Guten Tag,
muss ein Wohnungsübergabeprotokoll im Original vorliegen oder reicht eine Kopie/Scan als Beweis aus?
Der Mieter
hat mir per E-Mail das Wohnungsübergabeprotokoll zugesendet. Das Original hat er eingescannt und zugesendet.
Reicht das aus oder benötige ich das Original?
Wohnungsübergabeprotokoll muss das orginal vorliegen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Es gibt ja immer nur ein Original..... und dann Kopien davon.....
Da ein Übergabeprotokoll keine MustHave ist, kommt es darauf an, was Sie mit diesem Protokoll denn so vorhaben.
Abheften, weil Wohnung absolut OK, dann ist es ausreichend.
Es gibt Differenzen zwischen dem was im Protokoll festgehalten wurde und der Wirklichkeit? ..., dann ein eigenes Protokoll erstellen. Nach Möglichkeit mit dem Mieter zusammen.
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Für was soll es ausreichen und warum soll der Mieter überhaupt verpflichtet sein, ein Protokoll vorzulegen? Oder geht es um den Vermieter?
Auf dem Protokoll ist festgehalten, dass bei Auszug alles in Ordnung ist sowie die entsprechenden Zählerstände. Sowie sämtliche Schlüssel die übergeben wurden.
Mir geht es nur darum keinen "Fehler" zu machen nur weil ich keine Orginalunterschrift vom Protokoll habe sondern nur eine "Scan", wenn plötzlich doch was nicht in Ordnung wäre. Reine Sicherheitsvorkehrung.
EDIT: Protokoll wurde mit dem Mieter zusammen erstellt.
-- Editiert von MichaelMaier1990 am 01.10.2019 12:22
Wenn Sie der VM sind, dann ist das doch OK.
Ein Problem kann es doch nur dann geben, wenn sich Mieter und Vermieter über den Inhalt des Protokolls streiten. Warum sollte der Mieter bei so einem Protokoll einen Streit anzetteln?
Der Scan ist für den Vermieter also völlig ausreichend und es ist bei dem genannten Inhalt auch zielführend, dass der Mieter das Original behält.
Alles klar danke .
Die Wohnung steht jetzt einige Zeit leer und ist auch ein wenig älter. Nicht, dass es nach 3 Monate heißt hier ist es aber ein Schaden, dass waren Sie o.ä., da wollte ich nur auf Nummer sicher gehen, dass ich kein Formfehler mache.
Die Wahrscheinlichkeit wird gering sein.
Sind in der Fragestellung Mieter und Vermieter vertauscht?
ZitatSind in der Fragestellung Mieter und Vermieter vertauscht? :
Oh ja peinlich änder ich ab
Kann ich nimmer abändern, aber ja ich habe Vermieter und Mieter vertauscht.
Ich war der Mieter und der Vermieter hat das Originalprotokoll sorry.
-- Editiert von MichaelMaier1990 am 02.10.2019 22:51
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