Hi ihr,
mein Vermieter hat am Klingelschild (7 Parteien) einen Zettel hinterlassen, wir möchten doch bitte ordentliche Namensschilder an der Klingel anbringen.
Die Klingel sind auf altertümlich gemacht und die Schilder müssten extra angefertigt werden. Schwarzes Plaste mit eingraviertem Namen.
Nun meine Frage. Muss ich das wirklich auf eigene Kosten anfertigen lassen, oder ist der Vermieter dazu verpflichtet? Schließlich kann ich nach einem Auszug nichts mit diesem speziell angefertigtem Namensschild anfangen.
mfg
zerocool
Zahlt Klingelschild der Vermieter?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Auch wenn ich die Antwort nicht weis, aber Du hast da eine interessante Argumentation.
Zitat: Schließlich kann ich nach einem Auszug nichts mit diesem speziell angefertigtem Namensschild anfangen.
Sicher aber kann der Vermieter, im Gegensatz zu Dir, damit etwas anfangen.
Ich mußte bisher für jede Wohnung das Klingelschild bezahlen.
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Ich denke nicht, daß der Mieter verpflichtet ict, überhaupt ein Namensschild anzubringen.
Gruß
Michael
PS: ausser es wurde im Mietvertrag vereinbart
Ich würd dennoch eins hinmachen, denn :
Den Zugang empfangsbedürftiger Willenserklärungen des Vermieters (z. B. Abmahnung, Kündigung, Mieterhöhung, Modernisierungs- ankündigung) kann der Mieter nicht dadurch verhindern, indem er sein Namensschild vom Briefkasten entfernt oder den Briefkasten abmontiert. Im Rahmen eines mietvertraglichen Dauerschuldverhältnisses muss der Mieter den Zugang relevanter Post ermöglichen. Entfernen des Namensschildes oder des Briefkastens ist arglistige Vereitelung der technischen Empfangsmöglichkeit. Scheitert hieran die erste postalische Zustellung, ist der Vermieter im zweiten Versuch berechtigt, den Empfang durch Befestigung des Briefes am Schließblech der
Wohnungstür zu ermöglichen. (LG Berlin, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=63%20S%2087/01" target="_blank" class="djo_link" title="LG Berlin, 10.10.2001 - 63 S 87/01: "Briefkastenobliegenheit" eines">63 S 87/01</a>, aus: GE 2002, S. 263)
Hallo Det11,
es ging aber um das Klingelschild, nicht um das für den Briefkasten
Gruß
Michael
Und wenn der Gerichtsvollzieher klingelt ?
@ det11
dann findet er ein unordentliches Klingelschild... ;-)
@zerocool
Oder sehe ich das falsch? Dem Vermieter passen nur die Klingelschilder aus Papier mit Tesafilm etc. nicht.
Bei uns im Haus zahlt die Hausverwaltung die Klingelschilder. Mein Bauchgefühl sagt mir aber, dass sie das nicht muß. Ob sie allerdings die Mieter dazu zwingen kann Schilder anzubringen die einem bestimmten Standart folgen, das bezweifle ich.
Ich lass mich hier aber gerne eines besseren belehren.
Bist Du der Meinung, man MUSS ein Klingelschild anbringen ? rein rechtlich gesehen ?
Das mit dem GV wäre ja ein Grund keines anzubringen, soll er sich doch schriftlich äusser....:-)
Gruß
Michael
Mein Gott,
so ein Schild kosten 5-10 EUR, da würd ich doch gar nicht erst lange fragen.
Ich kenns aber auch so, dass das in größeren Objekten die Hausverwaltung macht, dann gibts keine lästigen Diskussionen.
TOP
@svenhk,
ja, es gibt Klingenschilder. Aber jeder Mieter hat sein eigenes angebracht. Mal ein beschriftetes Pflaster, Mal ein handschriftlicher Zettel mit Tesa und ich habe mit einem Beschriftungsgerät meinen Namen dran geklebt.
Das da ein Name hin muss, ist mir schon klar. ;-)
Hm, wir haben gar kein Namensschild an der Klingel, nur am Briefkasten und der hängt an der anderen Seite unserer Haustür über dem unserer Nachbarn(haben fast den gleichen Namen und auch ein Namensschild auf der Klingel) (zwei Familienhaus.
Bei uns besteht da Gott sei danbk keiner drauf, aber wenn, müssten wir selber zahlen!
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