Zaun entfernt zwecks Baumaßnahmen

18. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
snoozel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zaun entfernt zwecks Baumaßnahmen

Hallo zusammen,

wir haben ein Problem.

Zunächst einige Infos:

Ich wohne nun schon 13 Jahre hier in dieser Wohnung. Bei Einzug habe ich in Absprache mit dem Vermieter den bestehenden Zaun durch einen neuen ersetzt, da dieser sehr marode war und ich einen Hund hatte. Die Kosten hierfür habe ich selber getragen. Der Garten ist von mir angemietet sprich ich zahle dafür und habe das alleinige Nutzungsrecht. Das Nachbargrundstück welches zum Zaun angrenzt ist mit einem Haus bebaut und gehört auch dem Vermieter.

nun zum Fall:

"Wir reißen das Haus ab und bauen neu, hier zu muss der Zaun, die Bäume und die Bepflanzung entfernt werden und eine neue Kanalisation gesetzt werden", diese Info erreichte mich zwei Wochen vor Baubeginn.
Empört über diese Information (Sommeranfang) ging ich auf den Vermieter zu und stellte Ihn zu Rede. Wieso er mich nicht früher davon in Kentnnis gesetzt hätte und warum alles abgerissen werden müsse? Schließlich ist das ein Projekt welches auf lange Hand geplannt wird. Hier kam die Aussage das ein Kran im Garten positioniert werden müsse und er die Stellfläche dafür benötige. Ich habe hier ihn darauf hingewiesen das der Zaun von mir bezahlt wurde und ich einen neuen wieder haben möchte.
Daraufhin wurde gesagt das die Schäden im Garten beseitigt werden nur ob ein Zaun oder eine Hecke gesetzt wird ist seine Sache. Schliesslich ist er der Eigentümer.

Daraufhin habe ich ihm gesagt das ich solange der Garten nicht wieder hergestellt, ist keine Miete mehr zahlen werde.
Dann began das Vorhaben. Alles abgerissen, Bäume entfernt, Zaun entfernt und entsorgt worden - nur es wurde kein Kran gestellt. Dieser wurde auf die Strasse gestellt. Ich komme mir sehr veräppelt vor. Und nun stellt sich die Frage für mich was ist mit dem Zaun? Auf das Nachbargrundstück ist ein Zweifamilienhaus gebaut worden, welches höher ist als das alte Gebäude. Ich möchte wieder einen Zaun haben um hier in Ruhe entspannen und unseren Plan von einem neuen Hund auch wieder verwirklichen zu können. Das ist das was die Wohnung hier für mich ausmachte. Was habe ich für Möglichkeiten - kann er einfach so verfahren?

Ich würde mich um eine Info freuen. :???:


-- Editier von snoozel am 18.02.2017 15:03

-- Editier von snoozel am 18.02.2017 15:04

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8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von snoozel):
ch wohne nun schon 13 Jahre hier in dieser Wohnung. Bei Einzug habe ich in Absprache mit dem Vermieter den bestehenden Zaun durch einen neuen ersetzt,



Also war dein Zaun 13 Jahre alt!? Was für ein Zaun war das und was hat er gekostet?



Zitat (von snoozel):
diese Info erreichte mich zwei Wochen vor Baubeginn.
Empört über diese Information (Sommeranfang) ging ich auf den Vermieter zu und stellte Ihn zu Rede.



Mutig, mutig.



Zitat (von snoozel):
Wieso er mich nicht früher davon in Kentnnis gesetzt hätte



Weil dich dies schlicht nichts angeht.


Zitat (von snoozel):
und warum alles abgerissen werden müsse?



Dies geht dich erst recht nichts an was andere mit ihrem Eigentum machen.


Zitat (von snoozel):
Ich habe hier ihn darauf hingewiesen das der Zaun von mir bezahlt wurde und ich einen neuen wieder haben möchte.



Wenn ich dir in dein 13 Jahre altes Auto fahre, bekommst du wieder ein 13 Jahre altes Auto und kein neues.
Oder eben den Zeitwert dafür.


Zitat (von snoozel):
Daraufhin wurde gesagt das die Schäden im Garten beseitigt werden nur ob ein Zaun oder eine Hecke gesetzt wird ist seine Sache. Schliesslich ist er der Eigentümer.



Da hat er doch nicht unrecht.


Zitat (von snoozel):
Daraufhin habe ich ihm gesagt das ich solange der Garten nicht wieder hergestellt, ist keine Miete mehr zahlen werde.



Dann solltest du dich aber auch nicht über eine Kündigung beschweren.



Zitat (von snoozel):
Ich möchte wieder einen Zaun haben um hier in Ruhe entspannen und unseren Plan von einem neuen Hund auch wieder verwirklichen zu können.



Da musst du mit dem Vermieter reden.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von snoozel):
"Wir reißen das Haus ab und bauen neu, hier zu muss der Zaun, die Bäume und die Bepflanzung entfernt werden und eine neue Kanalisation gesetzt werden", diese Info erreichte mich zwei Wochen vor Baubeginn.

Na das reicht doch aus, man ist doch nur Mieter und nicht Eigentümer.
Zitat (von snoozel):
Daraufhin wurde gesagt das die Schäden im Garten beseitigt werden nur ob ein Zaun oder eine Hecke gesetzt wird ist seine Sache. Schliesslich ist er der Eigentümer.

Da her der Vermieter doch Recht, ist sein Eigentum.

Zitat (von snoozel):
Und nun stellt sich die Frage für mich was ist mit dem Zaun?

Wurde doch schon vom Vermieter beantwortet, vielleicht wird es auch ein Hecke.
Zitat (von snoozel):
Ich möchte wieder einen Zaun haben um hier in Ruhe entspannen und unseren Plan von einem neuen Hund auch wieder verwirklichen zu können. Das ist das was die Wohnung hier für mich ausmachte. Was habe ich für Möglichkeiten - kann er einfach so verfahren?

Zum Zaun oder Hecke einfach abwarten, und was den Hund betrifft mal im Mietvertrag nachlesen, in der Regel muss man den Vermieter um Zustimmung bitten.

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#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von snoozel):
Bei Einzug habe ich in Absprache mit dem Vermieter den bestehenden Zaun durch einen neuen ersetzt, da dieser sehr marode war und ich einen Hund hatte.


Also: Der ursprüngliche Zaun gehörte dem Vermieter und den habt ihr weggeschmissen und durch einen neuen Zaun ausgetauscht. Auch wenn ihr den neuen Zaun bezahlt habt, bleibt es der Zaun des Vermieters. An welcher Stelle ist dieser Zaun in Euer Eigentum übergegangen?

Und mit seinem Eigentum kann der Vermieter machen, was er will.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von snoozel):
Daraufhin habe ich ihm gesagt das ich solange der Garten nicht wieder hergestellt, ist keine Miete mehr zahlen werde.

Das wäre ziemlich unklug, es sein denn man strebt die fridtlose Kündigung des Mietvertrages an.



Zitat (von snoozel):
Wieso er mich nicht früher davon in Kentnnis gesetzt hätte

Weil 14 Tage ausreichend sein dürften. Eventuell wusste er es auch nicht früher?



Zitat (von snoozel):
Ich habe hier ihn darauf hingewiesen das der Zaun von mir bezahlt wurde und ich einen neuen wieder haben möchte.

Nun, Anspruch auf einen neuen Zaun dürfte man nicht haben, nur auf einen 13 Jahre alten.
Aber Anspruch auf einen Zaun sehe ich hier schon, denn es wurde ja so (mit Zaun) angemietet. Es sein denn, der Vermieter kann nachwesien das die Hecke mindestens gleichwertig ist wie ein Zaun.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Anspruch auf einen neuen Zaun dürfte man nicht haben, nur auf einen 13 Jahre alten. Aber Anspruch auf einen Zaun sehe ich hier schon, denn es wurde ja so (mit Zaun) angemietet.


Wieso auf einen 13 Jahre alten Zaun? Angemietet wurde doch mit einem maroden Zaun, der wurde vom Mieter ausgetauscht.

Zitat (von snoozel):
Zaun entfernt und entsorgt worden


Warum wurde nicht das Eigentum selbst entfernt und sicher gestellt?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Wieso auf einen 13 Jahre alten Zaun?

Weil der entfernte Zaun 13 Jahre alt war...



Zitat (von Ver):
Warum wurde nicht das Eigentum selbst entfernt und sicher gestellt?

Weil der Zahun nicht das Eigentum des Mieters war.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Der Garten wurde separat angemietet?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von snoozel):
Der Garten ist von mir angemietet sprich ich zahle dafür und habe das alleinige Nutzungsrecht.

Hm, einen Teil der Antworten verstehe ich nur sehr bedingt. Nach der Aussage hat der Mieter das alleinige Nutzungsrecht des Gartens. Der Vermieter darf den Garten dann ohne Genehmigung des Mieters gar nicht betreten. Das gilt auch für die Handwerker, welche der Vermieter beauftragt.

Selbstverständlich wird der Vermieter ein Recht auf eine solche Genehmigung haben, wenn die Arbeiten am Nachbarhaus es erforderlich machen. Aber einfach so auf Zuruf, ohne ausreichende Begründung und innerhalb einer sehr kurzen Frist geht das nicht. Ob 14 Tage ausreichend sind, kann ich nur schwer beurteilen. Bei solch massiven Einwirkungen auf die Mietsache würde ich das eher verneinen. Offenbar war auch die Begründung zumindest bisher mangelhaft. Denn der Kran wurde gar nicht im Garten aufgestellt. Von daher gibt es durhaus Gründe, aus denen der Mieter das Betreten seines Grundstückes hätte untersagen können. Wobei die Folgen mit einer Bauverzögerung auch nicht ganz so unrisikoreich gewesen wären.

Sei's drum. Das Ding ist eh durch. Ich wollte nur den Eindruck geraderücken, der Vermieter könnte hier nach Belieben mit dem Garten verfahren. Dem ist nicht so. Er braucht für jedes einzelne Betreten die Genemigung des Mieters und muss das entsprechend begründen.

Zitat (von AltesHaus):
Der Garten wurde separat angemietet?

Das wäre auch meine Hauptfrage. Wenn kein Wohnraummietvertrag vorliegt, dann müsste man sich den Mietvertrag mal sehr genau anschauen. Ohne spezielle Regelungen wäre der Garten dann einfach mal schnell gekündigt und das Problem von Seiten des Vermieters gelöst.

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