Wohnungsübergabe, nichts schriftliches, angebliche Mängel

5. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Home1
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Wohnungsübergabe, nichts schriftliches, angebliche Mängel

Habe in den bisherigen Beiträgen leider keine passende Antwort gefunden.
Folgendes:

Wohnung wurde 30.11. übergeben. Mangel war eine defekte Neonröhre. Der Herd war nicht richtig sauber, was meine Frau sofort erledigt hat.
Weitere Mängel wurden vom Vermieter nicht angemahnt.
Der Nachmieter war auch dort und hat angebliche Mängel (schiefhängende Türen an der EBK, die ca. 20 Jahre alt ist) kritisiert. Aber ein Mangel am Laminatboden im Kinderzimmer wurde nicht festgestellt.
Am Heiligabend(!) ruft mich die Vermieterin an (hatte am 19.12. eine E-Mail geschrieben, weil die Kaution noch nicht zurückgezahlt wurde), das im Kinderzimmer angeblich ein Wasserschaden wäre, irgenwas aufgequollen. Dieses hätte der Bodenleger festgestellt. Sie selbst war nicht vor Ort. Ich habe gesagt, das von meiner Seite die Wohunugsübergabe erledigt wäre, sie die Neonröhre von der Kaution abziehen könne, wenn Sie darauf besteht. Allerdings von einem derartigen Schaden war mir nichts bekannt und den haben wir auch nicht verschwiegen, da wir davon keine Kenntnis hatten.
Sie wollte nochmal mit dem Bodenleger sprechen und sich dann melden.
Bis heute noch nichts gehört. Ich habe Ihr per E-Mail nochmal den Sachverhalt, wie ich ihn sehe, erklärt und Sie aufgefordert die Kaution bis 9.1. zurückzuzahlen.

Wer ist hier im Recht, bzw. was ist zu tun? Ich überlege einen Rechtsanwalt einzuschalten, wenn die Kaution nicht überwiesen wird.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Habe in den bisherigen Beiträgen leider keine passende Antwort gefunden.

Auch nicht zu 'Rückzahlungsfristen für Kautionen' ?


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#2
 Von 
Home1
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Zur Kaution schon. Die Kaution ist sofort zurückzuzahlen. Es kann lediglich ein Teil einbehalten werden, wegen der Nebenkosten.

Frage ist, ob wegen des jetzt nachträglich festgestellten Mangels der Vermieter das Recht hat die Kaution einzubehalten.
Bei der Übergabe wurde wie beschrieben nichts weiter bemängelt.

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#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Die Kaution ist sofort zurückzuzahlen

Wo steht das denn ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Home1
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Kaution ist zurückzuzahlen, wenn die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde. Es darf lediglich ein Teil wegen ausstehender Nebenkostenabrechnung einbehalten werden, aber auch nur ein Monatsnebenkostenanteil.
Habe ich ein Urteil zu gefunden, kann aber gerade leider nicht mehr sagen, wo.

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#5
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

defekte Neonröhre?
Ist doch wohl ein Witz. Wird bei einer Wohnungsübernahme auch defekte Glühbirnen bemängelt?

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#6
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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