könnt ihn nicht zwingen. Ist doch einfach.
Zitat (von Stemie):
die evtl teilweise zu unseren Lasten gehen könnte
Oder auch nicht. Dem VM ist doch bekannt, dass Handwerker evtl. Dreck wegen des Balkons machen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128203 Beiträge, 40950x hilfreich)

Zitat (von Stemie):
Zählerstände für Strom und auch die Heizungswerte abfotografiert als wir zuletzt da waren. Auch die Räume, die gestrichenen Wände habe ich fotografiert.

Das ist schon mal sehr gut.



Zitat (von Stemie):
Zudem hat uns ein Bekannter bei der Renovierung geholfen und weiß, dass die Wohnung danach in einem guten Zustand war.

Idealerweise möge er euch das schriftlich bestätigen



Zitat (von Stemie):
die Wohnung einen Monat durch uns nicht genutzt wird, sondern nur noch durch die entsprechenden Handwerker und deren Geräte

Da wäre mal relevant, wie die konkrete Vereinbarung dazu lautet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128203 Beiträge, 40950x hilfreich)

Zitat (von Stemie):
Bitte lies nochmal genau bevor Du eine solche Antwort gibst.

Ein kleiner Hinweis:
Es darf hier fast jeder schreiben, Kompetenz ist kein Zulassungskriterium. Da bleibt nicht aus, das man Beträge liest, die mit einer Mischung aus Bauchgefühl, Hausfrauenforum der "Bäckerblume", mangelnder Vorstellungskraft, unverständlicher Ausblendung der Realität, völliger Unkenntnis der Rechtslage, … verfasst wurden.
Die Beiträge geben daher oft keinen Hinweis auf die Realität bzw. die tatsächliche Rechtslage, es ist mitunter sinnvoller, diese einfach zu ignorieren oder zumindest mit Vorsicht zu betrachten, da sie bei befolgen in (massiven) Nachteilen enden könnten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36504 Beiträge, 6154x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ein kleiner Hinweis:
Hast du in deiner reichen Auswahl an Textbausteinen diesmal nichts gefunden, was besser passt?

1. Kein Vermieter muss einen Wunsch seines Mieters nach vorzeitiger Übergabe erfüllen. Dazu existiert keine Rechtslage.
2. Was man für die Übergabe zum Ende des Mietverhältnisses benötigt, ist vorhanden.
3. Weiteres ergibt sich.
4. Zwang zu irgendwas ist nicht erkennbar.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128203 Beiträge, 40950x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hast du in deiner reichen Auswahl an Textbausteinen diesmal nichts gefunden, was besser passt?

Nein, leider nicht - obwohl das Sortiment nicht gerade klein ist.
Aber ich bin für neue Vorschläge immer offen



Zitat (von Anami):
1. Kein Vermieter muss einen Wunsch seines Mieters nach vorzeitiger Übergabe erfüllen. Dazu existiert keine Rechtslage.

Richtig, Wünsche muss keiner erfüllen - nicht mal Weihnachtmann und Christkind. Und bei den letztgenannten ist es ja immerhin deren Job …



Zitat (von Anami):
2. Was man für die Übergabe zum Ende des Mietverhältnisses benötigt, ist vorhanden.

Nicht ganz, aber die Problematik ist hier ja eine ganz andere



Zitat (von Anami):
4. Zwang zu irgendwas ist nicht erkennbar.

Doch, Dein Zwang mal wieder von irgendwas zu fabulieren was keiner erwähnt hat.
TS wollte nicht zwingen, man wünscht nur


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36504 Beiträge, 6154x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
TS wollte nicht zwingen, man wünscht nur
Richtig. Dieser Wunsch lässt sich mit 100 vergeblichen Anrufen nicht erzwingen.
Zitat (von Stemie):
Aber er kann uns zwingen Kosten, die wir nicht verursacht haben zu zahlen?
Nein, das kann der Vermieter selbst auch nicht. Und es ist auch nicht ersichtlich, warum er das hier versuchen sollte.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2236 Beiträge, 1082x hilfreich)

Eine vorzeitige Rückgabe kann der Vermieter zwar rein praktisch ablehnen, darf er aber eigentlich nicht. Das heißt, er ist danach in Annahmeverzug und haftet auch für alle seit dann entstandenen Schäden. Der Mieter haftet nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Es reicht eigentlich das hier als Quelle:

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Bonn&Datum=05.06.2014&Aktenzeichen=6%20S%20173/13

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von Stemie):
Zudem wissen wir nicht ob für die Trocknung der Wand, die unter unserer Wohnung liegt der Stromanschluss verwendet wird andem unsere Waschmaschine angeschlossen war

Dafür habt ihr ja zum Glück die Zählerstände. Also auf jeden Fall Strom mit diesen Ständen abmelden.


Zitat (von Stemie):
Wir haben dem VM notgedrungen einen Schlüssel für die Handwerker überlassen als wir selbst mit der Renovierung noch nicht fertig waren, weil er leider schon früher und auch in diesem Falle Termine ohne Absprache mit uns einfach über unseren Kopf hinweg festgelegt hat und wir mittlerweile weiter weg wohnen und nicht jedes Mal springen können, wenn er ruft. Das war vermutlich ein Fehler.

Stimmt. Termine bedarfen Vorankündigung und Absprache. Jedes Mal springen wenn er ruft, entfällt dadurch.
Aber ihr habt ja Bilder direkt nach der Renovierung gemacht. Wenn die Handwerker jetzt noch rumwüten, hat man zumidest was in der Hand.

Signatur:

- car4000 -

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6022 Beiträge, 784x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
t. Das heißt, er ist danach in Annahmeverzug und haftet auch für alle seit dann entstandenen Schäden.


Was letztendlich aber noch nicht höchstrichterlich geklärt wurde.

Warum sollte der Mieter auf eine vorzeitige Rückgabe beharren? Er ist weiter verpflichtet die Miete bis zum Vertragsende zu bezahlen. Ich verstehe nicht, warum man sich (auf beiden Seiten) das Leben immer selber schwer machen muss.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.499 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.528 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen