Wohnungsübergabe und Mietkaution

7. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
amz608167-1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsübergabe und Mietkaution

Hallo alle zusammen , meine Frau wohnte bis vor einen Jahr, im Januar, in einer anderen Wohnung und hatte dort eine Mietkautionsversicherung. Also der Vermieter hatte eine Bürgschaftsurkunde. Zum 31.1.2021 wurde diese Wohnung gekündigt. Seit her haben wir den Vermieter mehrmals gebeten eine Wohnungsübergabe zu machen . Er stellt sich allerdings Tot. Nun hat sich rausgestellt das das Haus an einen neuen Besitzer verkauft wurde. Dieser verlangt die Herrausgabe der Wohnungsschlüssel. Auch die Mietbürgschaft können wir nicht kündigen da wir dazu die Bürgschaftsürkunde zurückschicken müssen. Im letzten Anschreiben an den alten Vermieters habe ich per Einschreiben am 20.4.2022 letztmalig eine Frist von 14 Tagen gesetzt um eine Wohnungsübergabe bzw die übergabe der Mietkautionsurkunde durchzuführen bis jetzt immer noch kein Lebenszeichen weder Postalisch noch Telefonisch. Meine Frage ist was habe ich noch für Möglichkeiten . Erfüllt das den Tatbestand der Unterschlagung der Urkunde da die Zeit überschritten ist die der Vermieter hatte . Oder gibt es noch andere Möglichkeiten gegen Ihn vorzugehen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4510 Beiträge, 540x hilfreich)

Zum einen würde ich die Versicherung davon in Kenntnis setzen, dass ihr seid knapp 1 1/2 Jahren nicht mehr dort wohnt und bisher vergeblich versucht habt die Urkunde zurück zu erhalten, die betreffenden Schreiben würde ich in Kopie beifügen, desweiteren widersprecht vorsorglich einer Inanspruchnahme durch den VM (den alten und den neuen).

Zitat (von amz608167-1):
Nun hat sich rausgestellt das das Haus an einen neuen Besitzer verkauft wurde. Dieser verlangt die Herrausgabe der Wohnungsschlüssel.


Ihr habt die Wohnungsschlüssel nachweislich dem VM zurück gegeben? Hat der neue VM mit euch Kontakt und euch bezüglich der Schlüssel angesprochen?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von amz608167-1):
am 20.4.2022 letztmalig eine Frist von 14 Tagen gesetzt um eine Wohnungsübergabe

Nach der langen Zeit eine absolut unsinnig Forderung ...
Im übrigen muss der Vermieter dem Verlangen des Mieters nach einer Wohnungsübergabe überhaupt nicht Folge leisten.



Zitat (von amz608167-1):
die übergabe der Mietkautionsurkunde durchzuführen

Ich gehe mal davon aus, das die Betriebskostenabrechnung noch offen ist, somit besteht noch gar kein Anspruch auf die Mietkautionsurkunde



Zitat (von amz608167-1):
bis jetzt immer noch kein Lebenszeichen weder Postalisch noch Telefonisch.

Warum auch, auf sinnlose / nichtige Forderungen muss niemand reagieren.



Zitat (von Solan196):
Zum einen würde ich die Versicherung davon in Kenntnis setzen, dass ihr seid knapp 1 1/2 Jahren nicht mehr dort wohnt

Es ist irrelevant ob man dort noch wohnt.



Zitat (von Solan196):
und bisher vergeblich versucht habt die Urkunde zurück zu erhalten,

Es dürfte noch keinen Anspruch darauf geben.



Zitat (von Solan196):
desweiteren widersprecht vorsorglich einer Inanspruchnahme durch den VM (den alten und den neuen).

So ein Widerspruch ist irrelevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4510 Beiträge, 540x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Solan196):
Zum einen würde ich die Versicherung davon in Kenntnis setzen, dass ihr seid knapp 1 1/2 Jahren nicht mehr dort wohnt


Es ist irrelevant ob man dort noch wohnt.


Bitte was?

Sry ich habe jetzt erst geblickt, dass die wohl seit mehr als einem Jahr auf den Schlüsseln hocken ... unglaublich.

Zitat (von Harry van Sell):
So ein Widerspruch ist irrelevant.


In diesem speziellen Fall stimme ich dir zu.

0x Hilfreiche Antwort

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