Wohnungsübergabe ... wieviele Personen als Zeugen?

30. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Hausfreund923
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 83x hilfreich)
Wohnungsübergabe ... wieviele Personen als Zeugen?

So ganz nebenbei mal eine Frage zur Wohnungsbesichtigung.

Darf der Mieter bei Wohnungsübergabe/besichtigung mit 5 oder mehreren Zeugen ankommen? Hatte letztens den Fall, das bei der Wohnungsübergabe, der Mieter mit Frau und deren beiden Eltern (je Vater und Mutter) und noch 2 Bekannte dabei waren als ZEUGEN. Gibts da nicht irgendwie nen Gesetz, das aussagt, das bei der Besichtigung nur die Betroffenen und jeh ein unabhängiger dabei sind? Also bei mir war diesmal ein Schreinermeister aus dem Nachbardorf dabei, mit dem ich in keiner Verbindung stehe, der aber danach einige Schäden beseitigte in der Wohnung

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
Gibts da nicht irgendwie nen Gesetz


Nicht, daß ich wüßte.
Zu viele Zeugen treten sich eh nur gegenseitig auf die Füße.



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#2
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#3
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Eine Wohnungsübergabe erfolgt an den oder die im Vertrag eingetragene/n Mieter. Es genügt regelmäßig, wenn einer der Vertragspartner zum Termin persönlich erscheint.
Der Vermieter oder dessen Beauftragter kann zum Termin auf seinem Hausrecht bestehen und allen Personen, die der oder die Mieter nicht rechtzeitig vorher schriftlich angemeldet wurden, für die Zeit der Übergabe den Zutritt zur Wohnung verweigern. Bis zur letzten Protokollunterschrift ist / sind der neue / die neuen Mieter noch nicht "im Besitz" der Wohnung.
Ebenso kann der Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfe auch während eines Übergabetermins alle Fremdpersonen zum sofortigen Verlassen der Wohnung auffordern, wenn diese z.B. das Procedere nachhaltig stören.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

Irgendwie habe ich das Gefühl, daß es hier um die Rückgabe der Wohnung geht.



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
wenn es Probleme gibt, bezeugt der mich dann immer.


Also eine Art Schlagzeuger ?



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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Hausfreund923
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 83x hilfreich)

Was passiert eigentlich wenn der Mieter keinen Wohnungsübergabetermin vereinbart/bekanntgibt und den Schlüssel einfach abgibt? Hatte vor 2 Jahren so den Fall. Die Mieter haben uns damals den Schlüssel in die Hand gedrückt, mit den Worten: Der Mieterbund hat gesagt wir brauchen keine Besichtigung! ... In der Wohnung war damals soweit alles OK, aber was wäre gewesen wenn es da ausgesehen hätte wie in einem Saustall?? Soweit ich das mitbekommen habe, ist dann der Mieter auf der Verliererstraße, weil er 6 Monate für alle Mängel haftet. Hab mal nach nem Gesetzt oder AZ hierzu gesucht, aber nix gefunden.

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