Wohnungsübergabe ohne Vermieter und Protokoll

24. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
sorportium
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsübergabe ohne Vermieter und Protokoll

Hallo,

ich werde meine Wohnung übergeben, leider ist es so, dass mein Vermieter aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich zur Wohnungsübergabe kommen kann. Stattdessen kommt der Sohn.

Darf ich dem Sohn die Wohnung übergeben?

Oder braucht er eine Vollmacht?

Was ist wenn er keine Vollmacht hat und die Wohnungsübergaben trotzdem, stattgefunden hat?

Der Sohn wird sicher Mängel anzeigen, die durch Abnutzung entstanden sind z.b. Laminat hat Spuren im Türbereich usw. - hat er schon angekündigt - muss ich irgendetwas unterschreiben? Aso das Wohnungsübergabeprotokoll ? Oder soll ich unterschreiben und daneben hin schreiben, dass ich die Mängel nicht anerkenne?

Ich weiss, viele Fragen, vielleicht habt ihr doch paar Tips.

Grüsse

sorportium

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.01.2010 13:00:54
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 46x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sorportium
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Blockwart,

Wieso typisch??

Hast DU schon mal was von Abnutzungserscheinungen gehört die nicht als MANGEL gelten weil die Wohnung hatlt benutzt wird?

Der Vermieter ist ja verpflichtet die Wohnung instandzusetzen und nicht ich.
Der Laminat war ein Beispiel, er verlangt auch die Renovierung des Badezimmers und dass ich es neu verkachele!

Ich denke also dass wir uns NICHT einig werden, deswegen meine Frage...

Du schreibst, dass der Sohn den Vermieter vertreten drarf, ich habe an anderer Stelle gelesen dass er dazu aber eine Vollmacht braucht, irgendwo auch nachvolziehbar ich habe ja keinen Vertrag mit dem Sohn.....

Vielleicht weiss jemand mehr?

Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 152x hilfreich)

quote:
er verlangt auch die Renovierung des Badezimmers und dass ich es neu verkachele!


Was hast Du mit den Kacheln denn angestellt ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sorportium
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Trapper John,

die Kachelen haben sie von alleine gelöst, sind abgesprungen.
Sie hangen nur nur an der Dichtungsmasse so dass ich sie
mit Paketband fixiert habe damit sie nicht runterfallen.

Eine Kachel ist jedoch gesprungen und die Vermieter haben
keine Ersatzkacheln mehr.

Ich soll auch das Laminat "neu legen" weil sich Spalten gebildet haben, er verlangt dass die Wohnung komplett gereinigt wid, Fenster, Fensterrahmen obwohl die ja gar nicht verdreckt sind. Die Laminatsockelleisten haben sich gelöst, ist so ein Clipssystem, können nur neu befestigt werden, soll ich auch machen. Und so weiter und so fort.....Habe 3einhalb Jahre in der Wohnung gewohnt.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.01.2010 13:00:54
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 46x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 101x hilfreich)

Was die Vollmacht betrifft, hat ja jemand mitgeteilt, daß der Sohn kommen wird. Wenn das der Vermieter selbst war, würde ich das als würdige Vertretung werten.

Selbstverständlich kommt es während eines Mietverhältnisses zu ganz normalen Abnutzungen. Wenn sich der vom Vermieter verlegte Laminat verschiebt, ist das aber m. E. keine Abnutzungserscheinungen, sondern schlichtweg schlecht verlegt. Das gleiche gilt für die Kacheln. Dass man eine Wohnung sauber verlässt (also Fenster mit Rahmen und Böden und das Bad (mit Ausnahme Deiner Kacheln ;-) wischt), ist doch eigentlich selbstverständlich.

Etwas anderes mag bzgl. etwaiger Schäden gelten, wenn die Mieter wirklich gehaust haben, wie Dir hier schon - aus mir unerfindlichen Gründen - unterstellt wurde. Wenn beispielsweise das Waschbecken abgebrochen, in die Badewanne Farbe geschüttet oder Dübel in die Kunststoffenster gebohrt wurden.

Wenn in der Wohnung tatsächlich sichtbare Dinge nicht in Ordnung sind, soll der Sohn sie ruhig ins Protokoll aufnehmen. Dass man darauf achtet, fragwürdige Schäden darin nicht anzuerkennen, weißt Du ja selbst. Könntest also evtl. das Protokoll mit "an Besichtigung teilgenommen" o. ä. unterschreiben.
Die vermeintlichen Ansprüche mag der Vermieter dann in einem Schreiben geltend machen. Darüber könntest Du dann den Anwalt Deiner Wahl schauen lassen.

-----------------
""

-- Editiert am 25.01.2010 18:55

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sorportium
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Rosenquarz,

das ist leider die erste hilfende Antwort von dir.

Bisherige Antworten waren schlich und einfach " ......."

Danke.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 101x hilfreich)

Liegt vermutlich daran, daß ich eine Menge insb. privater Vermieter kenne, die ´mal so gar keinen Plan haben, aber eines besseren belehrt werden. ;-)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 152x hilfreich)

Glaube ich eher nicht.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 101x hilfreich)

Leider geht es hier nicht um Deinen Glauben, Menschenskind.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12328.01.2010 13:00:54
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 46x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.380 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.477 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen