Zein Zutritt mehr zu eigener Wohnung - Miete?

26. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)
Zein Zutritt mehr zu eigener Wohnung - Miete?

Ich habe mit meiner Ex-Freundin eine gemeinsame Wohnung. Den Mietvertrag haben wir beide unterschrieben, sind also beide Mieter und beide voll verantwortlich für die pünktliche Zahlung der vollen Miete.

Jetzt hat mich meine Freundin verlassen, woraufhin ich mir eine neue Wohnung gesucht habe und dahin ausgezogen bin. Sie besteht jetzt jedoch darauf, dass ich

1.) weiterhin meinen Anteil an der Miete zahle
2.) ihr jedoch meinen Schlüssel aushändige
3.) sie dann ihren neuen Freund auf meine Kosten da wohnen lassen kann um sich nicht so allein zu fühlen

Sollte ich dem nicht zustimmen und ihr den Schlüssel nicht aushändigen, wird sie das Schloss an der Wohnungstür austauschen und mir somit den Zugang zur Wohnung verwehren, allerdings weiterhin die pünktliche Zahlung der Miete von mir erwarten.

Was kann ich nun tun? Aufgrund des Mietvertrags bin ich verpflichtet, die Miete zu zahlen. Aber gilt das auch, wenn mir der andere Mieter den Zugang zur Wohnung unmöglich macht und damit die Nutzung der Mietsache verwehrt?

Klar, ich könnte mir über einen Schlüsseldienst immer Zugang verschaffen, aber die Kosten dafür sind ja wohl nicht zumutbar.

Mir geht es primär darum, keine Miete für eine Wohnung zu bezahlen, die ich nicht mehr betreten darf und insbesondere dann ein anderer dort auf meine Kosten wohnt. Was kann ich tun? Bitte dringend um Hilfe!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
ihren neuen Freund auf meine Kosten da wohnen lassen kann um sich nicht so allein zu fühlen

Das ist nachvollziehbar.
quote:
Was kann ich tun?

Sie auf Zustimmung zur Kündigung verklagen.




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#2
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Die Wohnung ist schon gekündigt. Durch die Kündigungsfrist bleibt das Mietverhältnis jedoch noch bis 30. November bestehen. In der Zeit muss ich ja auch noch Miete zahlen und sehe daher nicht ein, keine Zutritt zu einer Wohnung zu haben, für die ich zahle.

Insbesondere sehe ich nicht ein, da einen anderen dann auf meine Kosten wohnen zu lassen.

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#3
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Sieh es mal so:
Wenn Ihr beide schon ausgezogen wärt, würdet Ihr sogar für eine leerstehende Wohnung zahlen.



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#4
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Klar, ich könnte mir über einen Schlüsseldienst immer Zugang verschaffen, aber die Kosten dafür sind ja wohl nicht zumutbar.


Die wird die Exe zu bezahlen haben. Wenn der Neue der Exe, welche ausgezogen ist, in die Wohnung leere Wohnung zieht, damit die ausgezogene Exe nicht alleine ist, welche gar nicht in der Wohnung wohnt, wird der Neue der Exe Mietanteil an den TE zu zahlen haben.

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"lieber Fachjurist und Fachidiot,als Volljurist und Voll.."

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#5
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Das würde ich lieber tuen als ihrem neuen Freund die Miete zu zahlen damit er in meinen Räumen leben und in meinem Bett schlafen kann.

Kann ich mir juristisch denn keinen Weg verschaffen, dass ich weiterhin Zugang zu der Wohnung habe, deren Mieter ich laut Mietvertrag bin und für die ich die Miete zahle?

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#6
 Von 
guest-12326.08.2010 10:35:30
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 39x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Pikowitzchen, ich kann es schon:

quote:
Jetzt hat mich meine Freundin verlassen,


Im wirklichen Leben trennen sich zwei, wenn sie vorher zusammen lebten. Einer verlässt (zieht aus) die Wohnung.


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"lieber Fachjurist und Fachidiot,als Volljurist und Voll.."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12326.08.2010 10:35:30
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 39x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Wer zieht denn aus, wenn Du von allen guten Geistern verlassen wirst ?



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""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12326.08.2010 10:35:30
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 39x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

quote:
Aufgrund des Mietvertrags bin ich verpflichtet, die Miete zu zahlen. Aber gilt das auch, wenn mir der andere Mieter den Zugang zur Wohnung unmöglich macht und damit die Nutzung der Mietsache verwehrt?
Ja.
Etwas anderes wäre es, wenn der Vermieter dir die Nutzung verwehrt, dann brauchst du keine Miete zu zahlen.
Aber selbst wenn ein Dritter dir die Nutzung verwehrt (z.B. indem der Neue deiner Ex die Schlösser austauscht), bekommt der Vermieter, wenn er daran nicht irgendwie beteiligt war, erst mal weiter seine Miete.

Dein Problem gehört wohl eher ins Familienrecht als ins Mietforum.
Mietrechtlich ist hier doch anscheinend alles klar: Bis zum Kündigungszeitpunkt muss die Miete von den Mietern gezahlt werden, wenn nach Mietende nicht geräumt wird, sind immer noch beide Mieter in der Pflicht.
Das Innenverhältnis der Mieter, "wer wohnt da überhaupt und wer zieht noch mit ein und wer zahlt die Miete und wer hat die Schlüssel und ... und... und ..." ist nicht Sache des Vermieters.

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#12
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Aber muss der Vermieter nicht Sorge tragen, dass ich Zugang zur Wonung habe? Also beispielsweise im Zweifel neue Schlößer installieren?

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#13
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

quote:
Aber muss der Vermieter nicht Sorge tragen, dass ich Zugang zur Wonung habe? Also beispielsweise im Zweifel neue Schlößer installieren?

Ganz bestimmt nicht. Der Vermieter hat KEINEN Anspruch auf Schlüssel zu deiner Wohnung, solange diese vermietet ist.
Wenn der Vermieter also neue Schlösser installieren lassen wollte, dann müsste er die alten - mangels Schlüssel - erst mal aufbrechen lassen. Entweder, der beauftragte Schlüsseldienst weigert sich, die Schlösser aufzubrechen, da der Vermieter kein Recht auf Besitz der Wohnung hat, oder der Schlüsseldienst bzw. der Vermieter als Auftraggeber begehen mindestens mal Hausfriedensbruch.

Du hingegen bist Mieter und darfst den Schlüsseldienst beauftragen. Als Auftraggeber musst du natürlich erst mal zahlen. Wenn jemand die Schuld daran hat, dass du keine Schlüssel hast, ist dejenige vermutlich zu Schadenersatz verpflichtet, du kannst also versuchen, dir dein Geld dort zurückzuholen.

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