Wohnungsübergabeprotokoll muss das orginal vorliegen

1. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)
Wohnungsübergabeprotokoll muss das orginal vorliegen

Guten Tag,

muss ein Wohnungsübergabeprotokoll im Original vorliegen oder reicht eine Kopie/Scan als Beweis aus?
Der Mieter hat mir per E-Mail das Wohnungsübergabeprotokoll zugesendet. Das Original hat er eingescannt und zugesendet.

Reicht das aus oder benötige ich das Original?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Es gibt ja immer nur ein Original..... und dann Kopien davon.....

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Da ein Übergabeprotokoll keine MustHave ist, kommt es darauf an, was Sie mit diesem Protokoll denn so vorhaben.

Abheften, weil Wohnung absolut OK, dann ist es ausreichend.

Es gibt Differenzen zwischen dem was im Protokoll festgehalten wurde und der Wirklichkeit? ..., dann ein eigenes Protokoll erstellen. Nach Möglichkeit mit dem Mieter zusammen.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Für was soll es ausreichen und warum soll der Mieter überhaupt verpflichtet sein, ein Protokoll vorzulegen? Oder geht es um den Vermieter?

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#4
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Auf dem Protokoll ist festgehalten, dass bei Auszug alles in Ordnung ist sowie die entsprechenden Zählerstände. Sowie sämtliche Schlüssel die übergeben wurden.

Mir geht es nur darum keinen "Fehler" zu machen nur weil ich keine Orginalunterschrift vom Protokoll habe sondern nur eine "Scan", wenn plötzlich doch was nicht in Ordnung wäre. Reine Sicherheitsvorkehrung.

EDIT: Protokoll wurde mit dem Mieter zusammen erstellt.

-- Editiert von MichaelMaier1990 am 01.10.2019 12:22

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wenn Sie der VM sind, dann ist das doch OK.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Ein Problem kann es doch nur dann geben, wenn sich Mieter und Vermieter über den Inhalt des Protokolls streiten. Warum sollte der Mieter bei so einem Protokoll einen Streit anzetteln?

Der Scan ist für den Vermieter also völlig ausreichend und es ist bei dem genannten Inhalt auch zielführend, dass der Mieter das Original behält.

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#7
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Alles klar danke :) .

Die Wohnung steht jetzt einige Zeit leer und ist auch ein wenig älter. Nicht, dass es nach 3 Monate heißt hier ist es aber ein Schaden, dass waren Sie o.ä., da wollte ich nur auf Nummer sicher gehen, dass ich kein Formfehler mache.
Die Wahrscheinlichkeit wird gering sein.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Sind in der Fragestellung Mieter und Vermieter vertauscht?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von hh):
Sind in der Fragestellung Mieter und Vermieter vertauscht?


Oh ja peinlich änder ich ab

Kann ich nimmer abändern, aber ja ich habe Vermieter und Mieter vertauscht.
Ich war der Mieter und der Vermieter hat das Originalprotokoll sorry.

-- Editiert von MichaelMaier1990 am 02.10.2019 22:51

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