Zahlungsfrist und Abrechnungszeitraum Nebenkosten

30. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Pepper1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlungsfrist und Abrechnungszeitraum Nebenkosten

Gleich zu Anfang: Sorry, falls das Thema schon ein- oder mehrmal behandelt wurde und ich trotzdem eine neue Frage stelle...

So jetzt aber ;-)

Ich wohne seit 1.7.2006 in einer Wohnung und habe nun am 15.09.2008 die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 1.7.06 - 31.12.07 erhalten. Das Geld soll bis 5.10.2008 überwiesen sein..

jetzt meine Fragen:

1. ist dieser Abrechnungszeitraum zulässig? Ich dachte immer 12 Monate?

2. ist es normal das eine Firma, die die Abrechnung für die Heizkosten macht, ebenfalls diesen zeitraum nimmt? Bei mir steht dieser zeitraum nämlich auf deren Abrechnung..

3. ist die Zahlungsfrist bis 5.10. ok? Meine vermieter haben die Abrechnung der Firma im Mai 2008 bekommen und ich eben erst am 15.9.

Ich habe keinerlei Rechnungen gesehen, das werde ich noch nachholen. Meine Vermieter wollen nun das ich dies morgen/am Donnerstag mache, damit sie ihr Geld am 5.10. haben. Ich kann diese Woche nicht und würde daher eben gerne wissen, ob diese Frist überhaupt zulässig ist. Wenn nicht, kann ich nämlich darauf verweisen und den Termin zur Einsicht der Rechnungen auf nächste Woche legen...




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Savage650
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 78x hilfreich)

HI Pepper,

zu 1) Das Wirtschaftsjahr deines Vermieters geht wahrscheinlich vom 1.1. bis zum 31.12. von daher ist das ok weil du ja mitten im Jahr erst eingezogen bist.

zu 2)Das kann gut sein....

zu 3) Auch das ist ok. Dein VM ist in Vorleistung getreten, heißt er hat für dich erstmal vorgestreckt.

Die Zahlungsfrist ist evt. etwas zu kurz, da bin ich mir jetzt aber nicht ganz sicher. Aber zahlen kannst du auch unter Vorbehalt. Laß dir vom VM die Abrechnung anhand der vorh. Rechnungen erklären und frage ruhig nach wenn du etwas nicht verstanden hast. Den Termin zur Einsicht der Rechnungen kann dir der VM nicht vorschreiben, der ist frei verhandelbar.

eLSe

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"...nur dumm Geschwätz..."

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#2
 Von 
Pepper1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo eLSe,

wenn sein Wirtschaftsjahr vom 1.1 bis zum 31.12. geht, dann hätte ich doch aber trotzdem die Abrechnung für 2006 schon im Jahr 2007 erhalten müssen!?

gruß,
Peper

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#3
 Von 
Savage650
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 78x hilfreich)

UUUPS, ja, da hast du natürlich total recht *hier fehlt jetzt der rotwerdsmilie*

Also, dein VM muß die Aufrechnung aufteilen in 2006 + 2007. Dadrauf hast du ein anrecht. Theoretisch brauchst du 2006 nicht mehr zu bezahlen. Ausnahme, wenn dein VM nachweisen kann das er Rechnungen die er braucht für die Abrechnung erst selber ganz verspätete erhalten hat. Ein evt. Guthaben muß er dir verzinsen.
2007 wäre ja noch in der Frist.

Andererseits, wenn du jetzt anfängst zu meckern könnte es sein das ein gutes Mietverhältnis ins Gegenteil umschlägt. Fakt ist ja du hast NK gehabt....

eLSe
*schäm*





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"...nur dumm Geschwätz..."

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#4
 Von 
Pepper1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Gutes Mietverhältnis? *lach* Nein, nein das gibt es nicht... Der Vertrag geht GsD nur noch bis Juli 2009 und wird definitiv von beiden Seiten aus nicht verlängert. Es gibt ständig Ärger, weil sie mir z.B. nachts um 23 Uhr eine SMS schicken, das ein Handwerker am nächsten Tag kommt usw.

Jedenfalls, hab ich noch eine Frage: Ist diese Abrechnung dann für das Jahr 2006 nicht schon verjährt? Ich will mich nicht um die Zahlung drücken, werde ihnen aber auch kein Geld schenken!

Ich werde jetzt unter Vorbehalt zahlen und die Rechnungen nächste Woche einsehen. Zusätzlich möchte ich diese Aufteilung für 2006 + 2007 (ist das so Pflicht? Wenn ja, steht das irgendwo? Weil die werden sich sonst mit Sicherheit weigern, das zu tun...).
Wie ist es denn dann wenn ich zuviel gezahlt habe? Fordere ich das einfach schriftlich zurück mit Bezug auf den Fehler in der Abrechnung/des Abrechnungszeitraumes?

Sorry, das ist meine erste Nebenkostenabrechnung *schäm*

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