Wohnungsübergabe vorzeitig beendet

15. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Controlmaster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsübergabe vorzeitig beendet

Hallo,

wie könnte man reagieren, wenn folgende Situation bestehen würde:

z.B. Mietvertrag würde am 01.01.xxxx beginnen und ist bereits unterzeichnet von beiden Parteien

Bei Wohnungsbesichtigung wurde 15 Tage Mietfreiheit (mündl.) angeboten und anfangs auch zugesagt. Der Übergabetermin der Wohnung wird tatsächlich für Mitte Dezember vereinbart und findet auch statt. Allerdings wurden vorher angezeigte Mängel in der Wohnung nicht abgestellt, bzw Vermieter weigert sich Mängel im Übergabeprotokoll zu notieren.
Nach Diskussion beendet der Vermieter die Übergabe vorzeitig, mit der Aussage es erfolgt keine Schlüsselübergabe vor dem 30.12.xxxx (1-2 Tage vor Mietvertragsbeginn).

Muss die Aussage akzeptiert werden?
Der Übergabetermin war seit Anfang Dezember mündlich veinbart.

Abgabetermin der alten Wohnung auf den 20.12.xxxx dotiert;
Umzugshelfer + Unterkunft bestellt
Umzugswagen bestellt;

Mieter sind drei nicht Verwandte Personen (WG-Gründung)

Durch diese Situation müssten die Möbel nun eingelagert werden.

Welche Rechte hat man in dieser Situation als neuer Mieter?


-- Editiert von Controlmaster am 15.12.2008 12:45

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Was für Mängel liegen überhaupt vor ? Sind die überhaupt so schwerwiegend eine Wohnungsübergabe platzen zu lassen ?

MFG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Controlmaster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mängel:

Bodenwelle im Laminat,
Badtür klemmt auf Bodenfliese
Dunstabzugshaube macht Geräusche
Laminat Ecken ausgeplatzt -> wunsch war diese Abnutzungserscheinung mit zunotieren

Wir haben lediglich darum gebeten, diese Mängel abzustellen oder diese zu protokollieren.

Der Vermieter wollte dies aber nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Die Mängel könnt Ihr bei Einzug auch selber dokumentieren, bzw. mit Zeugen begutachten und vermerken.

Zum Thema Einzug ist natrülich die Beweisbarkeit der mündlichen Zusage das Problem, bzw. evtl. im Mietvertrag steht auch "Nebenabreden bedürfen der Schriftform".

Theoretisch müsste der VM schon, wenn er es zugesagt hat, auch die evtl. Zusatzkosten übernehmen, wenn er sich nicht an die Zusage hält.

Gruß
Michael

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Controlmaster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

das ist nun unser großes Problem:

muss der Vermieter die Kosten erst ab dem 01.01.xxx übernehmen oder ist das Datum der "Wohnungsübergabe" relevant?

Hätten wir den Umzug nicht schon seit Wochen geplant (auf Grund der Zusage des Vermieters) wäre es ja alles kein Problem.


Habe folgenden Satz im Mietvertrag gefunden :(

Anderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.


-- Editiert von Controlmaster am 15.12.2008 13:44

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Ich denke, das ist tatsächlich Euer Problem, wenn der schriftliche Mietvertrag erst am 01.01. beginnt.
Mietverträge können auch mündlich geschlossen werden, ein schriftlicher Mietvertrag ist demnach der nächste Schritt, um die mündlichen Vereinbarungen für beide Parteien nachvollziehbar zu fixieren. Oft steht daher in Formularmietverträgen, dass entweder mündl. Nebenabsprachen ausgeschlossen sind oder auch der schriftform bedürfen.
Ich würde die mündliche Zusage des Vermieters zur früheren Schlüsselübergabe als Kulanz einschätzen.

-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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