Zahlungsfrist Nebenkostenabrechnung

6. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kristina0019
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlungsfrist Nebenkostenabrechnung

Liebe Fachleute in diesem Forum,
der ehemalige Vermieter meines verstorbenen Vaters schickt mir für den letzten Monat des Mietverhältnisses (Januar 2018) eine dubiose und m.E. völlig überhöhte Nebenkostenabrechnung. Die Wohnung stand leer, da mein Vater im Krankenhaus war, die Heizungen waren fast abgestellt und ich soll jedoch trotzdem für nur einen Monat knapp 120 EUR nachzahlen. Selbstverständlich werde ich dies überprüfen lassen.

Meine Frage ist: er stellt mir eine Zahlungsfrist von 10 Tagen, die jedoch zur Überprüfung nicht reichen wird. Muß ich mich daran halten oder kann ich mich auf eine (gesetzliche?) Frist von 30 Tagen berufen, wovon ich an anderer Stelle gelesen habe? Ich weiß, daß ich eine Zahlung unter Vorbehalt leisten kann, bin mir jedoch absolut sicher, daß ich das Geld dann nie wieder sehen werde.

Vielen Dank für eine kurze Info!

-- Editiert von Kristina0019 am 06.12.2019 11:56

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von Kristina0019):
eine dubiose und m.E. völlig überhöhte Nebenkostenabrechnung.
Für einen Monat im Winter?Was sagt die Abrechnung im einzelnen? Wie viel für was?

Der Vermieter verlangt sicher rein formal die Nachzahlung in der 10-Tages-Frist. Von allen Mietern.
-ICH- würde kurz mitteilen, dass ich die Abrechnung prüfen lasse und dann zeitnah zahle.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Nebenkosten unter anderem Grundsteuer Abfallbeseitigung Straßenreinigung Versicherungen Wasser Abwasser etc.pp je nachdem, wie der Modus der Abrechnung aussieht (z.b. Abrechnung nach Quadratmetern) ist es unerheblich, ob die Wohnung bewohnt ist oder nicht. Auch bei den Heizkosten spielt das nur eine kleinere Rolle. Die Heizung wird meistens 50 50 oder 30 70 abgerechnet, soll heißen 50 Anteile über die Quadratmeter und 50 über den Verbrauch oder 30 über Quadratmeter und 70 Verbrauch je nachdem, was vertraglich vereinbart wurde. Sicherlich ist es nicht falsch die Abrechnung prüfen zu lassen, schreiben Sie den Vermieter an, dass sie die Belege einsehen möchten, dann brauchen sie auch erstmal sich um die 10 Tage Zahlungsfrist nicht zu kümmern. Den Brief an den Vermieter würde ich per Einwurfeinschreiben schicken, damit sie auch ein Zugangsnachweis haben. Fotografieren Sie die Belege, dann können Sie auch in Ruhe zu Hause prüfen, ob alles seine Richtigkeit hat.

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#3
 Von 
Kristina0019
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Tip, daß ich mich nach Mitteilung meines Einspruchs an den Vermieter erst einmal nicht um die 10 Tage kümmern muß. Die Abrechnung ist eine dieser für den Laien absolut undurchschaubaren ISTA-Abrechnungen, die seitenweise Zahlenkolonnen auflistet. Ich werde mir wieder die Belege einsehen, das habe ich in der Vergangenheit schon öfters (erfolgreich!) gemacht.

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#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Kristina0019):
die Heizungen waren fast abgestellt und ich soll jedoch trotzdem für nur einen Monat knapp 120 EUR nachzahlen.


Das ist für Januar so ungewöhnlich nicht.

Ein Teil der Heizkosten werden ja nach der Wohnfläche umgelegt.
Bei Nutzungsdauer kürzer als der Abrechnungszeitraum kommen da die Gradzahltage zum tragen.

Das sind im Januar 170 von insgesamt 1.000. Man kann auch sagen ca. 17 % der Jahresheizkosten nach Wohnfläche.

Wie groß war denn die Wohnung und wie hoch die Vorauszahlungen?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#5
 Von 
Kristina0019
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Für einen Monat im Winter?Was sagt die Abrechnung im einzelnen? Wie viel für was?

Der Vermieter verlangt sicher rein formal die Nachzahlung in der 10-Tages-Frist. Von allen Mietern.
-ICH- würde kurz mitteilen, dass ich die Abrechnung prüfen lasse und dann zeitnah zahle.

Ja, wofür frage ich mich auch, vor allem, da ja sowieso eine Vorauszahlung geleistet wurde. Ich warte noch auf Antwort des Mietervereins, der mir mit diesem Vermieter bereits öfters erfolgreich geholfen hat, da die Mitgliedschaft dort leider im Januar 2019 nach dem Tod meines Vaters geendet hat.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kristina0019
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zitat (von Kristina0019):
die Heizungen waren fast abgestellt und ich soll jedoch trotzdem für nur einen Monat knapp 120 EUR nachzahlen.


Das ist für Januar so ungewöhnlich nicht.

Ein Teil der Heizkosten werden ja nach der Wohnfläche umgelegt.
Bei Nutzungsdauer kürzer als der Abrechnungszeitraum kommen da die Gradzahltage zum tragen.

Das sind im Januar 170 von insgesamt 1.000. Man kann auch sagen ca. 17 % der Jahresheizkosten nach Wohnfläche.

Wie groß war denn die Wohnung und wie hoch die Vorauszahlungen?


Die Wohnung war 85 qm und die Vorauszahlung € 150.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Kristina0019):
Für einen Monat im Winter?


Gut möglich wenn Heizkosten dabei sind.

Zitat (von Kristina0019):
Was sagt die Abrechnung im einzelnen? Wie viel für was?


Das mußt Du doch wissen was da alles umgelegt wurde. Du hast doch die Abrechnung.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#8
 Von 
Kristina0019
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, aber da blicke ich als Laie nicht durch. Es sind alles Werte, die nach "Schlüsseln" in riesigen Zahlenkolonnen aufgeführt sind und Ablesewerte und -einheiten, die ich nicht nachvollziehen kann. Daher muß ich es ja überprüfen lassen und hoffe, daß der Mieterverein mir noch helfen kann.

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Die Wohnung wurde zum 31.01 gekündigt?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Kristina0019):
Meine Frage ist: er stellt mir eine Zahlungsfrist von 10 Tagen, die jedoch zur Überprüfung nicht reichen wird. Muß ich mich daran halten oder kann ich mich auf eine (gesetzliche?) Frist von 30 Tagen berufen, wovon ich an anderer Stelle gelesen habe? Ich weiß, daß ich eine Zahlung unter Vorbehalt leisten kann, bin mir jedoch absolut sicher, daß ich das Geld dann nie wieder sehen werde.


Wenn Ihr Verdacht zu recht besteht, dass der Vermieter kein Geld für eine evtl.Rückzahlung hat, dann wird er wohl auch keinen Prozess anstreben wegen der
€ 120,00. In diesem Fall die Sache überprüfen und dann handeln.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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