Wohnungswechsel-Rechte,Pflichten-Renovierung!?

20. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Freches Klößchen
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 6x hilfreich)
Wohnungswechsel-Rechte,Pflichten-Renovierung!?

Hallo,

ein Mieter möchte bein einem Vermieter innerhalb eines Gebäudes in eine andere Wohnung ziehen, von welcher dieser Mieter auszieht.

Mit dem Vermieter wurde von den jeweiligen Mietparteien jeweils schriftlich festgehalten, dass u. a. die Tapete abgemacht werden muss, die Fenster gereinigt werden und erhebliche nicht normale Abnutzungsspuren beseitigt werden müssen.

Jetzt hat sich der umzugswillige Mieter die neue Wohnung angeschaut und festgestellt, dass sich auf den Rigipswänden und hinter den Heizkörpern noch Tapetenreste befinden.

Sämtliche Fenster sind nicht geputzt, weder von außen, noch von innen, und auf dem Fenster und auf dem Fliesenspiegel im Bad befinden sich enorme Kalkreste.

Darüber hinaus lassen sich viele Fenster und Türen z. B. zum Balkon nicht richtig öffnen bzw. haken beim Öffnen.

Dreck (Haare, Staub, ...) befinden sich in den Zwischenräumen der Fenster und Balkontüren.

Die Wohnungseingangstür weist innen mehr als nur normale Abnutzungserscheinungen (dunkle Schleifspuren an der Außenkante) auf.

Auf der weißen Holzzarge der Glastür zur Wohnküche befinden sich Krazter, welche auch vergilbt ist.

Sämtliche weiße Kunststoffrahmen der Fenster und Balkontüren sind vergilbt (aufgrund Zigarettenkonsums) und weisen teilweise Schimmelspuren auf.

Hinzu kommt noch, dass ein Loch von ungefähr 40 cm Durchmesser in der Wohnküche gebohrt wurde, da sich ein Wasserschaden gebildet hat und auf der Küchenseite der Wohnküche die Wand auf einer Fläche von ungefähr 1,5 m lang x 30 cm hoch nass ist. Die Ursache für den Wasserschaden ist bis jetzt noch nicht gefunden und behoben! Es wird vermutet, dass sich die Ursache in fünf Wohnungen, die direkt an der neuen Wohnung angrenzen oder sich über dieser befinden, zu finden ist.

In den Fliesen im Bad wurden mehrere Löcher für Schrauben bzw. Dübel gebohrt.

Jetzt fragt sich natürlich der evtl. neue Mieter, der bereits den Mietvertrag zum 15.12. unterzeichnet hat, da er diese Wohnung, welche ihm auch gefällt, aufgrund privater Verhältnisse dringend benötigt, ob er überhaupt diese neue Wohnung wirklich noch haben will. Zumal nicht feststeht, ob bis zu dem 15.12. die Ursache für den Wasserschaden gefunden und behoben wurde und ob es sich, im Falle eines Einzugs, überhaupt lohnt, die Wohnung vorher zu renovieren, d. h., zu tapezieren. Außerdem hat er jetzt erhebliche Bedenken, ob nicht, wenn die Wasserschadenursache gefunden und behoben wurde, nicht wieder ein solcher erneut entstehen kann und somit sämtliche Arbeiten hinfällig wären. Darüber hinaus fragt er sich, ob die noch ausstehenden Arbeiten bezüglich des Wasserschadens bis zum 15.12. fertiggestellt sind. Über den Wasserschaden war der Mieter vor Mietvertragsunterzeichnung unterrichtet. Allerdings nicht darüber, dass dieser bzw. die Ursache dafür noch gar nicht gefunden und behoben wurde.

Jetzt zu diesem Fall die Fragen:

1.) Welche von den o. g. Missständen muss der aktuelle Mieter oder der Vermieter zu Lasten welcher Seite nach aktueller Rechtssprechung ausräumen(, wenn es eben eine solche schriftliche Vereinbarung gibt)? Gibt es dazu evtl. entsprechende Rechtsgrundlagen oder sogar Gerichtsurteile?

2.) Welche Rechte hat der evtl. neue Mieter in Bezug auf den unterzeichneten Mietvertrag zum 15.12.? Kann er dem Vermieter dazu bewegen, zwingen, den Mietbeginn zu ändern oder kann er sogar vom Mietvertrag zurücktreten?

3.) Würdet ihr persönlich in diese Wohnung ziehen? Was habt ihr für persönliche Meinungen zu diesem Sachverhalt?

4.) Hat der evtl. neue Mieter Rechte (Mietminderung, Kostenübernahme für beschädigte Tapeten usw. usf, ...) für den Fall, dass der Wasserschaden sich wiederholt?

Punkt 5. für sonstige Tipps, Meinungen und Ratschläger von eurer Seite! Vielleicht sind mit meinen Fragen nicht alle wichtigen zu hinterfragenden Dinge abgedeckt!?

Bitte um eure Antworten.

Vielen lieben Dank im Voraus.

Viele schöne Grüße



-- Editiert von Freches Klößchen am 21.11.2007 10:07:11

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