Hallo,
ich spiele mit dem Gedanken, mir eine neue Wohnung zu suchen. Es eilt noch nicht, aber ich bin halt schon dabei mich etwas umzusehen. Im Internet bei immobilienscout oder immowelt habe ich bissl gestöbert und bei vielen Angeboten handelt es sich ja auch um Angebote, die über Immobilienbüros laufen. Bei einigen dieser Angebote steht dann manchmal, dass man Genossenschaftsanteile, Kaution, Maklerkosten usw. bezahlen muss. Nun wollte ich mal wissen, wie man das bezahlen kann. Wenn die Kaution und die Maklerkosten zusammengerechnet werden, ist man ja schon ein kleines Vermögen los. Bei einem Angebot habe ich gelesen Kaution und Maklerkosten sind einmal bei Vertragsabschluss und das andere bei Schlüsselübergabe in Bar fällig. Wäre sowas zumutbar? Wie sehen da die gesetzlichen Regelungen aus was jetzt Ratenzahlung angeht oder ob man das halt in einer Summe und auch noch in Bar hinnehmen muss, wenn es so verlangt wird.
Danke für eure Tipps.
LG
Zahlung von Kaution, Courtage, Maklerkosten
Fragen zur Miete?
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--- editiert vom Admin
Okay, rechtlich sieht es so aus:
Courtage sofort, Kaution in drei Raten (beginnend mit Vertragsabschluß).
Hast Du die Kinderfeste jetzt über ?
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wenn du diese Kosten nicht bezahlen willst, solltest du nicht über einen Makler sondern über eine Hausverwaltung suchen. Aber zu 80 % wird eine Kaution verlangt, die du in 3 gleichen monatlichen Raten bezahlen kannst. Aber, wenn der VM sagt, ich will die Kaution bar und komplett......dann mußt du überlegen, ob du die Wohnung haben willst oder nicht. Maklerkosten kann man sich sparen, wie gesagt, über Hausverwaltungen suchen oder selber inserieren oder die Zeitung studieren.......
quote:
...und auch noch in Bar hinnehmen muss, wenn es so verlangt wird.
Ja, weder Du noch der Anbieter ist gezwungen, einen solchen Vertrag einzugehen. Wenn es Dir zu teuer ist, musst Du Dich entweder auf einen günstigeren Preis einigen (wird aber wohl seltenst gelingen) oder auf diese Wohnung verzichten.
Rechtlich ist diese 'Handhabe' nicht zu beanstanden.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Rechtlich ist diese 'Handhabe' nicht zu beanstanden.
Es sei denn, es stellt sich heraus, dass Vermieter und Makler wirtschaftlich eine Einheit darstellen. Vermieter dürfen nämlich keine Vermittlungsgebühr berechnen.
Es kommt immer mal wieder vor, dass eine Verwaltungsgesellschaft sich noch eine kleine Makler-'Tochter' leistet, die dann natürlich ausschließlich Objekte der 'Mutter' vermittelt...
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"Hättest du mich mal früher gefragt,
dann hätte ich dir gleich
keine Antwort geben können."
Richtig, da ist query natürlich zuzustimmen.
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