Zahlung der Mietkaution bei Mietbeginn

25. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
jennylein
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlung der Mietkaution bei Mietbeginn

Hallo,

habe folgende Frage. Wir haben uns einige Wohnungen angeschaut, weil wir ausziehen wollen. Eine Maklerin meinte, wir könten die Kaution in Höhe von 2 Monatskaltmieten in Raten zahlen, da wir unsere Kaution wahrscheinlich erst vor Ablauf der 6 monatigen Frist erhalten werden. Weiterhin, dass es laut Gesetz die Zahlung auch nicht gleich nach Einzug erfolgen muss, sondern erst beginnend ca. 3 Monate später. Habe ich mich da verhört oder liegt da wirklich so ein Gesetz vor, was auch mal im Interesse des Mieters sein soll. In dieser Wohnung in der wir jetzt noch wohnen, musste ich bei Schlüsselübergabe sofort Bargeld übergeben, sonst hätte gar keine Übernahme statt gefunden.

Ich denke auch, dass der Vermieter dir Ratenzahlung der Mietkaution umd evtl. späteres Zahlen sowieso verschweigt.

Ich möchte nun wissen, ob dies stimmt. Übrigens, das war eine totale coole Maklerin. Sie bot uns sogar an, 2 Monate mietfrei zu wohnen und nur die Betriebsnebenkosten zu zahlen, wenn wir gleich einziehen wollen. Leider kam keine ihrer wohnungen für uns in Frage.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Evamaria
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 22x hilfreich)

Nach § 550b BGB
(1) Hat bei einem Mietverhältnis über Wohnraum der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Verpflichtungen Sicherheit zu leisten, so darf dieser das Dreifache des auf einen Monat entfallenden Mietzinses vorbehaltlich der Regelung in Absatz 2 Satz 3 nicht übersteigen. Nebenkosten, über die gesondert abzurechnen ist, bleiben unberücksichtigt. Ist eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilleistungen berechtigt; die erste Teilleistung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
(2) Ist bei einem Mietverhältnis über Wohnraum eine als Sicherheit bereitzustellende Geldsumme dem Vermieter zu überlassen, so hat er sie von seinem Vermögen getrennt bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
(4) Bei Wohnraum, der Teil eines Studenten- oder Jugendwohnheims ist, besteht für den Vermieter keine Verpflichtung, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.

Die Maklerin wird Euch entgegengekommen sein mit der Kautionszahlung erst nach 3 Monaten zu beginnen, würde ich mir dann aber schriftlich geben lassen, wenn so etwas noch einmal passiert. Tja, mit der vorigen Wohnung: Hättet Ihr nicht tun brauchen.

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#2
 Von 
Alexander Fiedler
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch hier schliße ich mich meinem Vorschreiber an!
Immer alles schriftlich festhalten! Macht zwar etwas arbeite aber ist auf alles Fälle eine Sicherheit!

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