Wohnungsübergabe - es wird Probleme geben....

25. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
ferni
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 74x hilfreich)
Wohnungsübergabe - es wird Probleme geben....

In Kürze steht die Wohnungsübergabe an.
Die kompletten Malerarbeiten werden derzeit von einer Fachfirma durchgeführt (Streichen von Decken, Wänden, Türen, Fenster).

Der VM hat mich noch aufgefordert, auf der Souterrain Terrasse die Grashalme zwischen den Fugen zu entfernen. Um Streit aus dem Weg zu gehen habe ich das noch gemacht.
Nun wird der VM mit einem Kollegen der Verwaltung erscheinen, ich werde wohl alleine sein. Ich gehe davon aus, dass bewusst nach Kleinigkeiten gesucht wird.

Frage: Ist es gestattet, auch wenn VM mit Zeugen dem nicht zustimmt, die Übergabe mit Diktiergerät oder gar Video aufzuzeichnen?

Wenn VM Mängel auflistet, diese aus meiner Sicht nicht vorhanden sind, wie geht es weiter. Die Annahme der Wohnung kann er nach meinem Wissen nicht verweigern. Aber was ist mit den Mängeln, aus seiner Sicht? Wenn er eine Fachfirma beauftragt und diese angeblichen Mängel beseitigt, muss ich diese bezahlen? Wer bewertet überhaupt ob Mängel vorhanden sind? Wenn VM diese entfernen lässt, sind gleichzeitig die Beweise weg!?
Teppichboden ist ca.15 Jahre alt, hatte schon zwei Vormieter. Wir wohnten dort 8 Jahre. Im Übergabeprotokoll von 2005 stand schon „Gebrauchsspuren". Kann man davon ausgehen das der verschmutzte Teppich nach all den Jahren Problem des Vermieters ist?

Zuletzt – muss die Wohnung blitzeblank geputzt werden oder reicht kehren und leichtes feuchtes abwischen von Fliesen und Bad? In der Dusche sind einige Fugen braun.

Ich weiß, viele Fragen, aber so richtige Antworten zu meinen Fragen fand ich leider trotz googeln n nicht. Antworten auf einzelne Punkte wären für mich schon sehr hilfreich.

Danke und schönen Abend.


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Was zu tun ist, regelt der Mietvertrag.
Normale Abnutzung ist mit der Miete abgegolten, übermäßige Abnutzung nicht.

Dann aber wäre nur der Zeitwert anzusetzen.


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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

quote:
ich werde wohl alleine sein.

Das kann man ja ändern.



quote:
Kann man davon ausgehen das der verschmutzte Teppich nach all den Jahren Problem des Vermieters ist?

Das käme auf den Zustand bei Einzug an, wer welche Beschädigungen verursacht hat, ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#3
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


Auf jeden Fall kannst Du, ob mit oder ohne Vermieter, den Zustand der Wohnung mit der Kamera dokumentieren, vorab. Weiterhin Kritikpunkte bei der Übergabe mit der Kamera dokumentieren. Gesprächsmitschnitte sind ohne Zustimmung nicht erlaubt. Wenn Dir Sachen nicht passen, die der Vermieter ins Übergabeprotokoll schreibt, dann darfst Du nicht unterschreiben bzw. mit Vorbehalt und bei Deinen Kritikpunkten Fußnoten schreiben mit Paraphe.
Wenn der VM jetzt z.B. die braunen Fugen aufnimmt ist das ja durchaus richtig, allerdings gehört es nicht zur Aufgabe des Mieters die Fugen regelmässig zu erneuern oder zu weissen oder was auch immer. Übermässige Abnutzung bzw. Mängel, die dem Mieter zur Last gelegt werden können sind z.B.:
-Schäden durch Tierhaltung
-Schäden durch Nikotin
-Schäden, die i.d.R. nicht durch normalen Wohngebrauch entstehen, wie z.B. Parkettschäden durch Bürostühle

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Ein Übergabeprotokoll unterschreibt man i.Ü. nur, wenn man sofort auch eine Zweitschrift erhält (oder ein Foto davon machen kann) - sonst kann es lediglich die "andere Seite" für Ihre Zwecke gebrauchen.

Die normale Lebensdauer eines Teppichbodens mittlerer Qualität wird i.A. mit 10 Jahren angegeben. Demnach könnte man einen Schadensersatzanspruch dem Grunde nach anerkennen - ist der Teppich älter als 10 Jahre, dann wäre der zu ersetzende Zeitwertanspruch 00 Euro.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/teppichboden.htm

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#5
 Von 
ferni
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 74x hilfreich)

Vielen Dank für die Ratschläge und Tips.

Ich werde zumindest schon einmal vorab Fotos mit daneben liegender Tageszeitung machen.

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#6
 Von 
ferni
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 74x hilfreich)

>Wohnungsübergabe - es wird Probleme geben....
HAMMER!

Übergabe dauerte 2,5 Stunden (130 qm Wohnung). Vier Leute dabei. Dazu wurden ca. 120 Fotos gemacht!!!

Moniert wurden in den hintersten Ecken die klitzekleinsten Verfärbungen, teilweise groß wie ein halber Reißbrettstift. Das wurde dann schriftlich fixiert (auf insgesamt 10 Seiten) und doppelt mit Macro fotografiert.

Es wurden nicht die Tapeten, Wände, Decken moniert (alles neu und gut gestrichen), die Teppichböden nur bedingt (vor 10 Jahren Gebaruchsspuren, jetzt Gebrauchsspuren plus einige Flecken). Sondern auch im Bad minimalste Verfärbungen an den Fensterrändern. Und in einem Blumenbeet zwischen den ganzen blühenden Pflanzen einiges an "Unkraut".

Was für ein Theater.

Eine Immobilienverwaltungsfirma aus dem Raum Köln/ Bonn/ Siegburg.

Unterschrieben habe ich das Übergabeprotokoll nicht, da direkt am Anfang stand, dass ich die aufgeführten "Mängel" bis xxx beseitige oder mich bereit erkläre, die Kosten der jeweiligen Fachfirmen zu übernehmen.

Also bekam ich auch kein Übergabeprotokoll. Man werde das jetzt einmal klären.

Na ja, Hauptsache Übergabe erfolgt, alles Schlüssel abgegeben. Heute Abend gibts ein Bierchen.

Den Rest dürfte eiones Tages das AG entscheiden.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

:cheers:
Und sehr klug war sicher auch, das Protokoll nicht zu unterschreiben!
Bitte halten Sie uns auf dem Laufenden.

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#8
 Von 
ferni
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 74x hilfreich)

`Werde ich machen.

Ich gehe davon aus das mir der ehemalige VM in Kürze mitteilt, dass die Mängel die Summe X ausmachen und nach Verrechnung mit der Kaution ein Betrag von X noch offen ist. Den ich an ihn zu zahlen habe :-)

Ja, ein ewiger Scherzbold.

Aber zumindest kann man dann ansetzen und konkret vorgehen.

Mal schaun`.

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#9
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Gut gemacht und schön, dass Du es so sehen kannst:

quote:
ein ewiger Scherzbold


Deine Beschreibung hatte mich zu sehr daran erinnert, wie unser Ex-Vermieter, einen ganzen Nachmittag lang akribisch in jeder Ecke herumgekrochen ist und jedes Pünktchen notiert hatte, das im übrigen schon bei Mietbeginn vorhandenen war - und dachte doch allen ernstes ich unterschreib sein "Mängelprotokoll". Bei unserem Einzug fand er das für unnötig - beim Auszug war dann ich am Zug - sein enttäuschtes Gesicht seh ich jetzt noch vor mir.
Seit heute sind nun die 6 Monate um, ohne dass er sich erdreistet hat, sich sein Mietobjekt wie üblich auf Mieterkosten instandsetzen zu lassen. Ich war zum Glück gewarnt und wäre vorbereitet gewesen! Was da alles gelaufen ist, würde hier den Forenrahmen sprengen - nur schade, dass alle Nachbarmieter vor uns sich so haben übern den Tisch ziehen lassen.

Ich bin ja selbst auch Vermieterin - aber solche "Kollegen" finde ich traurig.

Ich kann mir's jetzt nicht verkneifen > so sahen seine vermieteten "Armaturen" aus:
http://www.pic-upload.de/view-19150470/2012-R--ckgabe-Armaturen-PA306087.jpg.html
nach ergebnislosem Gespräch bei Einzugsübergabe, haben wir uns noch vor Einzug neue Einhebelmischer einbauen lassen. Beim Auszug wollte er den Zustand seiner Armaturen abstreiten ...

Ich hoffe, das kann Dich auch noch ermuntern, wenn Du Post bekommen hast. Melde Dich dann gern wieder hier.

Waren denn den Malerarbeiten tatsächlich geschuldet?
(mietvertragliche Vereinbarung wirksam???)


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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

-- Editiert Lolle am 01.05.2013 01:46

-- Editiert Lolle am 01.05.2013 01:46

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