Zählerstände 1mal im Monat ablesen

29. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
wilhelmstrasse6
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zählerstände 1mal im Monat ablesen

Hallo zusammen,

kann uns jemand eine Auskunft geben, ob dem Mieter rechtlich zusteht, seine Zählerstände 1mal im Monat abzulesen?
Folgendes Problem. Die Zähler befinden sich an unterschiedlichen Orten im Haus wofür die Mieter keinen Schlüssel und somit auch keinen Zugang haben. Da bei Arbeiten von Handwerkern im Haus jedoch erhebliche Zählerdifferenzen festgestellt wurden, möchten wir zur Sicherheit 1mal im Monat unseren Verbrauch kontrollieren um späteren Ungereimtheiten vorzubeugen. Der Vermieter weigert sich jedoch. Haben wir Recht dazu 1mal im Monat die Zählerstände abzulesen?

Vielen Dank schon mal für eine Antwort.

Grüße aus der Wilhelmstrasse

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
Da bei Arbeiten von Handwerkern im Haus jedoch erhebliche Zählerdifferenzen festgestellt wurden


Welcher Art ?



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#2
 Von 
wilhelmstrasse6
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Unsere Heizung hat nicht funktioniert. Dann wurde festgestell, dass nach dem Zählertausch unsere Heizungsrohre gar nicht aufgedreht wurden. Nachdem 2 Tage später die Heizung immer noch nicht richtig funktioniert hatte, kamen die Handwerker ein paar Tage später wieder. Unsere Heizung war somit genau 6Tage angeschlossen. Wobei die Heizkörper in der Wohnung max. 1Tag an waren. Die andere Partei hatte aber bereits 27Tage die Heizung an (auch als es kalt war und wir bei 12°C mit Teppich in der Wohnung saßen) und hat einen viel geringeren Verbrauch als wir. (42 kWh (27Tage) zu 48kWh(6Tage))
Schon im letzten Jahr gab es Probleme mit der Heizungsabrechnung. Darauf wurden dann die Zähler neu eingebaut. Aber ich befürchte das gleiche Theater geht schon wieder los.


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#3
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

Sind das Durchflußzähler für eine Zentralheizung oder Gaszähler für eine Gasetagenheizung ?



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#4
 Von 
wilhelmstrasse6
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich dabei um Durchflusszähler bei einer Zentralheizung.
Wir sind die Dachgeschosswohnung, somit also die letzte Partei im System.
Der Fühler ist im Vorlauf und die Uhr im Rücklauf eingebaut. Das passt soweit.




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#5
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Ein Recht auf eine monatliche Zählerablesung haben Sie nicht.
Sehrwohl können Sie jedoch bei berechtigten Zweifeln Ihre Hausverwaltung anschreiben und um die Führung eines Zählerprotokoll´s bitten, das Sie sich einmal pro Jahr vorlegen lassen sollten. Achten Sie bei Ihrem Schreiben darauf, daß Sie den Sachverhalt emotionsfrei formulieren und aufgrund Ihrer Zweifel keine Ablesekosten übernehmen werden.
Insbesondere in den Sommermonaten kommt es in vielen Wohnungen immer wieder zum Wärmeverbrauch, wenn z.B. Thermostate defekt sind, es sich um ein sogen. Einrohrheizsystem handelt usw. Für die Zeit von Frühjahr bis Herbst empfehle ich, daß Sie die Wärmezufuhr an Ihrem Haupthahn unterbrechen.

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#6
 Von 
wilhelmstrasse6
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar,

vielen Dank erst mal für die Info.
System ist über die Sommermonate abgedreht, das habe ich schon machen lassen.

Mal schauen wie die Abrechnung dieses Jahr wird.

Grüße aus der Wilhelmstrasse

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