Wohnungsübergabe recht

19. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Celinej
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsübergabe recht

Hallo liebe Nutzer, ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir meine Frage beantworten oder mir weiterhelfen.
Es geht um meine Wohnungsübergabe, und zwar es ist so.
Vor 1,5 Jahren haben mein Partner und ich die Geschäftsräume einer ehemaligen Kreissparkasse übernommen... Wir haben sehr viel renoviert in Eigenleistung mit Absprache und Einverständnis des Vermieters.... Es war auch noch der Teppichboden von damals drin und dazugehörige Sockelleisten die ebenfalls aus Teppich waren in Kunststoff gefasst.... Der Teppich war in einem unbewohnbar Zustand.... Abgelaufen und an vielen Stellen schon durchgetreten es waren sogar 10-20cm großflächige Stellen schon entfernt bzw. ausgerissen... Nun ja daraufhin haben wir mit dem Vermieter ein passendes Laminat rausgesucht (welches von mir bezahlt wurde), die Teppichleisten/Sockelleisten entfernt und wollten sie im Keller lagern.... Das Laminat haben wir mit zum Laminat passenden Sockelleisten über dem Teppich angebracht... So haben wir uns die Trittschalldämmung gespart und die Arbeit den Teppich zu entfernen.

Jetzt zur eigentlichen Frage:

Mein Vermieter hat direkt bereitwillig die Teppichleisten/Sockelleisten entsorgt auf dem Bauhof und meinte die möchte eh keiner haben und man müsse nicht den Platz zum lagern verschwenden...

Nun jetzt nach 1,5 Jahren und Eingang der Kündigung verlangt er von uns das wir diese von ihm selbst entsorgen leisten wieder anbringen. Ist er im Recht? Ich mein er hat sie doch selbst entsorgt und der Teppich ist doch sowieso für kein Mensch nutzbar... Das Laminat rausnehmen ist ja kein Problem es ist nur geklickt und nicht verklebt mit dem Teppich.

Im übrigen mussten wir die Wohnung komplett in Eigenleistung weiß streichen da die Vormieter sich geweigert haben trotz vertraglicher Vereinbarung.... Wir haben mit dem Vermieter darauf hin mündlich besprochen (leider kein schriftlicher Nachweis) ... Das wir die Wohnung auch nicht streichen müssen bei Übergabe..... Nun verlangt er es ‍♀.
Ich hab ein Video von dem Zustand der Wohnung vor dem Einzug und einige Fotos... Leider fehlt einiges im Übernahme Protokoll von damals vieles wurde nicht aufgeführt.

Wie bin ich jetzt im Recht und muss ich ihm die zwei Punkte erfüllen?

-- Editiert von Celinej am 19.07.2019 00:53

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Celinej):
Es geht um meine wohnungsübergabe, und zwar es ist so.
Vor 1,5 Jahren haben mein Partner und ich die Geschäftsräume einer ehemaligen Kreissparkasse übernommen...

Finde den Wiederspruch ...

Was genau hat man denn nun tatsächlich gemietet?



Und wie ist der Wortlaut zu den Klauseln bezüglich Schönheitsreparaturen und Endrenovierung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Celinej
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja tatsächlich gemietet wurde die Wohnung, im Vertrag steht lediglich.
Ich zitiere : die Wohnung muss in einem ordentlichen Zustand übergeben werden... Besenrein und weiße Wände

Schönheitsreparaturen sind vom Mieter selbst zu tragen.... Steht drin

-- Editiert von Celinej am 19.07.2019 00:57

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Celinej):
Nun jetzt nach 1,5 Jahren und Eingang der Kündigung verlangt er von uns das wir diese von ihm selbst entsorgen leisten wieder anbringen. Ist er im Recht?


Nein. Aber nur deshalb nicht, weil er selbst sie entsorgt hat.

Zitat (von Celinej):
und der Teppich ist doch sowieso für kein Mensch nutzbar... Das Laminat rausnehmen ist ja kein Problem es ist nur geklickt und nicht verklebt mit dem Teppich.
Ob der Vermieter diesen Teppich nutzen kann und will, entscheidet er selbst. Durch die völlig unsachgemäße Verlegung des Laminats habt ihr aber dem Teppich endgültig den Rest gegeben (wirst Du erkennen, falls ihr euch nicht einigt und Du das Laminat entfernen musst).

Zitat (von Celinej):
Leider fehlt einiges im Übernahme Protokoll von damals vieles wurde nicht aufgeführt.


So etwas ist immer ein Problem, weil einem Protokoll doch eine gewisse Beweiskraft zuerkannt wird. Wenn Deine Beweise aber gut genug sind um den Wahrheitsgehalt des Protokolls zu widerlegen, verbessern sich "Deine Karten".

Der Vermieter möchte, dass ihr die Wohnung nochmals in Weiß rollt. Was ist stressfreier, dem Wunsch Folge zu leisten - wohl wissend dass man es nicht muss - oder möglicherweise einen Prozess zu führe, dessen Ausgang nicht mit großer Sicherheit feststeht.
Müsst ihr selbst wissen.
Die Fehler die in der Vergangenheit gemacht wurden, holen euch jetzt ein, weil der Vermieter sich an die nur mündlichen Zusagen nicht mehr erinnert.

Mich würde das extrem ärgern, gleichwohl würde ich aber für mich entscheiden was für mich unterm Strich besser ist.

Berry

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Celinej
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke für die Antworten es waren wirklich alle hilfreich und ich werde mit meinem Vermieter sprechen über eine evtl. Übernahme des Bodens.

0x Hilfreiche Antwort

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