Wohnungsübergabe ohne Vermieter

9. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Fred_123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsübergabe ohne Vermieter

Hallo zusammen,

Ich habe aktuell die Situation, dass mein Vermieter keine Übergabe mit mir machen will, da er im Urlaub ist. Mein Mietverhältnis endet mit dem 31.8. und er bot an am 16.8. die Übergabe zu machen. Da ist aber nichts gestrichen geschweige leer geräumt, also sagte ich ihm dass das mE nicht sinnvoll sei. Er sagt nun dass ich die Wohnung an die neue Mieterin übergeben soll.
Wie bereite ich mich denn hierfür vor, so dass ich im Nachgang meine Kaution auch erhalte? Er sagt er würde sich die Wohnung danach ansehen, wo die neue schon dort wohnt.
Da er seit ich gekündigt habe sehr genau ist, würde ich mich gerne gut auf die Übergabe vorbereiten.
Ich freue mich über Tipps.
Viele liebe Grüße!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Eine formelle Übergabe ist zwar sinnvoll aber nicht verpflichtend. Mein Rat: Lass dir schriftlich bestätigen, wo du wann am 1.9. (oder wenn du willst früher) alle Schlüssel zu hinterlegen oder zu übergeben hast. Denn du bist verpflichtet, die Schlüssel dem Vermieter zu übergeben und dies bei Bedarf nachzuweisen. Der Vermieter kann natürlich mitteilen, dass eine Übergabe an den Nachmieter erfolgen soll. Aber das dann bitte schriftlich. Andernfalls ist die Übergabe nämlich im Zweifel nicht wirksam.

Tut er dies nicht oder kommt die Übergabe an den Nachmieter nicht zustande, solltest du spätestens am 1.9. morgens unter Zeugen die Schlüssel mit einem kurzen Begleitschreiben beim Vermieter in den Briefkasten stecken. Wann er sie dann erhält und wie er dem Nachmieter die Wohnung übergibt, ist dann sein Problem. Da das für ihn aber vermutlich nicht optimal wäre, sollte er eigentlich bereit sein, dir eine andere Übergabe schriftlich anzubieten. Irgendeine verlässliche Kontaktperson seines Vertrauens sollte sich doch finden lassen.

Zur Wohnung an sich: Wenn alles fertig ist, nimm dir einen möglichst neutralen Zeugen und dokumentiere penibel genau den Zustand der Wohnung. Dafür sind vor allem auch Bilder und Videos geeignet. Zusätzlich solltest du alle Zählerstände aufschreiben. Dann hast du immerhin Belege, wie du die Wohnung hinterlassen hast.

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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Vorzeitig (vor dem 31.08.) bist du nicht verpflichtet die Wohnung zurückzugeben.
Wobei das gegen einen angemessenen Ausgleich natürlich auch eine Möglichkeit für den Vermieter wäre.
Ich habe da auch schon mehr als einmal in den sauren Apfel gebissen, weil eine Urlaubsplanungsänderung halt noch teurer käme - ein Mieterwechsel zur Urlaubszeit ist halt des Vermieters "normales Leid" :augenroll:

Für dich ist es für den Fall der Fälle wichtig, dass du beweisen kannst, die termingerechte Übergabe an den Vermieter zum Mietende=31.08. angeboten zu haben bzw. dass du auf ausdrücklichen Wunsch des Vermieters die Wohnung direkt an den Nachfolgemieter übergeben hast (oder auch: erst nach dem 31.08. an den Vermieter). Er möge dir seine Wünsche/Weisungen also schriftlich geben.

Außerdem gilt es für dich, dich davor zu schützen, dass dir ein Mangel/eine Beschädigung angelastet wird, die im Zeitraum zwischen deiner Übergabe an den Nachmieter und der späteren Besichtigung durch den Vermieter entstanden ist. Daher wie von cauchy schon geschrieben: Zustand möglichst genau beweisbar dokumentieren. Auch ein Übergabeprotokoll Mietvorgänger-Nachfolgemieter wäre dazu geeignet - ausreichend Zeit sollte man dafür dann schon einplanen, denn der Nachfolgemieter wird/sollte in eigenem Interesse äußerst genau hingucken, um nicht seinerseits einen Vorschaden von dir "aufgedrückt" zu bekommen ;)






Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Fred_123):
Er sagt nun dass ich die Wohnung an die neue Mieterin übergeben soll.


Das würde ich lassen !!!
Wie geschrieben wurde mit Zeugen sorgfältig den Zustand dokumentieren und Schlüssel an Vermieter oder Bevollmächtigten übergeben.

Zitat (von Fred_123):
Da ist aber nichts gestrichen geschweige leer geräumt, also sagte ich ihm dass das mE nicht sinnvoll sei.


Hast Du schon mal prüfen lassen, ob Du überhaupt Streichen musst ???

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, die Wohnung an den Nachmieter zu übergeben, wenn der Vermieter das so schriftlich anweist. Die Übergabe an den Nachmieter darf man dann auch gar nicht verweigern.

Ein Übergabeprotokoll an den Nachmieter ist auch ein ziemlich guter Beweis, dennoch solltest Du Zeugen mitnehmen.

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#5
 Von 
Fred_123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schon einmal zu den vielen nützlichen Antworten! Ich habe noch 2 Punkte:
1. was würde passieren, wenn ich der Nachmieterin die WOhnung übergebe ohne etwas schriftlich festzuhalten? Wäre es dann förderlich für mich zwecks Kaution oder eher nicht. Eigentlich hat sie ja damit dann alles anerkannt, richtig?
2. Überlassen der Wohnung: keine Frage ich werde alles genauestens dokumentieren. Ist mein Freund als Zeuge passend oder muss das jmd anderes sein? Ich würde die Wohnung besenrein und gestrichen übergeben. Folgendes finde ich hierzu im Mietvertrag: §21 Beendigung der Mietverhältnisses
1. Der Mieter hat die Mietsache unabhängig von der Pflicht zur Durchführung der Schönheitsreparaturen in sauberem Zustand zurückzugeben. .... Bei Beendigung des Mietverhältnisses dürfen alle Haus-Whgsschlüssel usw. nur dem Vermieter, seinem Verwalter oder einer von ihnen bevollmächtigten Person übergeben werden

§16 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume
4a) Der Mieter ist verpflichtet auf seine Kosten Schönheitsreparaturen in den Mieträumen, wenn erforderlich, fachgerecht durchzuführen. Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen der Wänden und Decken, Heizkörper einschl. Rohre, der Innentüren sowie Fenster und Außentüren von innen, Fußleisten und offen liegende Ver- & Entsorgungsleitungen.
5b) sagt aus dass die Mietsache in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten zurückgegeben werden müsse bezieht sich auch auf Holzteile

=> Er hatte mir gesagt ich muss streichen und die bei den alten Holztüren abgeplatzte Farbe ausbessern bzw. neu streichen, was ich natürlich machen werde und dokumentieren werde.
=> Ich weiß von der Nachmieterin allerdings, dass sie die Küchenfliesen raus reißen will... Ich möchte nur am Ende meine Kaution zurück und keinen weiteren Stress mehr haben :)



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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Guter Rat vom Vermieter: ... alles schriftlich geben lassen. Den Nachmieter nicht ohne schriftliches OK die Wohnung übergeben. Vermieter kann ja eine Vertretung zur Übergabe schicken.

Die eingesetzte Renovierungsklausel scheint mir unvollständig.

Wann war Mietbeginn?

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#7
 Von 
Fred_123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ich tendiere auch eher zur Schriftform.
Die Renovierungsklausel besagt noch: Der Mieter hat ferner vom Vermieter gestellte Textilböden bei Bedarf fachgerecht zu reinigen. Die Zeitfolge hierfür beträgt alle 3 Jahre. => Esgibt keine Teppichböden nur Laminat

4b) besagt, dass mittlere Schönheitsreparaturen mittlerer Art und Güte, jedoch fachgerecht und entsprechend den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen sind. Schönheitsreparaturen sind in dem nach der Verkehrsauffaussung üblichen Zeitraum und Umfang unter Berücksichtigung des Zustands der jeweiligen Teile des Wohnraums fachgerecht durchzuführen. Der Mieter ist jedoch nur verpflichtet, diejenigen Schönheitsreparaturen innerhalb der Mietsache durchzuführen, die während der Mietzeit durch seinen Mietgebrauch erforderlich werden.

=> ich hatte einen Zeitmietvertrag, der mindestens 3 Jahre andauern musste und ich war jetzt 3 Jahre und 3 Monate in der Wohnung.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ich würde ein schriftliches Übergabeprotokoll machen. Es ist dann für den Vermieter schwer noch Mängel nachzuschieben. Nur versteckte Mängel, die bei einer normale Übergabe nicht entdeckt werden könnten, können noch nachgeschoben werden.

Sollte es zu bestimmten Dingen Meinungsverschidenheiten geben, so dokumentiert man im Zweifel beide Auffassungen.

Der Mietvertrag verlangt nicht, dass Du die Wohnung renoviert übergeben musst. Ob Du dennoch streichen musst, hängt davon ab, wie lange Du dort bereits wohnst, ob die Wohnung in renoviertem Zustand bezogen wurde und ob evtl. angegebene Fristen wirksam sind.

Die Vereinbarung zu den Fristen hast Du oben weggelassen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Fred_123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):

Ein Übergabeprotokoll an den Nachmieter ist auch ein ziemlich guter Beweis, dennoch solltest Du Zeugen mitnehmen.


Kann ich denn hier meinen Partner als Zeugen mitnehmen?

-- Editiert von Fred_123 am 10.08.2017 11:35

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#10
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

Hallo,
ich habe jetzt nicht alles genau gelesen, aber witzigerweise hatte ich die selbe Situation im April diesen Jahres.
Der Vermieter hat bei uns im bewohntem Zustand eine Abnahme vorgenommen bei der schriftlich alles festgehalten wurde, hier war alles ohne Beanstandung. Von Renovierung war keine Rede und wir sind Raucher, bedeutet, in unserem Fall dass der Nachmieter (welchen ich gestellt habe) die Renovierung, repektive Anstriche selber vornimmt. Vereinbart wurde zudem dass ich bei Auszug mit dem neuen Mieter eine Schlüsselübergabe mache, wichtig ist hier die Anzahl der Schlüssel und für welche Räume die bestimmt sind. Hier sollten es im Idealfall mindestens soviele Schlüssel sein wie in deinem Mietvertrag aufgeführt sind.
Diese Übergabe habe ich mit dem Nachmieter schriftlich zu Protokoll gegeben und unterschrieben im in Kopie ausgehändigt, Original habe ich behalten.
Der Vermieter hat dann irgendwann eine Übergabeprotokoll mit dem neuen Mieter gemacht und gut ist.
Wichtig ist im eigenen Interesse dass ALLES schriftlich festgehalten wird, also solte eine vorgezogene Übergabe im bewohneten Zustand kein Problem sein, aber man sollte keine Mängel verschweigen von denen man weis.
Gruß

Signatur:

Wer sich zu groß fühlt für kleine Aufgaben ist später zu klein für große !

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#11
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Fred_123):
1. was würde passieren, wenn ich der Nachmieterin die WOhnung übergebe ohne etwas schriftlich festzuhalten?


Ohne etwas schriftlich festzuhalten geht garnicht. Ein Übergabeprotokoll anfertigen wie bei Auszug im Beisein des Vermieters. Unterschreibt das Protokoll der Nachmieter, darst Du sicher sein, dass dieser keinen Schaden/Macken übersehen hat, der sich im Nachhinein zu seinem Nachteil auswirken könnte. Er wird alle Schäden aufgelistet haben wollen.

Ganz nebenbei solltest Du den Namen des Nachmieters kennen. (Es könnte sich ja sonstwer als Nachmieter einnisten ...)

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#12
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von hh):
Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, die Wohnung an den Nachmieter zu übergeben, wenn der Vermieter das so schriftlich anweist.


Ich sehe dehingehend ein Problem, dass dann wieder mal Dinge ausgemacht werden, wo eigentlich der Vermieter zuständig wäre und hinterher die Diskussion los geht.

Klar kann man due Wohnung an sich an den Nachmieter übergeben, aber die Dokumentation sollte man selber machen und nicht mit dem Nachmieter diskutieren.

PS: Gibt es in Deinem Mietvertrag evtl. zusätzlich noch eine Abgeltungsklausel wo Quoten festgehalten sind, falls Du nicht renovierst ? Wenn ja, wäre diese im genauen Wortlaut noch wichtig zu wissen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Ich sehe dehingehend ein Problem, dass dann wieder mal Dinge ausgemacht werden, wo eigentlich der Vermieter zuständig wäre und hinterher die Diskussion los geht.


Genauso sehe ich das auch.

.
Zitat (von Michael32):
Klar kann man due Wohnung an sich an den Nachmieter übergeben, aber die Dokumentation sollte man selber machen und nicht mit dem Nachmieter diskutieren.


Selbst das halte ich für bedingt problematisch, zumal der Nachmieter ja auch mit dem Vermieter kommuniziert und hier kann es zu erheblichen Differenzen bezgl essen kommen, was der Vormieter asugeführt hat.

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