Hallo alle zusammen , meine Frau wohnte bis vor einen Jahr, im Januar, in einer anderen Wohnung und hatte dort eine Mietkautionsversicherung. Also der Vermieter hatte eine Bürgschaftsurkunde. Zum 31.1.2021 wurde diese Wohnung gekündigt. Seit her haben wir den Vermieter mehrmals gebeten eine Wohnungsübergabe zu machen . Er stellt sich allerdings Tot. Nun hat sich rausgestellt das das Haus an einen neuen Besitzer verkauft wurde. Dieser verlangt die Herrausgabe der Wohnungsschlüssel. Auch die Mietbürgschaft können wir nicht kündigen da wir dazu die Bürgschaftsürkunde zurückschicken müssen. Im letzten Anschreiben an den alten Vermieters habe ich per Einschreiben am 20.4.2022 letztmalig eine Frist von 14 Tagen gesetzt um eine Wohnungsübergabe bzw die übergabe der Mietkautionsurkunde durchzuführen bis jetzt immer noch kein Lebenszeichen weder Postalisch noch Telefonisch. Meine Frage ist was habe ich noch für Möglichkeiten . Erfüllt das den Tatbestand der Unterschlagung der Urkunde da die Zeit überschritten ist die der Vermieter hatte . Oder gibt es noch andere Möglichkeiten gegen Ihn vorzugehen.
Wohnungsübergabe und Mietkaution
7. Mai 2022
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Frage vom 7. Mai 2022 | 14:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsübergabe und Mietkaution
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#1
Antwort vom 7. Mai 2022 | 15:00
Von
Status: Master (4510 Beiträge, 540x hilfreich)
Zum einen würde ich die Versicherung davon in Kenntnis setzen, dass ihr seid knapp 1 1/2 Jahren nicht mehr dort wohnt und bisher vergeblich versucht habt die Urkunde zurück zu erhalten, die betreffenden Schreiben würde ich in Kopie beifügen, desweiteren widersprecht vorsorglich einer Inanspruchnahme durch den VM (den alten und den neuen).
ZitatNun hat sich rausgestellt das das Haus an einen neuen Besitzer verkauft wurde. Dieser verlangt die Herrausgabe der Wohnungsschlüssel. :
Ihr habt die Wohnungsschlüssel nachweislich dem VM zurück gegeben? Hat der neue VM mit euch Kontakt und euch bezüglich der Schlüssel angesprochen?
#2
Antwort vom 7. Mai 2022 | 15:37
Von
Status: Unbeschreiblich (119398 Beiträge, 39716x hilfreich)
Zitatam 20.4.2022 letztmalig eine Frist von 14 Tagen gesetzt um eine Wohnungsübergabe :
Nach der langen Zeit eine absolut unsinnig Forderung ...
Im übrigen muss der Vermieter dem Verlangen des Mieters nach einer Wohnungsübergabe überhaupt nicht Folge leisten.
Zitatdie übergabe der Mietkautionsurkunde durchzuführen :
Ich gehe mal davon aus, das die Betriebskostenabrechnung noch offen ist, somit besteht noch gar kein Anspruch auf die Mietkautionsurkunde
Zitatbis jetzt immer noch kein Lebenszeichen weder Postalisch noch Telefonisch. :
Warum auch, auf sinnlose / nichtige Forderungen muss niemand reagieren.
ZitatZum einen würde ich die Versicherung davon in Kenntnis setzen, dass ihr seid knapp 1 1/2 Jahren nicht mehr dort wohnt :
Es ist irrelevant ob man dort noch wohnt.
Zitatund bisher vergeblich versucht habt die Urkunde zurück zu erhalten, :
Es dürfte noch keinen Anspruch darauf geben.
Zitatdesweiteren widersprecht vorsorglich einer Inanspruchnahme durch den VM (den alten und den neuen). :
So ein Widerspruch ist irrelevant.
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#3
Antwort vom 7. Mai 2022 | 15:40
Von
Status: Master (4510 Beiträge, 540x hilfreich)
ZitatZitat (von Solan196): :
Zum einen würde ich die Versicherung davon in Kenntnis setzen, dass ihr seid knapp 1 1/2 Jahren nicht mehr dort wohnt
Es ist irrelevant ob man dort noch wohnt.
Bitte was?
Sry ich habe jetzt erst geblickt, dass die wohl seit mehr als einem Jahr auf den Schlüsseln hocken ... unglaublich.
ZitatSo ein Widerspruch ist irrelevant. :
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