Wohnungsübergabe mehrfach verschoben - Wohnung noch nicht bezugsfertig, muss ich trotzdem Miete zahl

23. Juli 2026 Thema abonnieren
 Von 
sjlumayno
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsübergabe mehrfach verschoben - Wohnung noch nicht bezugsfertig, muss ich trotzdem Miete zahl

Hallo zusammen,

ich habe einen Mietvertrag abgeschlossen. Der Mietbeginn war am 15.07.2026. Die Wohnung war zu diesem Zeitpunkt wegen Renovierungsarbeiten noch nicht fertig.

Die Schlüsselübergabe wurde zunächst auf den 20.07.2026 verschoben. Auch dieser Termin konnte nicht eingehalten werden.

Laut Vermieter sind das Bad und die Toilette fertig. Die Wände werden aber noch gestrichen und die Innentüren sind noch nicht eingebaut. Der Vermieter hat angeboten, ein Zimmer zuerst fertigzustellen, damit wir dort unsere Möbel und Umzugskartons unterbringen können. Außerdem dürfen wir unsere Sachen im Keller lagern.

Außerdem haben wir die Kaution bisher noch nicht überwiesen, weil der Vermieter die Zahlung bisher nicht angefordert bzw. entgegengenommen hat. Wir haben ihn mehrfach gefragt, wann wir die Kaution überweisen können. Im Mietvertrag steht nach unserer Prüfung nicht, dass der Vertrag erst mit Zahlung der Kaution wirksam wird. Spielt das rechtlich eine Rolle?

Unser Problem ist, dass wir unsere jetzige Wohnung bis Ende des Monats verlassen müssen und dann keine Unterkunft mehr haben.

Meine Fragen:

Muss ich die volle Miete zahlen, obwohl die Wohnung noch nicht vollständig bezugsfertig ist?

Kann ich verlangen, dass der Vermieter die Kosten für eine vorübergehende Unterkunft übernimmt, wenn die Wohnung bis Ende des Monats nicht bewohnbar ist?

Muss ich akzeptieren, in der Wohnung zu wohnen, während die Renovierungsarbeiten (Streichen, Einbau der Türen usw.) noch laufen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

-- Editiert von User am 23. Juli 2026 12:00




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20393 Beiträge, 7375x hilfreich)

Zitat (von sjlumayno):
nicht vollständig bezugsfertig

Das scheint mir der springende Punk: wie weit vollständig resp. nicht vollständig?
Nach deiner Schilderung ist es noch eine Baustelle und keine Wohnung - wenn nur noch ein paar Steckdosen-Abdeckungen zu montieren wäre, würde es anders aussehen.
Am besten wäre es wohl, mit dem VM über die Punkte zu verhandeln und eine Einigung zu erzielen, oder?
Erst wenn das nichts würde, käme wohl Justitia zum Zuge.

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#2
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 342x hilfreich)

Zitat (von sjlumayno):
Außerdem haben wir die Kaution bisher noch nicht überwiesen, weil der Vermieter die Zahlung bisher nicht angefordert bzw. entgegengenommen hat. Wir haben ihn mehrfach gefragt, wann wir die Kaution überweisen können. Im Mietvertrag steht nach unserer Prüfung nicht, dass der Vertrag erst mit Zahlung der Kaution wirksam wird. Spielt das rechtlich eine Rolle?


Nein - das spielt keine Rolle. Eine solche Klausel wäre auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unwirksam. Die Modalitäten der Mietsicherheit bei Wohnraummietverträgen sind in § 551 BGB abschließend festgelegt.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40860 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von sjlumayno):
Laut Vermieter sind das Bad und die Toilette fertig. Die Wände werden aber noch gestrichen und die Innentüren sind noch nicht eingebaut.
Für die Bezugsfertigkeit einer Wohnung müssen zumindest die Innentüren für Bad, Toilette und Schlafzimmer vorhanden/eingebaut sein.

Was wurde denn im Mietvertrag vereinbart ? Bezugsfertige Übergabe am 15.7.....?
Es klingt eher nach Neubau/Sanierung als Renovierungsarbeiten.

2 oder 3 Türen einzubauen, könnte vor dem 31.7. zu schaffen sein. Damit wäre die Privatsphäre auch innerhalb der Familie in der Wohnung erfüllt. Auch die abschließbare Wohnungseingangstür gehört zu bezugsfertig.
Leider gehören Wand-und Deckenanstriche nicht dazu, manchmal sehr ärgerlich für Mieter.

Das Angebot, jetzt schon Sachen unterzustellen würde ich nicht annehmen. Man räumt sich dann a) den Wolf... und hat b)die Wohnung wahrscheinlich übernommen.
Ab wann man Miete und Kaution zahlt, hängt mE von der Übernahme ab. Jetzt ist noch nichts zu zahlen und keine andere Unterkunft zu fordern.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
sjlumayno
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Am besten wäre es wohl, mit dem VM über die Punkte zu verhandeln und eine Einigung zu erzielen, oder?


Vielen Dank. Gibt uns der unterschriebene Mietvertrag das Recht, vom Vermieter eine vorübergehende Unterkunft zu verlangen, falls die Wohnung bis Ende des Monats noch nicht bezugsfertig ist?

Zur Ergänzung: Teile der Bodenfliesen sind noch nicht verlegt, die Türzargen sind noch nicht fertig (deshalb können die Innentüren noch nicht eingebaut werden) und die Wände müssen noch gestrichen werden. Der Vermieter hat vorgeschlagen, zunächst ein Zimmer fertigzustellen, damit wir unsere Sachen dort unterbringen können, während das Wohnzimmer und ein weiteres Schlafzimmer noch renoviert werden.

Müssen wir das akzeptieren, oder können wir darauf bestehen, dass der Vermieter uns bis zur vollständigen Bezugsfertigkeit eine vorübergehende Unterkunft zur Verfügung stellt?

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4480 Beiträge, 736x hilfreich)

Zitat (von sjlumayno):
Kann ich verlangen, dass der Vermieter die Kosten für eine vorübergehende Unterkunft übernimmt, wenn die Wohnung bis Ende des Monats nicht bewohnbar ist?

Kommt darauf an, wie gut das Mietverhältnis werden soll.

Mit dem Vermieter reden und eine gemeinsame Lösung finden, wäre sinnvoller. Bedenken, wenn Sie etwas in der Wohnung unterstellen, wie sicher ist das, wenn unterschiedliche Handwerker zugegen sind.

Es werden doch kleine Lagerflächen vermietet, erkundigen was so etwas kostet und mit dem Vermieter darüber reden.
Wäre der Umzug in eine Ferienwohnung möglich, denn eine andere werden Sie kurzfristig nicht finden.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130586 Beiträge, 41546x hilfreich)

Zitat (von sjlumayno):
Der Vermieter hat vorgeschlagen, zunächst ein Zimmer fertigzustellen, damit wir unsere Sachen dort unterbringen können, während das Wohnzimmer und ein weiteres Schlafzimmer noch renoviert werden.

Und die Mieter schlafen dann auf der Parkbank und waschen sich im Brunnen auf dem Marktplatz?
Und wie ist das mit der Haftung wenn Sachen verschwinden oder beschädigt werden?


Es wäre mal wichtig zu wissen wie der Wortlaut in den mietvertraglichen Vereinbarungen ist, zu den Themen
- Beginn des Mietverhältnisses
- Übergabe
- Bauarbeiten



Zitat (von sjlumayno):
können wir darauf bestehen, dass der Vermieter uns bis zur vollständigen Bezugsfertigkeit eine vorübergehende Unterkunft zur Verfügung stellt?

Bekanntermaßen kann man ja auf fast alles bestehen. Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, Gesetze, Verordnungen, …) mit, insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
sjlumayno
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was wurde denn im Mietvertrag vereinbart ? Bezugsfertige Übergabe am 15.7.....?


Ich mache mir vor allem wegen der Zeit große Sorgen. Bis heute hat uns der Vermieter keinen verbindlichen Fertigstellungstermin genannt.

Im Mietvertrag ist lediglich Folgendes geregelt: „Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und beginnt am 15.07.2026."

Bei der Besichtigung im April hat der Vermieter uns mündlich mitgeteilt, dass lediglich Bad, WC, Fenster und die Wände renoviert bzw. gestrichen werden. Bei unserem letzten Besuch Anfang Juli haben wir jedoch festgestellt, dass zusätzlich auch die Bodenfliesen erneuert werden und sämtliche Innentüren samt Türzargen ausgetauscht werden.

Grundsätzlich begrüßen wir die zusätzlichen Arbeiten. Allerdings sind wir inzwischen sehr besorgt, weil der Vermieter uns wenige Tage vor Ende Juli immer noch keinen konkreten Übergabetermin nennen kann. Wir müssen unsere jetzige Wohnung bis zum 31. Juli verlassen und hätten ab dem 1. August keine Unterkunft mehr.

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#8
 Von 
sjlumayno
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Beginn des Mietverhältnisses
- Übergabe
- Bauarbeiten


Vielen Dank für Ihre Antwort.

Im Mietvertrag steht zum Beginn des Mietverhältnisses lediglich: „Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und beginnt am 15.07.2026." Eine Regelung, dass die Wohnung trotz laufender Bauarbeiten übergeben werden darf oder dass sich die Übergabe wegen der Renovierung verschieben kann, konnten wir nicht finden.

Deshalb sind wir uns unsicher, welche Rechte wir haben, falls die Wohnung bis Ende Juli noch nicht bezugsfertig ist. Der Vermieter kann uns bis heute keinen verbindlichen Fertigstellungstermin nennen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40860 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von sjlumayno):
Gibt uns der unterschriebene Mietvertrag das Recht, vom Vermieter eine vorübergehende Unterkunft zu verlangen, falls die Wohnung bis Ende des Monats noch nicht bezugsfertig ist?
Das Recht sehe ich nicht. Euer Recht ist es aber, am 31.7. selbst vorübergehend in eine andere Unterkunft zu ziehen. Der Streit ums Geld kommt doch erst danach.
Zitat (von sjlumayno):
Ich mache mir vor allem wegen der Zeit große Sorgen.
Ja, ne gute Woche ist wenig, allerdings sind Handwerker in diesen Gewerken schnell, wenn sie denn endlich mal loslegen können.

Was passiert denn, wenn ihr am 31.7. die jetzige Wohnung/Schlüssel NICHT an den Nachmieter übergebt?
Habt ihr diese schon mal angefragt?
Zitat (von sjlumayno):
Bis heute hat uns der Vermieter keinen verbindlichen Fertigstellungstermin genannt.
Das glaub ich gern, denn das muss er nicht. Es ist eine Mietwohnung, in der sich leider Reno-Arbeiten verzögern.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13690 Beiträge, 4866x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und die Mieter schlafen dann auf der Parkbank und waschen sich im Brunnen auf dem Marktplatz?

Oder in einem Hotel oder einer Pension?

Der Vermieter versucht hier Schadensminderung zu betreiben, denn er müsste sowohl die Einlagerung der Einrichtung aus der alten Wohnung, als auch doppelte "Umzugskosten" bezahlen.
Seine Mieter können das ganze Geraffel wohl kaum mit ins Hotel, oder die Pension nehmen...

Zitat:
Und wie ist das mit der Haftung wenn Sachen verschwinden oder beschädigt werden?

Der Vermieter sollte schon dafür sorgen, dass der entsprechende Raum (egal ob nun im Keller oder der Wohnung) sicher abgeschlossen werden kann, ansonsten würde ich auf sein "Angebot" dankend verzichten.

Zitat (von sjlumayno):
Muss ich die volle Miete zahlen, obwohl die Wohnung noch nicht vollständig bezugsfertig ist?

Nein, für die Zeit der Unbewohnbarkeit wird keine Miete geschuldet und der Vermieter haftet für eure Mehraufwendungen*.
Dazu zählen z.B. die Kosten für ein Hotel, eine Ferienwohnung und/oder die Einlagerung eurer Möbel.
Wichtig, ihr müsst hier eine angemessene Alternative zur gemieteten Wohnung wählen und alle Belege sammeln.
Das 5 Sterne Superior fällt also eher raus...

* Bei den Mehraufwendung wird noch der sogenannte Vorteilsausgleich abgezogen
Der Vorteilsausgleich besteht aus der Kaltmiete zzgl. der fixen, verbrauchsunabhängigen Nebenkosten.

Beispielrechnung:
Kosten für Pension/Hotel und Einlagerung 1000€, Miete der neuen Wohnung 700€ -> Vermieter schuldet euch 300€.

Aber zu aller erst sollte man es so versuchen->
Zitat (von blaubär+):
Am besten wäre es wohl, mit dem VM über die Punkte zu verhandeln und eine Einigung zu erzielen, oder?

Eventuell hat der Vermieter eine Versicherung die einspringt und das alles dann doch recht unkompliziert über die Bühne geht.

Vorab miteinander sprechen, ist immer besser, als ein Mietverhältnis schon vor dem eigentlichen Beginn, eventuell unnötig, zu belasten.

-- Editiert von User am 24. Juli 2026 13:02

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130586 Beiträge, 41546x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Oder in einem Hotel oder einer Pension?

Für den Vermieter war das offenbar kein Thema, der gab nur ein Angebot für die Sachen.
Da sollte man im übrigen schon jetzt anfangen zu suchen, denn in der Ferienzeit kann es eng werden.



Zitat (von spatenklopper):
Der Vermieter sollte schon dafür sorgen, dass der entsprechende Raum (egal ob nun im Keller oder der Wohnung) sicher abgeschlossen werden kann

Da dürfe nur eine der üblichen Innentüren verbaut werden und keine Wohnungsabschlusstüre. Das "sicher abgeschlossen" dürfte damit hinfällig sein.



Zitat (von sjlumayno):
Deshalb sind wir uns unsicher, welche Rechte wir haben, falls die Wohnung bis Ende Juli noch nicht bezugsfertig ist.

Da der Mietvertrag keine Klauseln für verzögere Renovierung enthält, habt ihr alle Recht welche Gesetzgeber und Rechtsprechung einem zugestehen. Das hat spatenklopper ja schon entsprechend erklärt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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