Hallo,
ich habe bei einem Mieter ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet, gegen dieses hat der Mieter widerspruch eingelegt. Das Gericht hat mit mitgeteilt, dass ich eine Zahlungsklage eröffnen kann und dazu die Gerichtskosten überweisen muss. Dieses habe ich bereits getan. Nun wurde ich vom Gericht aufgefordert die Zahlungsklage einzureichen. Jetzt ist mir jedoch aufgefallen, dass der Mieter mir doch einen geringeren Betrag schuldet. Meine Frage ist nun, ob ich bei der Zahlungsklage ohne weiteres den korrekten Betrag angeben kann, obwohl sich dieser von dem Betrag im Mahnverfahren unterscheidet? Muss ich in der Zahlungsklage begründen, warum der Betrag nun doch ein anderer ist?
Vielen Dank im voraus für die Hilfe! :-)
VG
Dominique
Zahlungsklage Mietschulden - geforderten Beträg korrigieren
5. Februar 2018
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Frage vom 5. Februar 2018 | 08:43
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlungsklage Mietschulden - geforderten Beträg korrigieren
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#1
Antwort vom 5. Februar 2018 | 15:54
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Das geht, einfach schreiben, was der Mieter tatsächlich schuldet und warum. Beachten Sie, dass Ihnen zur Klagebegründung Fristen gesetzt wurden.
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