Wohnungszutriitt nach vorzeitigem Auszug, aber noch nicht erfolgter Wohnungsübergabe

9. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
JackLässig
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 119x hilfreich)
Wohnungszutriitt nach vorzeitigem Auszug, aber noch nicht erfolgter Wohnungsübergabe

Die Mieterin unserer Eigentumswohnung hat das Mietverhältnis fristgerecht zum 30.09.2007 gekündigt. Leider teilt sie uns jedoch nicht mit, ob sie gedenkt, die Wohnung vorzeitig zu verlassen. Unberührt davon bleibt selbstverständlich die Tatsache, dass der Mietvertrag trotzdem bis zum 30.09.2007 läuft.

Die Frage ist jetzt, kommt ein evtl. vorzeitiger Auszug einer Wohnungsübergabe gleich ? Bzw. kann die Mieterin auf eine vorzeitige ( d.h. vor dem 30.09.2007) erfolgende Wohnungsübergabe bestehen ?

Weitere Frage: Wenn die Mieterin vorzeitig auszieht, ist das doch ihre persönliche Entscheidung und ändert doch nichts daran, dass sie bis zum 30.09.2007 weiterhin Miete zahlen muss.

Haben wir als Vermieter das recht, die Wohnung zu betreten, wenn die Mieterin zwar bereits komplett aus der Wohnung ausgezogen ist, die Wohnung folglich leer steht, das Mietverhältnis jedoch erst zum 30.09.2007 endet und noch keine Wohnungsübergabe stattgefunden hat ?

-- Editiert von maheschodo am 09.08.2007 09:29:59

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66 Antworten
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#1
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Die Frage ist jetzt, kommt ein evtl. vorzeitiger Auszug einer Wohnungsübergabe gleich ?
nein

Wenn die Mieterin vorzeitig auszieht, ist das doch ihre persönliche Entscheidung und ändert doch nichts daran, dass sie bis zum 30.09.2007 weiterhin Miete zahlen muss.

Mietvertrag läuft bis 30.9. und solange muss Miete bezahlt werden. Ob die Wohnung genutzt oder nicht genutzt wird vom Mieter spielt keine Rolle.

Haben wir als Vermieter das recht, die Wohnung zu betreten, wenn die Mieterin zwar bereits komplett aus der Wohnung ausgezogen ist, die Wohnung folglich leer steht, das Mietverhältnis jedoch erst zum 30.09.2007 endet und noch keine Wohnungsübergabe stattgefunden hat?

Ohne Einverständnis des Mieters nein, wenn doch dann ist das Hausfriedensbruch.

31x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JackLässig
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 119x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.

Wie verhält es sich mit dem Recht auf Wohnungszutritt, wenn eine Schlüsselübergabe zwar statt gefunden hat, das Mietverhältnis aber noch nicht beendet ist. Oder endet mit der Schlüsselübergabe das Mietverhältnis ebenfalls vorzeitig, also vor dem 30.09.2007 ?

Oder sind Wohnungsübergabe und Ende des Mietverhältnisses ( gemäss Vertrag ) völlig getrennt voneinander zu sehen ?

55x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JackLässig
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 119x hilfreich)

Nachtrag:

Wie gesagt teilt uns unsere Mieterin lediglich mit zum 30.09.2007 zu kündigen, nicht aber ob sie gedenkt vorzeitig auszuziehen etc. Ein vorzeitiger Auszug käme uns entgegen, zumal wir die Wohnung verkaufen wollen. Somit, sobald die Wohnung leer steht, auch endlich Fotos für eine Anzeigenschaltung machen können. Wie wir jetzt wissen, müssen wir die Mieterin zuvor fragen, ob wir die Wohnung betreten dürfen.

Wir sind alles andere als unglücklich, dass die Mieterin auszieht. Zumal sie uns schon eine Menge Ärger bereitet hat, nun aber zum Glück von sich aus geht.

Zu Ihrer Kündigung haben wir ihr noch keine Bestätigung geschickt, da wir in Urlaub waren. Eine solche möchten wir jetzt aber zum Aufhänger nehmen in Erfahrung zu bringen, wie ihre weiteren Planungen aussehen. Sprich, ob sie vor regulärem Mietende gedenkt auszuziehen.
Wir haben schon Stunden über einem entsprechenden Schreiben gebrütet, finden aber nicht die richtigen Zeilen. Wie könnte ein solches Schreiben denn aussehen, herauszufinden, was sie vorhat ? Selbstredend ohne dass wir hier Angriffsfläche zur Forderung einer „ Umzugsbeihilfe „ bieten. Bei guten Vermieter/ Mieterverhältnissen gibt es ja ab und an Zugeständnisse, wenn der Mieter freiwillig vorher geht, ein paar Groschen zu bekommen.

Das gestehen wir unserer Mieterin aus gutem Grunde eben nicht zu.

Wie verhält es sich zudem mit der Nebenkostenabrechnung für das laufende Jahr ? Ob, wie viel und wie lange darf man dafür die Mietkaution zurückhalten. Unter Berücksichtigung, dass die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2006 EUR 600,00 Nachzahlung betrug und die Kaution ebenfalls 600,00 beträgt.

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#4
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Wenn die Wohnung bis 30.9. gemietet ist, tut es absolut nichts zur Sache, ob die Mieterin vorher auszieht.
Die Wohnung darf vorher nicht betreten werden.

Ich würde die Zustimmung zum Zutritt aus gutem Grunde verweigern.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Das gestehen wir unserer Mieterin aus gutem Grunde eben nicht zu.


Dann warten Sie gefälligst auch bis zum 30.9.! Um jeden Preis vorher rein wollen, und Ihrerseits kein Entgegenkommen. Wäre ich die Mieterin, würde ich Sie so lange wie möglich zappeln lassen. Wann sie gedenkt auszuzuziehen, geht Sie nichts an. Gehen Sie ruhig vorher rein - die Anzeige wegen Hausfriedensbruch gönne ich Ihnen von Herzen!

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JackLässig
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 119x hilfreich)

@jotrocken

Mit Verlaub, ich verbitte mir Ihre Attacken. Für eine n solchen Rundumschlag fehlt Ihnen das notwendige Hintergrundwissen um unser Verhalten beurteilen zu können.

Wir hatten schon verschiedene Mieter unterschiedlichster Persönlichkeit. Mit den meisten haben wir noch heute Kontakt und stehen in bestem Verhältnis.

Eindeutiger Tenor lautet, wir gehören alles andere als zu den schwarzen Schafen unter den Vermietern.

Stattdessen hätte ich mich gefreut, Sie hätten Ihre Energie dazu genutzt etwas zum Thema beizutragen, statt jemanden, den Sie überhaupt nicht kennen, derart unqualifiziert anzumachen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Zum Thema beitragen?

-Sie haben keinen Anspruch darauf, zu erfahren, wann der M vorhat, auszuziehen.

-Wenn der M ausgezogen ist, aber noch keine Übergabe stattgefunden hat, haben Sie nichts in der Wohnung verloren.

-Der M kann sich bis zum letzten Tag des Mietverhältnisses Zeit lassen mit der Räumung.

-Eine Kündigungsbestätigung Ihrerseits ist nicht erforderlich. Die Kündigung wird auch ohne Ihr Zutun wirksam.

-Ob Sie die Bude danach verkaufen oder nicht, spielt für die o.g. Umstände keine Rolle.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#8
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Dem Beitrag von Jotrocken ist nichts hinzuzufügen. :grins:

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#9
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
JackLässig
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 119x hilfreich)

So denn mein Ton gegenüber Ihnen @jotrocken zu scharf war bitte ich dies zu entschuldigen.

Das Vermietern hier offensichtlich ein gewisser Ruf vorauseilt, ist bedauerlich, aus Sicht mancher Mieterschicksale sicherlich auch verständlich.

In unserem Falle ist es eben leider genau umgekehrt. Wir haben uns bislang alles mögliche gefallen lassen und wollen auch bis zum Schluss jedweden Ärger vermeiden.

Insofern scheine ich hier völlig missverstanden worden zu sein, dass wir Möglichkeiten suchen, unserer Mieterin zu schaden.

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#11
 Von 
JackLässig
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 119x hilfreich)

Ok, dies gilt dann als Wohnungsübergabe, aber ist dies gleichbedeutend mit Ende des Mietverhältnisses ?

Sprich, Wohnungsübergabe z.B. 15.09. reguläres Mietende 30.09. ?`

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
JackLässig
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 119x hilfreich)

Wie verhält es sich zudem mit der Nebenkostenabrechnung für das laufende Jahr ? Ob, wie viel und wie lange darf man dafür die Mietkaution zurückhalten. Unter Berücksichtigung, dass die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2006 EUR 600,00 Nachzahlung betrug und die Kaution ebenfalls 600,00 beträgt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Die Miete muss auf jeden Fall bis zum 30.09. gezahlt werden, auch wenn die Wohnungsübergabe bereits vorher erfolgt.

Nach der Wohnungsübergabe darfst Du die Wohnung dann ohne Erlaubnis des Mieters betreten (Fotos machen, Besichtigung mit Käufer oder Nachmieter), ohne dass Du den Mieter fragen musst. Die Wohnung darf vor dem 30.09. aber von Dir nicht genutzt werden (Neuvermietung, Umbau usw.). Ab der Nutzung würde die Pflicht zur Mietzahlung entfallen.

Auch vor der Wohnungsübergabe hast Du einen Anspruch darauf, die Wohnung mit potentiellen Nachmietern oder Käufern zu besichtigen. Dies erfolgt nach vorheriger Terminabsprache dann im Beisein des Mieters. Auch für eine Neuvermietung bzw. einen Verkauf notwendige Fotos darfst Du bereits machen.

Der Mieter hat nicht das Recht, durch sein Verhalten die Weitervermietung oder den Verkauf zu verzögern.Die Kaution darf in angemessenem Umfang auch als Sicherheit für eine eventuelle Nebenkostennachzahlung einbehalten werden. Bei einer Nachzahlung von 600€ für 2006 ist für 2007 mit 9/12 davon zu rechnen, also 450€. Ein Einbehalt von ca. 500€ wäre daher wohl angemessen.

Da die Kaution aber nur 600€ beträgt würde ich hier zunächst einmal die volle Kaution einbehalten.

-- Editiert von hh am 09.08.2007 12:33:29

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#14
 Von 
JackLässig
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 119x hilfreich)

Herzlichen Dank @hh für Deine freundliche Unterstützung.

So gehts also auch. !!!

Du hast genau das geschrieben, wie ich es auch sehe. Der Knackpunkt ist somit eine erfolgte Wohnungsübergabe die uns dann berechtigt, die Wohnung ohne Zustimmung zu betreten.

Entgegen irgendwelcher üblen Vermutungen wollen wir das tatsächlich lediglich tun, um Fotos zu machen, bzw. etwaige Besichtigungen durchzuführen.

Warum mir/ uns hier anderweitige Absichten unterstellt wurden, erschließt sich mir beim besten Willen nicht.

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#15
 Von 
guest123-1076
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 97x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
JackLässig
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 119x hilfreich)

Danke auch Dir für die Info.

Nicht umsonst von unserer Seite die Frage, ab welchem Zeitpunkt wir die Wohnung betreten dürfen.

Wir wollen auf alle Fälle die Privatsphäre unserer Mieterin wahren. Insofern kommt für uns ohnehin nur in Frage eine komplett leere Wohnung zu fotografieren.

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#17
 Von 
JackLässig
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 119x hilfreich)

@hh

Wir wollen unserer Mieterin jetzt die Kündigung bestätigen. Damit verbunden eben abchecken, zu welchem Termin sie vorhat auszuziehen.

Kannst Du mir hier einige Zeilen an die Hand geben ?

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#18
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Aus den Nutzungsbedingungen dieses Forums:

quote:
Schildern Sie Ihr Anliegen allgemein und generell. Seien Sie sich im Klaren, dass spezielle Rechtsfragen für den Einzelfall von den anderen Usern nicht beantwortet werden können. Dies ist Rechtsberatung und kann nicht in einem Diskussionsforum erfolgen.


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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#19
 Von 
JackLässig
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 119x hilfreich)

Ich denke, wir überlassen es hier @hh selbst zu antworten.

Ansonsten danke Dir, wir scheinen uns ja mächtig sympatisch zu sein.

-- Editiert von maheschodo am 09.08.2007 13:34:47

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#20
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

@Maheschodo:

VMs die versuchen versteckt Dinge aus den Mietern rauszuholen sind hier immer gerne gesehen. Das hat immer ein etwas komischer Geschmack. :devil:

Entweder fragen sie offen ihren Mieter danach und gewähren (wenn vom Mieter verlangt)den entsprechenden Nachlass für die vorzeitige Nutzungsüberlassung an sie oder sie brauchen sich nicht wundern wenn es etwas bissig wird. Oder lassen sie sich gerne aushorchen damit ein anderer einen Vorteil dadurch hat.

Bei solchen Methoden bräuchten sie sich dann nicht wundern wenn das Mietverhältnis nicht mehr so toll ist. :grins:



-- Editiert von Enduristi am 09.08.2007 14:03:32

-- Editiert von Enduristi am 09.08.2007 14:04:17

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#21
 Von 
guest123-1076
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 97x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
JackLässig
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 119x hilfreich)

@Enduristi

Sorry, mir erschließt sich nicht was Du mir sagen willst.

Wer will denn hier irgendetwas verdeckt/ versteckt oder sonst irgendwie dubios etwas aus seinem Mieter herauskitzeln ?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
JackLässig
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 119x hilfreich)

@§§
Bahnhof ?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Wer will denn hier irgendetwas verdeckt/ versteckt oder sonst irgendwie dubios etwas aus seinem Mieter herauskitzeln ?


Du scheinbar:

quote:
Zu Ihrer Kündigung haben wir ihr noch keine Bestätigung geschickt, da wir in Urlaub waren. Eine solche möchten wir jetzt aber zum Aufhänger nehmen in Erfahrung zu bringen, wie ihre weiteren Planungen aussehen. Sprich, ob sie vor regulärem Mietende gedenkt auszuziehen.


-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
JackLässig
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 119x hilfreich)

@jotrocken,

Sorry, aber Du scheint mir ein echter Stinkstiefel zu sein. Du suchst vom ersten Post an wirklich akribisch nach irgendwelchen Pferdefüssen, um einem in den Anus treten zu können.

Wenn Dir meine/ unsere Art der Vorgehensweise nicht gefällt, halte Dich doch einfach raus.

Entweder kannst oder willst Du nicht verstehen dass wir mit offenen karten spielen, obgleich es unsere Mieterin gar nicht verdienen würde.

Deine permanenten Unterstellungen sind schon begeisternd.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Also ich wüßte nicht, wo z.B. in meinem letzten Posting eine Unterstellung zu finden war. Schließlich habe ich lediglich Deine Frage mit Hilfe eines Zitates von Dir beantwortet. Jedenfalls klingt 'als Aufhänger benutzen' stark danach, als wird hier versucht, etwas herauszuschnüffeln.

Letztens gab es hier im Forum einen Fall, wo zufällig der Mieter die Postings seines Vermieters mitlesen konnte. Man wünschte, dieser Vorfall würden sich schnell wiederholen ;)

Im Übrigen lasse ich mir von Dir nicht das Wort verbieten.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
JackLässig
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 119x hilfreich)

Das hatte ich mir gedacht, am Wort " Aufhänger " wurde sich gestört. Dabei hatte ich noch überlegt statt dessen " Anlass " zu schreiben.

Schön, wenn Du Dich an solchen Dingen erfreuen kannst, wie hier im Forum wohl vorgekommen. Und Dir selbiges in meinem Falle auch noch wünscht, klasse.

Im Übrigen verbiete ich Dir nicht das Wort. Aber offensichtlich hast Du auch das nicht richtig verstanden, sondern verstehst es so wie Du es bei Deiner negativen Einstellungen mir gegenüber verstehen willst.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Sorry Maheschodo, aber so kam es rüber als ob sie versuchen jemanden auszuhorchen.

Auf der anderen Seite frage ich mich natürlich warum gehen sie nicht offensiv damit um ihre Mieterin zu fragen wann sie gedenkt auszuziehen und schieben eine nicht notwendige Kündigungsbestätigung als Kontaktgrund vor?

Eben aus diesem Verhalten bzw. dieser Fragestellung ist der Eindruck entstanden dass sie versuchen ihre Mieter auszuhorchen damit sie möglichst schnell zu ihren Bildern kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Zudem, die hier im Forum ausgesprochene Beleidigungen und persönlichen Angriffe ihrerseits führen schliesslich auch noch dazu dass dieser Eindruck noch etwas verstärkt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
JackLässig
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 119x hilfreich)

Sorry, aber diese Sichtweise ist schon sehr, sehr negativ.

Auch ein Mieter ?

Abgesehen ist es doch nicht unüblich, dass eine mit dem anderen zu verbinden. Sprich, einen Anlass nehmen, mit welchem man dann auch den Rest klären kann.

Und, klar wollen wir das offensiv tun, sonst hätte ich hier ja gar nicht gepostet.




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