Zähler falsch eingebaut-Schätzung lt. Verbrauch VJ

2. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)
Zähler falsch eingebaut-Schätzung lt. Verbrauch VJ

Hallo,
wer hat Erfahrung mit folgendem Problem:

Im letzten Jahr Anfang Januar 09 wurden durch die Wartungsfirma 1 Gas-Zähler eines MFH ( 4 WE ) unkorrekt eingebaut mit dem Resultat, dass in heizungsstarken Monaten ( Febr. und März ) bei Mieter zu wenig Verbrauch gezählt wurde.
Der Mieter ( 120 m² ) hat dies natürlich bei seiner regelmäßigen Ablesung zum Monatsende gemerkt und plötzlich auf Teufel komm raus geheizt, obwohl er sonst aufgrund übertriebener Sparsamkeit selbst im tiefsten Winter kaum die Heizung aufdreht. Lieber sitzt er in dicker Jacke und mit Decken in seinem Zimmer; die anderen Zimmer heizt er nicht...
Den VM hat er über die Fehlfunktion nicht informiert...

Bsp.: sein Verbrauch Jan. 08 1020 kwh - Jan. 09 4 kwh (!)
sein Verbrauch Febr. 08 1110 kwh - Febr. 09 9 kwh. (!)

Der VM hat diese Fehlfunktion erst Ende März bei seiner vierteljährlichen Kontrolle festgestellt und sofort die notwendigen Maßnahmen eingeleitet.

Dem Mieter selbst hat er die Beseitigung des Fehlers erst Mitte April mitgeteilt...
Der VM wollte dem Mieter wohl einen Denkzettel für sein Verhalten verpassen.

Da hatte dieser bereits einen Verbrauch innerhalb von 6 Wochen in Höhe von 2160 kwh.
Er hatte wohl das 1. Mal im Leben eine richtig warme Wohnung....

Jetzt hat der VM angekündigt, den Heizkostenverbrauch des MIeters für 2009 nach Erhalt der Gesamtrechnung lt. den Vorjahreswerten ( 01-03 ) zu schätzen.
Dagegen wehrt sich der Mieter mit dem Hinweis, Schätzungen muß er nicht akzeptieren, nur seinen lt. Zähler tatsächlichen Verbrauch, der natürlich aufgrund des Fehlers weit unter seinem "normalen"Verbrauch liegt.
Die entsprechende Ableseliste seines "Verbrauches" hat er dem VM bereits vorgelegt mit der Aufforderung, diese durch seine Unterschrift anzuerkennen.
Diese Liste ist eindeutig der Beweis dafür, dass der Mieter gewußt hat, dass sein Zähler nicht korrekt arbeitet, also zuwenig zählt.

Wäre der Mieter nicht verpflichtet gewesen, den VM umgehend auf die Fehlfunktion seiner Meßgeräte hinzuweisen?

Muß der VM die Differenz nun allein tragen?
Welche Möglichkeit hat der VM abzurechnen und wie kann er gegenüber dem Mieter argumentieren?

PS: die Wartungsfirma ist insolvent, dort ist also nichts zu holen.

Danke


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"Tu, was du denkst, aber sei der Erste."

-- Editiert am 02.01.2010 13:30

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Es gibt also einen Hauptzähler und vier nachgeschaltete Einzelzähler ?



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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Heizkostenverordnung
§ 9a Kostenverteilung in Sonderfällen
(1) Kann der anteilige Wärme- oder Warmwasserverbrauch von Nutzern für einen Abrechnungszeitraum wegen Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfasst werden, ist er vom Gebäudeeigentümer auf der Grundlage des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren Zeiträumen oder des Verbrauchs vergleichbarer anderer Räume im jeweiligen Abrechnungszeitraum oder des Durchschnittsverbrauchs des Gebäudes oder der Nutzergruppe zu ermitteln. Der so ermittelte anteilige Verbrauch ist bei der Kostenverteilung anstelle des erfassten Verbrauchs zu Grunde zu legen.

Da kann der VM schon schätzen.
Ausserdem gibt es ja noch eine Differenz zwischen Hauptzähler und der Summe der Zwischenzähler, die Geräte sind ja alle geeicht, das lässt sich schon ausrechnen.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)


@ laird

quote:
Es gibt also einen Hauptzähler und vier nachgeschaltete Einzelzähler ?


Yes!!

@ blockwart

quote:
Kannst Du das beweisen ?


Beweis ist sein untypisches Heizverhalten während dieses Zeitraums. Wer sonst so spart am Heizen und plötzlich die Heizung aufdreht ohne Ende... Und natürlich seine Forderung, die von ihm geführte Liste mit seinen Ablesedaten
( unkorrekte Zählerstände wg. Fehlfunktion ) zu unterschreiben, um sich später auf die Korrektheit der Daten zu berufen.

quote:
Selbstverständlich, "Obhutspflicht"



Dacht ich`s mir. Käme hier eine Art Abmahnung in Frage oder Rüge(?) ?


@ werner

quote:
Ausserdem gibt es ja noch eine Differenz zwischen Hauptzähler und der Summe der Zwischenzähler, die Geräte sind ja alle geeicht, das lässt sich schon ausrechnen.


Danke.


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"Tu, was du denkst, abersei der Erste."

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#5
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Differenz zwischen Hauptzähler und der Summe der Zwischenzähler


Darauf wollte ich hinaus.
Die Schätzung kann also ziemlich genau ausfallen.



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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Dacht ich`s mir. Käme hier eine Art Abmahnung in Frage oder Rüge(?) ?
das wäre wohl ziemlich wirkungslos.

Aber bei mir würde der sicher gerne kurzfristig und freiwillig ausziehen wollen.

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