Wohnungsübergabe gescheitert

15. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mikadodejos
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsübergabe gescheitert

Hallo,

ich weiß meinen Wut nicht mehr zu beherrschen.

Am 1.Okt sollte ich von einer Baugenossenschaft eine Wohnung erhalten. Dies scheiterte weil die Wohnung nicht Einzugsreif war und es ohne ende verdreckt war.

Heute waren alle sich sicher dass es klappt. Jedoch war sogar der Hauswart ratlos. Die Wände sind teils nackt teils tapeziert. Teils bröseln die Wände wenn man leicht gegen schlägt, vorallem an den Fenstern. Die nackten Wände sind alle bemalt (Buntstifte) und uneben gespachtelt. Die Fliesen weisen viele Mängeln bis Schimmeln nach.

Das Balkon weist schimmeln und schwarze Flecke auf.

Der Hauswart hat mir auch erklärt, dass die Dämmung der kompletten Gebäude noch neu gemacht wird. Da diese meine erste Wohnung sein soll und ich wirklich verzweifelt gesucht habe, fragte ich den Hauswart ob er die Wohnung so übernehmen würde. Er hat es verneint. Wusste aber auch nicht weiter.

Morgen ist der Termin mit der Zuständigen Person für Mieter.



Da ich sehr unerfahren und fast Ahnungslos bin wollte ich euch um Rat bitten. Was darf ich erwarten? Was muss gemacht werden? Welche Rechte habe ich. Ich und meine Freundin wollten zusammen ziehen. Jetzt leben wir auf den Couch bei meinen Eltern und verzweifeln...



LG,



Josè

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

MietVertrag läuft ab dem 1. Oktober?

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#2
 Von 
Mikadodejos
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, schriftlich wurde es auf den 16. verschoben.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Mikadodejos):
Am 1.Okt sollte ich von einer Baugenossenschaft eine Wohnung erhalten.
Du hast also noch gar keinen Mietvertrag, stimmts?
Du hast heute eine mögliche Wohnung besichtigt--- die ist aber ***, also wird dir morgen hoffentlich von dem zuständigen Mitarbeiter für Vermietungen eine andere angeboten werden.
Was denn sonst?
Zitat (von Mikadodejos):
Jetzt leben wir auf den Couch bei meinen Eltern und verzweifeln...
Und wo hast du VOR dem 1.10. gewohnt?

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Na ja, wenn der MV erst ab morgen gültig ist, und sie damit einverstanden waren, müssen sie morgen sehen ob die Wohnung bezugsfertig ist oder nicht. Wenn sie nicht bezugsfertig sein sollte, dann würde ich an ihrer Stelle sofort bei der Genossenschaft einfliegen, und da für Klärung sorgen. Zum einen wann denn nun der tatsächliche Einzugstermin ist, zum anderen wie die Entschädigung für sie aussehen sollte. Da wäre zum einen das sie eine Unterkunft benötigen, zum anderen Verlegung des Umzuges und die damit verbundenen Kosten.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Könnte man unter diesen Umständen den Mietvertrag auch direkt wieder kündigen?

Ich würde das wollen. in eine Wohnung. ein Haus, wo es schimmelt, würde ich nicht einziehen. Das muss doch alles gründlich saniert werden. Und selbst wenn das gemacht würde, hättet ihr dann ewig den Baulärm.

Habt Ihr die Wohnung denn nicht vorher besichtigt? Schimmel entfernt man nicht einfach so mit einmal drüber putzen und fertig.

Wenn das ginge, würd ich aus dem Vertrag aussteigen, die Eltern noch um etwas Geduld und Hilfe bitten und mir was anderes suchen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Erst mal den Vertragsbeginn abwarten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mikadodejos
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Mikadodejos):
Am 1.Okt sollte ich von einer Baugenossenschaft eine Wohnung erhalten.
Du hast also noch gar keinen Mietvertrag, stimmts?
Du hast heute eine mögliche Wohnung besichtigt--- die ist aber ***, also wird dir morgen hoffentlich von dem zuständigen Mitarbeiter für Vermietungen eine andere angeboten werden.
Was denn sonst?
Zitat (von Mikadodejos):
Jetzt leben wir auf den Couch bei meinen Eltern und verzweifeln...
Und wo hast du VOR dem 1.10. gewohnt?


Ein Mietvertrag liegt vor. Mietbeginn: 01.10
Später wurde schriftlich auf den 16.10 verlegt.

Bei einen Verwandten die verkauft und ausgewandert sind.

Zitat (von Yogi1):
Könnte man unter diesen Umständen den Mietvertrag auch direkt wieder kündigen?

Ich würde das wollen. in eine Wohnung. ein Haus, wo es schimmelt, würde ich nicht einziehen. Das muss doch alles gründlich saniert werden. Und selbst wenn das gemacht würde, hättet ihr dann ewig den Baulärm.

Habt Ihr die Wohnung denn nicht vorher besichtigt? Schimmel entfernt man nicht einfach so mit einmal drüber putzen und fertig.

Wenn das ginge, würd ich aus dem Vertrag aussteigen, die Eltern noch um etwas Geduld und Hilfe bitten und mir was anderes suchen.

Ich habe 3 Monate lang gesucht und das war meine 31. Bewerbung.
Sieht wohl ganz danach aus...

Ich hatte 2 Besichtigungen die eine wo ich abgelehnt wurde war top top, die zweite war noch bezogen. Ich dachte die sanieren es wie die erste. Tjah. Lag da wohl falsch.



Zitat (von AltesHaus):
Erst mal den Vertragsbeginn abwarten.

Läuft wohl daraum hinaus.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
müssen sie morgen sehen ob die Wohnung bezugsfertig ist oder nicht.

Und dann würde ich auch gleich jede Menge Beweisfotos machen ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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